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Änderungsantragsprozess

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Änderungsantragsprozess für kontrollierte Vertragsanpassungen und Freigaben

Änderungsantragsprozess für Facility-Management-Verträge

Während der Laufzeit eines Facility-Management-Vertrags entstehen regelmäßig Änderungsbedarfe. Gebäude werden umgebaut, Anlagen ergänzt, Nutzungen verändert, Servicezeiten angepasst oder zusätzliche Betreiberanforderungen erkannt. Solche Veränderungen sollten nicht unmittelbar durch operative Zurufe oder informelle E-Mails umgesetzt werden. Ein geregelter Änderungsantragsprozess – Change Request – stellt sicher, dass technische, organisatorische, wirtschaftliche und vertragliche Folgen vor der Umsetzung vollständig bewertet werden.

Für Änderungen des Inhalts eines bestehenden Schuldverhältnisses ist grundsätzlich eine Vereinbarung der beteiligten Vertragsparteien erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Änderungsantragsprozess im Facility Management

Wer darf einen Änderungsantrag auslösen?

Änderungsbedarf kann von unterschiedlichen Stellen erkannt werden, beispielsweise durch:

  • Auftraggeber oder Nutzer,

  • Objekt- und Vertragsmanagement,

  • Facility-Management-Dienstleister,

  • technische Fachverantwortliche,

  • Betreiber- oder Compliance-Organisation,

  • Nachunternehmer,

  • Bau- und Projektorganisation.

Der Antragsteller muss dabei nicht zugleich berechtigt sein, die Änderung zu genehmigen.

Mindestinhalt eines Change Requests

Feld

Inhalt

Change-ID

Eindeutige Vorgangsnummer

Anlass

Warum ist die Änderung erforderlich?

Ausgangszustand

Aktuell geschuldete Leistung

Zielzustand

Gewünschte neue Leistung

Umfang

Gebäude, Anlagen, Flächen oder Services

Termin

Gewünschter Umsetzungszeitpunkt

Kosten

Mehr-/Minderkosten, einmalig und dauerhaft

Auswirkungen

Personal, Prozesse, CAFM, SLA, Betreiberpflichten

Risiko

Folgen bei Umsetzung und Nichtumsetzung

Entscheidung

genehmigt, abgelehnt, zurückgestellt

Impact-Analyse vor der Freigabe

Eine Änderung darf nicht ausschließlich nach ihrem unmittelbaren Preis bewertet werden. Eine zusätzliche technische Anlage kann beispielsweise gleichzeitig Auswirkungen auf Wartung, Prüfpflichten, Ersatzteile, Rufbereitschaft, Asset-Daten und Störungsmanagement haben.

Deshalb sollte jeder relevante Änderungsantrag mindestens folgende Perspektiven durchlaufen:

Leistung → Technik → Betreiberpflichten → Personal → Daten/CAFM → SLA/KPI → Kosten → Termine → Risiken → Vertragsdokumente.

Erst danach liegt eine belastbare Entscheidungsgrundlage vor.

Genehmigungsbefugnisse eindeutig festlegen

Für Änderungen sollten klare Kompetenzgrenzen bestehen. Eine fachlich notwendige Maßnahme ist nicht automatisch kaufmännisch oder vertraglich genehmigt.

Eine geeignete Freigabekette kann lauten:

Bedarf feststellen → fachlich prüfen → Kosten ermitteln → Vertragswirkung prüfen → Budget bestätigen → berechtigte Stelle genehmigt → Umsetzung beauftragen.

Abhängig vom Vertragsvolumen können gestufte Genehmigungsgrenzen vorgesehen werden.

Keine dauerhafte Leistung ohne formale Übernahme

Besonders problematisch sind sogenannte „schleichende Änderungen“: Der Dienstleister übernimmt aus pragmatischen Gründen zusätzliche Tätigkeiten, ohne dass Leistungsumfang und Vergütung angepasst werden. Nach einigen Monaten ist nicht mehr nachvollziehbar, ob diese Arbeiten bereits zur Pauschale gehören.

Deshalb sollte jede dauerhaft relevante Veränderung formal in Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Anlagenstruktur und gegebenenfalls SLA/KPI übernommen werden.

Öffentliche Aufträge zusätzlich vergaberechtlich prüfen

Bei öffentlichen FM-Verträgen ist außerdem § 132 GWB zu beachten. Wesentliche Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit können grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren erforderlich machen. Das Gesetz lässt jedoch bestimmte Änderungen ohne neues Verfahren zu, unter anderem wenn sie bereits durch klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen wurden.

Diese Prüfung sollte vor der vertraglichen Freigabe des Change Requests erfolgen.

Änderungsprozess vollständig abschließen

Mit der Genehmigung ist der Prozess noch nicht beendet. Nach Umsetzung sind alle betroffenen Informationen fortzuschreiben:

Change Request → Genehmigung → Beauftragung → Umsetzung → technische Abnahme/Funktionsprüfung → Vertragsänderung → CAFM-Aktualisierung → Dokumentationsupdate → Änderungsregister → Wirksamkeitskontrolle.

Damit wird der Änderungsantrag zum zentralen Steuerungsinstrument zwischen Betriebswirklichkeit und Vertragswirklichkeit. Ein guter Prozess verhindert informelle Leistungsausweitungen und schafft jederzeit Transparenz darüber, was geändert wurde, warum die Änderung erforderlich war, welche Kosten entstanden sind, wer sie genehmigt hat und ab welchem Zeitpunkt der neue Vertragsstand gilt.