Vertragliche Compliance
Vertragliche Compliance systematisch steuern
Vertragliche Compliance im Facility Management bedeutet, dass vereinbarte Leistungen nicht nur fachlich erbracht, sondern zugleich im Einklang mit den für den Vertrag relevanten rechtlichen, technischen, organisatorischen und internen Anforderungen durchgeführt werden. Sie ist damit ein wesentlicher Bestandteil des laufenden Vertragsmanagements. Entscheidend ist nicht allein, dass Anforderungen im Vertrag genannt werden. Sie müssen Verantwortlichen zugeordnet, in Prozesse übersetzt, nachweisbar erfüllt und bei Abweichungen systematisch nachverfolgt werden.
