Vertragskommunikation
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Klare Kommunikation für wirksame Vertragssteuerung
Eine strukturierte Vertragskommunikation stellt sicher, dass Informationen, Anforderungen, Entscheidungen und Änderungen im Facility Management eindeutig, fristgerecht und nachvollziehbar übermittelt werden. Klare Zuständigkeiten, festgelegte Kommunikationswege und definierte Befugnisse reduzieren Missverständnisse, unterstützen die vertragsgemäße Leistungserbringung und schaffen eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
FM-Verträge klar und verbindlich kommunizieren
- Vertragskommunikation
- Kommunikation verbindet Vertrag und Betrieb
- Nicht jede Kommunikation ist Vertragskommunikation
- Der Kommunikationsgegenstand bestimmt den Prozess
- Informieren, abstimmen, entscheiden und beauftragen unterscheiden
- Kommunikationsbefugnis und Entscheidungsbefugnis sind nicht identisch
- Auftraggeber und Auftragnehmer benötigen spiegelbildliche Strukturen
- Direkte Kommunikation ist sinnvoll – Nebenabsprachen sind es nicht
- Mündliche Abstimmungen benötigen bei Relevanz eine schriftliche Sicherung
- Der Vertragsstatus muss für beide Seiten erkennbar sein
- Die Kommunikationsarchitektur sollte bereits im Vertrag angelegt sein
- Mobilisierung ist die erste Bewährungsprobe
- Der Service Desk ist Kommunikationsdrehscheibe, aber nicht Vertragsinstanz
- Störung, Mangel und Vertragsabweichung auseinanderhalten
- Beschwerden sollten in den Vertragskontext zurückgeführt werden
- Vertragstreue Kommunikation wahrt die Leistungsabgrenzung
- Kommunikationsregeln schützen beide Vertragsparteien
- Vertragliche Meinungsverschiedenheit und operative Zusammenarbeit trennen
- Eskalation sollte frühzeitig, sachlich und abgestuft erfolgen
- Sicherheits- und Notfallkommunikation benötigt einen eigenen Weg
- Kommunikationswege dürfen den Betrieb nicht verlangsamen
- Der Informationsbedarf folgt der Verantwortung
- Informationsüberflutung ist ebenfalls ein Risiko
- Ein gemeinsamer Sachstand ist wichtiger als viele Nachrichten
- Entscheidungen benötigen Kontext
- Protokolle sollten Entscheidungen hervorheben
- Kommunikation bei Vertragsänderungen besonders absichern
- Leistungsprobleme sachbezogen kommunizieren
- Kommunikation sollte Ursache und Symptom unterscheiden
- Gute Vertragskommunikation erzeugt institutionelles Wissen
- Kommunikation endet nicht mit dem Vertragsende
- Vertragskommunikation sollte regelmäßig überprüft werden
- Kennzahlen können die Kommunikationsqualität sichtbar machen
- Zusammenarbeit und Kontrolle sind kein Widerspruch
- Kommunikationsgovernance als verbindendes Element
- Registerkarte
- Zielbild der Vertragskommunikation
Vertragskommunikation ist Teil der Vertragssteuerung
Facility-Management-Verträge werden nicht allein durch ihren geschriebenen Inhalt wirksam gesteuert. Während ihrer oftmals mehrjährigen Laufzeit entstehen täglich Abstimmungen, Rückfragen, Leistungsanforderungen, Störungsmeldungen, Freigaben, Bewertungen, Änderungen und Entscheidungen.
Damit wird Kommunikation selbst zu einem wesentlichen Bestandteil des Vertragsmanagements.
Fehlt eine klare Kommunikationsstruktur, entstehen typische Probleme:
Informationen erreichen nicht die zuständige Stelle,
Entscheidungen werden mündlich getroffen und später unterschiedlich erinnert,
operative Abstimmungen werden versehentlich als Vertragsänderung verstanden,
Leistungen werden angefordert, obwohl keine Beauftragungsbefugnis besteht,
wichtige Mitteilungen verbleiben in persönlichen E-Mail-Postfächern,
Auftraggeber und Auftragnehmer arbeiten mit unterschiedlichen Informationsständen,
Beschwerden werden nicht systematisch verfolgt,
Konflikte eskalieren zu spät oder auf der falschen Ebene und
getroffene Entscheidungen lassen sich später nicht mehr nachvollziehen.
Kommunikation verbindet Vertrag und Betrieb
Der Vertrag definiert Rechte, Pflichten, Leistungen und Verantwortlichkeiten. Der Betrieb erzeugt jedoch fortlaufend Situationen, die auf diese Regelungen angewendet werden müssen.
Ein technischer Vertrag kann beispielsweise festlegen, dass Störungen innerhalb bestimmter Zeiten zu bearbeiten sind. Im tatsächlichen Betrieb müssen Störungen jedoch zunächst gemeldet, klassifiziert, einem Vertrag zugeordnet, bearbeitet, zurückgemeldet und gegebenenfalls eskaliert werden.
Ein Reinigungsvertrag definiert Qualitätsanforderungen. Im Betrieb müssen Qualitätsabweichungen festgestellt, dokumentiert, kommuniziert, korrigiert und bewertet werden.
Ein Integrated-Facility-Management-Vertrag enthält umfangreiche Leistungen. Im laufenden Betrieb entstehen dennoch neue Bedarfe, Nutzerwünsche, technische Veränderungen und Abgrenzungsfragen.
Zwischen diesen beiden Ebenen vermittelt die Vertragskommunikation:
Vertrag → Information → Handlung → Rückmeldung → Bewertung → Entscheidung
Ohne diese Kommunikationskette kann selbst ein sorgfältig formulierter Vertrag seine Steuerungswirkung verlieren.
Nicht jede Kommunikation ist Vertragskommunikation
Im Facility Management findet täglich eine große Zahl informeller Abstimmungen statt. Ein Techniker spricht mit einem Nutzer, ein Objektleiter stimmt sich mit einem Dienstleister ab oder ein Mitarbeiter informiert telefonisch über eine Störung.
Diese Kommunikation ist notwendig. Sie sollte jedoch nicht mit verbindlicher Vertragskommunikation gleichgesetzt werden.
Sinnvoll ist eine Unterscheidung mehrerer Kommunikationsebenen.
Störungsmeldungen,
Terminabstimmungen,
operative Rückfragen,
Zugangsinformationen,
Arbeitskoordination,
Nutzeranfragen und
Statusmeldungen.
Fachliche Vertragskommunikation
Sie bezieht sich unmittelbar auf die vereinbarte Leistung.
Dazu gehören beispielsweise:
Leistungsabweichungen,
Qualitätsmängel,
SLA-Verfehlungen,
Nachweise,
Leistungsabgrenzungen,
Prüfungen und
Maßnahmen zur Vertragserfüllung.
Preise,
Rechnungen,
Preisänderungen,
Zusatzleistungen,
Nachträge,
Budgets und
wirtschaftliche Auswirkungen.
Formale Vertragskommunikation
Hierzu gehören Mitteilungen, die rechtliche oder vertragliche Wirkungen entfalten können, beispielsweise:
Genehmigungen,
Zurückweisungen,
formale Aufforderungen,
Vertragsänderungen,
Ausübung von Optionen,
Kündigungen oder
sonstige nach dem Vertrag formgebundene Erklärungen.
Der Kommunikationsgegenstand bestimmt den Prozess
Nicht jede Information benötigt denselben Kommunikationsweg.
Eine ausgefallene Leuchte benötigt einen anderen Prozess als eine schwerwiegende Betreiberpflichtverletzung. Ein Nutzerwunsch benötigt eine andere Behandlung als eine Vertragsänderung mit erheblichen Kostenfolgen.
Deshalb sollte die Kommunikationsstruktur zunächst vom Kommunikationsgegenstand ausgehen.
Typische Kategorien sind:
Informieren, abstimmen, entscheiden und beauftragen unterscheiden
Viele Konflikte im Vertragsmanagement entstehen, weil nicht eindeutig erkennbar ist, welche Bedeutung eine Mitteilung besitzt.
Die Aussage:
„Bitte prüfen Sie, ob dies kurzfristig umgesetzt werden kann.“
ist etwas anderes als:
„Wir beauftragen die Leistung gemäß freigegebenem Änderungsantrag.“
Ebenso ist:
„Aus unserer Sicht sollte die Anlage erneuert werden.“
noch keine Investitionsentscheidung.
Professionelle Vertragskommunikation sollte deshalb möglichst erkennen lassen, ob eine Mitteilung der:
Information,
Abstimmung,
Prüfung,
Empfehlung,
Entscheidung,
Freigabe oder
Beauftragung
dient.
Diese sprachliche und prozessuale Klarheit reduziert Missverständnisse erheblich.
Kommunikationsbefugnis und Entscheidungsbefugnis sind nicht identisch
Eine Person kann Ansprechpartner für einen Vertrag sein, ohne sämtliche Entscheidungen treffen zu dürfen.
Gerade bei komplexen FM-Verträgen existieren unterschiedliche Befugnisse.
Ein Objektleiter kann beispielsweise operative Leistungen koordinieren, während:
Vertragsänderungen einer zentralen Vertragsverantwortung,
zusätzliche Kosten dem Einkauf oder Budgetverantwortlichen,
technische Änderungen einer Fachverantwortung und
wesentliche Eskalationen dem Management
vorbehalten sind.
Deshalb sollte die Vertragsorganisation nicht nur Ansprechpartner benennen, sondern auch deren Kompetenzen festlegen.
Zu klären ist insbesondere:
Wer darf operative Anweisungen geben?
Wer darf Leistungen priorisieren?
Wer darf zusätzliche Leistungen anfordern?
Wer darf Kosten freigeben?
Wer darf Vertragsänderungen vereinbaren?
Wer darf Mängel anerkennen oder zurückweisen?
Wer entscheidet über Eskalationen?
Wer darf formale Vertragserklärungen abgeben?
Auftraggeber und Auftragnehmer benötigen spiegelbildliche Strukturen
Eine funktionierende Vertragskommunikation benötigt auf beiden Seiten erkennbare Ansprechpartner und Entscheidungsebenen.
Beispielsweise:
Auftraggeber
Operative Verantwortung
→ Vertragsverantwortung
→ FM-Leitung
→ Einkauf / kaufmännische Verantwortung
→ Management
Auftragnehmer
Operative Einsatzleitung
→ Objektleitung
→ Vertrags- oder Accountmanagement
→ Niederlassungs- oder Bereichsleitung
→ Geschäftsführung
Die Ebenen müssen nicht organisatorisch identisch sein. Sie sollten jedoch so aufeinander abgestimmt werden, dass auf jeder relevanten Ebene ein geeigneter Kommunikationspartner vorhanden ist.
Damit wird verhindert, dass operative Mitarbeiter Konflikte lösen sollen, die tatsächlich eine kaufmännische oder strategische Entscheidung erfordern.
Direkte Kommunikation ist sinnvoll – Nebenabsprachen sind es nicht
Im täglichen Facility Management ist eine direkte Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten erwünscht und notwendig.
Techniker, Objektleiter, Nutzervertreter und Fachverantwortliche müssen sich unkompliziert abstimmen können.
Problematisch wird direkte Kommunikation jedoch dann, wenn dabei Entscheidungen getroffen werden, die:
Mündliche Abstimmungen benötigen bei Relevanz eine schriftliche Sicherung
Telefonate, Videokonferenzen und persönliche Gespräche sind häufig die schnellste Form der Abstimmung.
Sie besitzen jedoch einen offensichtlichen Nachteil: Der genaue Inhalt ist später nur eingeschränkt nachvollziehbar.
Deshalb sollte gelten:
Je größer die technische, wirtschaftliche oder vertragliche Bedeutung einer Abstimmung, desto wichtiger ist ihre nachvollziehbare Dokumentation.
Eine mündlich getroffene relevante Entscheidung kann beispielsweise durch:
Der Vertragsstatus muss für beide Seiten erkennbar sein
Kommunikation funktioniert besonders schlecht, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Auffassungen darüber besitzen, was bereits entschieden wurde.
Für relevante Sachverhalte sollte deshalb ein eindeutiger Status verwendet werden.
Beispielsweise:
neu
in Prüfung
Rückfrage erforderlich
in Abstimmung
Entscheidung erforderlich
freigegeben
abgelehnt
beauftragt
in Umsetzung
erledigt
geschlossen
Eine solche Statuslogik ist besonders bei Änderungen, Mängeln, Maßnahmen und offenen Entscheidungen hilfreich.
Damit wird sichtbar, ob ein Sachverhalt lediglich diskutiert oder tatsächlich entschieden wurde.
Die Kommunikationsarchitektur sollte bereits im Vertrag angelegt sein
Professionelle Vertragskommunikation beginnt nicht erst nach Zuschlag.
Bereits bei der Vertragsgestaltung sollten wesentliche Kommunikationsprozesse festgelegt werden.
Dazu können gehören:
Mobilisierung ist die erste Bewährungsprobe
Besonders wichtig wird Vertragskommunikation während der Mobilisierung eines neuen Facility-Management-Vertrages.
In kurzer Zeit müssen zahlreiche Informationen zwischen Auftraggeber, bisherigem Auftragnehmer und neuem Auftragnehmer ausgetauscht werden.
Hierzu können gehören:
Der Service Desk ist Kommunikationsdrehscheibe, aber nicht Vertragsinstanz
In vielen FM-Organisationen übernimmt ein Service Desk einen erheblichen Teil der operativen Kommunikation.
Hier laufen beispielsweise:
Dies schafft Transparenz und ermöglicht eine systematische Zuordnung.
Der Service Desk sollte jedoch nicht automatisch über vertragliche oder kaufmännische Fragen entscheiden.
Ein Ticket kann beispielsweise eine zusätzliche Leistung auslösen. Ob diese Leistung bereits Bestandteil des Vertrages ist oder gesondert beauftragt werden muss, kann eine weitergehende Vertragsprüfung erfordern.
Die Kommunikationsarchitektur sollte deshalb definieren, wann ein operativer Vorgang an das Vertragsmanagement übergeben wird.
Störung, Mangel und Vertragsabweichung auseinanderhalten
Nicht jede Störung stellt automatisch eine Vertragsverletzung dar.
Eine technische Anlage kann ausfallen, obwohl der Auftragnehmer seine Wartungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Ebenso kann eine einzelne Reklamation auftreten, ohne dass daraus bereits ein systemisches Qualitätsproblem folgt.
Umgekehrt können wiederkehrende Einzelstörungen auf strukturelle Defizite der Leistungserbringung hinweisen.
Die Vertragskommunikation sollte deshalb unterschiedliche Ebenen unterscheiden:
operatives Ereignis
→ fachliche Bewertung
→ Feststellung einer Leistungsabweichung
→ gegebenenfalls vertragliche Maßnahme
Diese Differenzierung verhindert eine unnötige Eskalation einzelner Vorgänge und ermöglicht gleichzeitig die Erkennung wiederkehrender Probleme.
Beschwerden sollten in den Vertragskontext zurückgeführt werden
Nutzerbeschwerden sind wichtige Informationen über die tatsächlich wahrgenommene Servicequalität.
Sie dürfen jedoch nicht isoliert in E-Mails oder persönlichen Gesprächen verbleiben.
Beschwerden sollten, soweit relevant:
Vertragstreue Kommunikation wahrt die Leistungsabgrenzung
Im laufenden Betrieb entsteht schnell eine informelle Kultur des:
„Das machen Sie bitte noch mit.“
Bei langjährigen Dienstleistungsbeziehungen können sich dadurch schrittweise Leistungsumfänge entwickeln, die vom dokumentierten Vertrag abweichen.
Dies ist sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer problematisch.
Der Auftraggeber verliert Transparenz über tatsächlich geschuldete Leistungen und Kosten. Der Auftragnehmer kann zusätzliche Leistungen erbringen, deren Vergütung später streitig wird.
Deshalb sollte die Kommunikation bei neuen Anforderungen möglichst früh klären:
Ist die Leistung bereits Vertragsbestandteil?
Falls nicht:
Ist sie freigabepflichtige Zusatzleistung, Vertragsänderung oder eigenständige Beauftragung?
Diese einfache Prüfung ist ein wesentlicher Bestandteil professioneller Vertragskommunikation.
Kommunikationsregeln schützen beide Vertragsparteien
Klare Kommunikationsprozesse dienen nicht ausschließlich dem Auftraggeber.
Auch der Auftragnehmer benötigt Sicherheit darüber:
Vertragliche Meinungsverschiedenheit und operative Zusammenarbeit trennen
Auch gut geführte Verträge enthalten Meinungsverschiedenheiten.
Auftraggeber und Auftragnehmer können beispielsweise unterschiedlich bewerten:
ob eine Leistung im Vertragsumfang enthalten ist,
wer eine Störung verursacht hat,
ob eine Leistung vertragsgerecht erbracht wurde,
ob Mehrkosten berechtigt sind oder
wer ein bestimmtes Risiko trägt.
Eine solche Meinungsverschiedenheit sollte nicht automatisch die gesamte operative Zusammenarbeit beeinträchtigen.
Sinnvoll ist eine Trennung zwischen:
Klärung des strittigen Vertragsgegenstands
und
Fortführung der übrigen Leistungserbringung.
Damit kann ein einzelner Konflikt auf der zuständigen Ebene bearbeitet werden, ohne den gesamten Vertragsbetrieb unnötig zu belasten.
Eskalation sollte frühzeitig, sachlich und abgestuft erfolgen
Eskalation ist kein Scheitern der Kommunikation. Sie ist Bestandteil professioneller Vertragsgovernance.
Problematisch ist vielmehr, wenn relevante Sachverhalte zu lange auf einer Ebene verbleiben, auf der sie nicht mehr gelöst werden können.
Eine geeignete Eskalationsstruktur kann beispielsweise unterscheiden zwischen:
operativer Klärung
→ Objekt- beziehungsweise Vertragsmanagement
→ kaufmännischer oder fachlicher Leitung
→ Managementebene
→ gegebenenfalls formalem Streitbeilegungsverfahren
Für den Übergang zwischen den Ebenen sollten sachliche Kriterien bestehen.
Eskalation sollte also nicht davon abhängen, wie nachdrücklich einzelne Personen auftreten, sondern vom Risiko, Zeitbedarf, wirtschaftlichen Umfang oder der Bedeutung des Sachverhaltes.
Sicherheits- und Notfallkommunikation benötigt einen eigenen Weg
Im Facility Management existieren Situationen, bei denen reguläre Vertragskommunikation zu langsam wäre.
Dazu können insbesondere Ereignisse gehören, die:
Personen gefährden,
die Betriebssicherheit beeinträchtigen,
kritische Anlagen betreffen,
erhebliche Produktions- oder Nutzungsausfälle verursachen oder
unmittelbare Schutzmaßnahmen erforderlich machen.
Für solche Situationen müssen besonders schnelle und eindeutig erreichbare Kommunikationswege bestehen.
Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen:
sofortiger Gefahren- und Betriebsreaktion
und
nachgelagerter vertraglicher Bewertung des Ereignisses.
Die erste Priorität liegt in einer solchen Situation auf der erforderlichen betrieblichen Reaktion. Vertragsfragen können anschließend strukturiert bewertet werden.
Kommunikationswege dürfen den Betrieb nicht verlangsamen
Kommunikationsgovernance darf nicht dazu führen, dass jede Kleinigkeit mehrere Freigabestufen durchlaufen muss.
Die Struktur sollte deshalb dem Grundsatz folgen:
so einfach wie möglich, so formal wie erforderlich.
Routinevorgänge können weitgehend standardisiert und operativ abgewickelt werden.
Erst bei:
Informationsüberflutung ist ebenfalls ein Risiko
Digitale Kommunikation macht es einfach, große Verteiler einzurichten und zahlreiche Personen in Kopie zu setzen.
Dies erhöht jedoch nicht automatisch die Transparenz.
Wenn Verantwortliche täglich mit einer großen Zahl nicht relevanter Informationen konfrontiert werden, können wichtige Signale leichter übersehen werden.
Kommunikationsregeln sollten deshalb unterscheiden:
Wer muss handeln?
Wer muss entscheiden?
Wer muss informiert sein?
Wer benötigt die Information nicht?
Eine gute Kommunikationsarchitektur reduziert unnötige Nachrichten und erhöht gleichzeitig die Sichtbarkeit entscheidungsrelevanter Informationen.
Ein gemeinsamer Sachstand ist wichtiger als viele Nachrichten
E-Mail-Kommunikation erzeugt häufig lange Nachrichtenketten mit unterschiedlichen Anhängen und Zwischenständen.
Für komplexe Vertragsvorgänge ist deshalb ein gemeinsamer, nachvollziehbarer Sachstand sinnvoll.
Dies kann beispielsweise über:
Entscheidungen benötigen Kontext
Eine dokumentierte Entscheidung ist nur dann langfristig wertvoll, wenn auch ihr Gegenstand erkennbar bleibt.
Statt lediglich:
„Freigegeben.“
sollte nachvollziehbar sein:
Protokolle sollten Entscheidungen hervorheben
Besprechungsprotokolle werden schnell zu langen Verlaufsdokumenten.
Für die Vertragssteuerung sind jedoch insbesondere drei Kategorien entscheidend:
Entscheidungen
Maßnahmen
offene Punkte
Diese sollten möglichst eindeutig von allgemeinen Gesprächsinhalten getrennt werden.
Zu Maßnahmen gehören mindestens:
Verantwortlicher + Aufgabe + Termin + Status.
Zu Entscheidungen gehören:
Entscheidungsgegenstand + Ergebnis + Verantwortlicher beziehungsweise Freigebender + Datum.
Damit wird das Protokoll zu einem Steuerungsinstrument und nicht lediglich zur Gesprächsdokumentation.
Kommunikation bei Vertragsänderungen besonders absichern
Änderungen sind ein besonders sensibler Bereich der Vertragskommunikation.
Ein Änderungsbedarf beginnt häufig mit einer informellen fachlichen Diskussion.
Beispielsweise:
„Könnten Sie diesen Gebäudeteil zukünftig ebenfalls reinigen?“
Aus dieser Anfrage können jedoch neue Leistungen, zusätzliche Kosten und veränderte Verantwortlichkeiten entstehen.
Deshalb sollte eine klare Grenze bestehen zwischen:
Bedarf äußern
→ Lösung prüfen
→ Auswirkungen bewerten
→ Änderung beantragen
→ genehmigen
→ beauftragen
→ umsetzen.
Solange die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt, sollte für beide Seiten eindeutig erkennbar sein, dass noch keine verbindliche Änderung vereinbart wurde.
Leistungsprobleme sachbezogen kommunizieren
Konflikte verschärfen sich häufig durch unpräzise oder personenbezogene Kommunikation.
Aussagen wie:
„Ihr Team funktioniert nicht.“
sind für eine belastbare Vertragssteuerung wenig geeignet.
Zielführender ist eine sachbezogene Struktur:
Was wurde vereinbart?
Was wurde tatsächlich festgestellt?
Welche Abweichung besteht?
Welche Auswirkung entsteht?
Welche Korrektur wird erwartet?
Bis wann muss sie erfolgen?
Damit bleibt die Diskussion am überprüfbaren Vertragsgegenstand.
Dies ist insbesondere bei wiederkehrenden Leistungsdefiziten wichtig.
Kommunikation sollte Ursache und Symptom unterscheiden
Nicht jedes negative Ergebnis liegt im Verantwortungsbereich des Dienstleisters.
Beispielsweise kann eine niedrige technische Verfügbarkeit verursacht sein durch:
Gute Vertragskommunikation erzeugt institutionelles Wissen
Facility-Management-Verträge laufen häufig länger als die Amtszeit einzelner Ansprechpartner.
Mitarbeiter wechseln, Dienstleisterteams verändern sich und organisatorische Strukturen werden angepasst.
Wurde Vertragswissen überwiegend über persönliche Beziehungen und informelle Abstimmungen transportiert, geht bei solchen Veränderungen ein erheblicher Teil des Wissens verloren.
Eine strukturierte Kommunikations- und Dokumentationskultur bewahrt dagegen:
Kommunikation endet nicht mit dem Vertragsende
Auch die Beendigung eines Vertrages benötigt eine klare Kommunikationsstruktur.
Zu koordinieren sind beispielsweise:
Vertragskommunikation sollte regelmäßig überprüft werden
Kommunikationsstrukturen sind nicht dauerhaft unveränderlich.
Während eines Vertrages kann sich zeigen, dass:
Kennzahlen können die Kommunikationsqualität sichtbar machen
Auch Kommunikationsprozesse können beobachtet werden.
Je nach Vertragsmodell können beispielsweise folgende Informationen hilfreich sein:
Anzahl offener Entscheidungen,
durchschnittliche Entscheidungsdauer,
überfällige Maßnahmen,
Zahl der Eskalationen,
wiederkehrende Eskalationsthemen,
nicht termingerecht beantwortete Anfragen,
ungeklärte Änderungsanträge,
Anteil fristgerecht geschlossener Protokollmaßnahmen und
Dauer wesentlicher Klärungsvorgänge.
Zusammenarbeit und Kontrolle sind kein Widerspruch
Professionelle Vertragskommunikation bedeutet weder maximale Formalisierung noch ausschließlich partnerschaftliche Informalität.
Facility Management benötigt beides:
eine konstruktive operative Zusammenarbeit und eine belastbare vertragliche Steuerung.
Eine partnerschaftliche Beziehung bedeutet nicht, dass Leistungsabweichungen oder Kostenfragen unklar bleiben sollten. Umgekehrt führt eine konsequente Vertragssteuerung nicht zwangsläufig zu einer konfrontativen Zusammenarbeit.
Gerade eindeutige Regeln können Vertrauen schaffen, weil beide Seiten wissen:
Kommunikationsgovernance als verbindendes Element
Die Vertragskommunikation verbindet zahlreiche andere Bestandteile des Vertragsmanagements:
Leistungssteuerung benötigt Rückmeldungen über die Leistung.
SLA- und KPI-Steuerung benötigt abgestimmte Bewertungsergebnisse.
Änderungsmanagement benötigt nachvollziehbare Anträge und Entscheidungen.
Risikomanagement benötigt frühzeitige Informationen über relevante Entwicklungen.
Fristenmanagement benötigt eindeutige Verantwortliche und Reaktionen.
Eskalationsmanagement benötigt definierte Kommunikationswege.
Berichtswesen verdichtet die relevanten Informationen für die jeweiligen Steuerungsebenen.
Damit ist Kommunikation keine zusätzliche Nebenfunktion, sondern die Infrastruktur, über die Vertragsmanagement praktisch stattfindet.
Zielbild der Vertragskommunikation
Ein professionell organisierter FM-Vertrag besitzt eine Kommunikationsarchitektur, in der Beteiligte nicht jedes Mal neu überlegen müssen, wie mit einem Sachverhalt umzugehen ist.
Für wesentliche Vorgänge ist klar:
wer kommuniziert,
wer verantwortlich ist,
welcher Kanal verwendet wird,
welche Reaktionszeit erwartet wird,
wer entscheiden darf,
wie die Entscheidung dokumentiert wird und
wann eine Eskalation erforderlich ist.
Operative Kommunikation bleibt dabei schnell und pragmatisch. Vertragsrelevante Entscheidungen werden dagegen nachvollziehbar abgesichert.
Das Ziel ist nicht mehr Kommunikation.
Das Ziel ist klarere, adressatengerechte und entscheidungsorientierte Kommunikation mit möglichst wenig Informationsverlust und möglichst hoher Nachvollziehbarkeit.
So entwickelt sich Vertragskommunikation von einer Ansammlung aus E-Mails, Besprechungen und Einzelabsprachen zu einem verbindlichen Bestandteil der Governance und Steuerung langfristiger Facility-Management-Verträge.
