Restpunkteliste / Mängelliste
Restpunkteliste und Mängelliste als verbindliches Übergabeinstrument
Bei Mobilisierung, Betriebsübernahme oder Vertragsende sind offene Punkte häufig unvermeidbar. Anlagen können noch nicht vollständig dokumentiert sein, technische Mängel bestehen fort, Prüfunterlagen fehlen oder vereinbarte Leistungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Restpunkteliste beziehungsweise Mängelliste schafft Transparenz darüber, welche Themen bei der Übergabe noch offen sind und wie sie nach dem Stichtag weiterbearbeitet werden.
Entscheidend ist die klare Trennung zwischen einem Restpunkt und einem Mangel. Ein Restpunkt bezeichnet eine noch nicht vollständig abgeschlossene Aufgabe, ohne dass zwingend eine vertragswidrige Leistung vorliegt. Ein Mangel beschreibt dagegen eine festgestellte Abweichung vom geschuldeten oder erforderlichen Zustand. Diese Unterscheidung erleichtert die Verantwortungszuordnung und verhindert, dass jeder offene Punkt automatisch als Mangel bewertet wird.
