Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Internet- und Providervertrag

Facility Management: Verträge und Vereinbarungen » ITK » Internet- und Providervertrag

Internet- und Providervertrag für zuverlässige Netzwerk- und Internetdienste

Internet- und Providerverträge im Facility Management

Internetzugänge und Telekommunikationsverbindungen gehören heute zur kritischen Infrastruktur vieler Gebäude und Standorte. CAFM, Service Desk, Gebäudeautomation, Zutrittssysteme, Cloud-Anwendungen, Kommunikation und Remote Work sind häufig unmittelbar von einer funktionierenden Datenverbindung abhängig. Ein Internet- und Providervertrag sollte deshalb nicht lediglich Bandbreite und monatlichen Preis, sondern die tatsächlich benötigte betriebliche Verfügbarkeit verbindlich regeln.

Internet- und Providerverträge klar gestalten

Technische Leistung eindeutig beschreiben

Bereits vor Vertragsabschluss sollte festgelegt werden, welche Verbindung tatsächlich benötigt wird.

Vertragsbereich

Typische Festlegung

Anschluss

Glasfaser, Ethernet, xDSL, Mobilfunk

Bandbreite

Up- und Download, garantiert oder maximal

Übergabepunkt

Technisch eindeutige Abgrenzung Provider/Kunde

IP-Dienste

feste IP-Adressen, IPv4/IPv6

Verfügbarkeit

Jahres- oder Monats-SLA

Entstörung

Reaktions- und Wiederherstellungszeit

Support

Servicezeiten und Eskalationsstufen

Redundanz

zweiter Anschluss, Provider oder Leitungsweg

Security

DDoS-Schutz, Monitoring, sichere Administration

Gerade bei professionellen Standorten sollte zwischen zugesagter Anschlussgeschwindigkeit, nutzbarer Bandbreite und tatsächlich garantierter Leistung unterschieden werden.

Übergabepunkt und Verantwortungsgrenzen klären

Besonders wichtig ist die technische Demarkation. Der Vertrag sollte eindeutig bestimmen, bis zu welchem Punkt der Provider verantwortlich ist und wo die Verantwortung des Auftraggebers beziehungsweise seines IT-Dienstleisters beginnt.

Zu unterscheiden sind beispielsweise:

Provider-Netz → Hausanschluss → Network Termination → Router/Firewall → LAN/WLAN → Endgerät.

Ohne diese Abgrenzung entstehen bei Störungen schnell Diskussionen darüber, ob die Ursache im Providernetz, in der Gebäudeverkabelung oder in der kundeneigenen IT liegt. Das TKG kennt den Übergabepunkt ausdrücklich als den Punkt, an dem dem Endnutzer der Netzzugang bereitgestellt wird.

Verfügbarkeit nicht mit Geschwindigkeit verwechseln

Für betriebsrelevante Standorte sollte ein SLA insbesondere regeln:

  • garantierte Verfügbarkeit,

  • Messverfahren,

  • geplante Wartungsfenster,

  • Störungskategorien,

  • Reaktionszeiten,

  • Wiederherstellungszeiten,

  • Eskalationskontakte,

  • Informationspflichten bei Großstörungen,

  • Servicegutschriften oder andere Rechtsfolgen.

Bei kritischen Standorten kann ein zweiter Anschluss wirtschaftlich sinnvoller sein als der Versuch, über einen einzelnen Anschluss eine nahezu vollständige Verfügbarkeit vertraglich abzusichern.

Redundanz technisch wirklich unabhängig gestalten

Ein „zweiter Provider“ schafft nicht automatisch echte Redundanz. Beide Anschlüsse können dieselbe Hauseinführung, denselben Kabelschacht, denselben Vorleister oder dieselbe lokale Trasse nutzen.

Für kritische Anwendungen sollte deshalb geprüft werden:

  • getrennte Provider,

  • getrennte Leitungswege,

  • unterschiedliche Hauseinführungen,

  • alternative Technologien,

  • automatische Umschaltung,

  • ausreichende Bandbreite des Backup-Anschlusses,

  • regelmäßiger Failover-Test.

Anbieterwechsel frühzeitig vorbereiten

Ein Providerwechsel benötigt technische und organisatorische Vorbereitung. Zu berücksichtigen sind insbesondere Rufnummern, IP-Adressen, DNS, Firewalls, VPN, Schnittstellen und Kündigungsfristen. § 59 TKG regelt für Anbieterwechsel unter anderem die Zusammenarbeit von abgebendem und aufnehmendem Anbieter und sieht grundsätzlich vor, dass die Unterbrechung beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag dauern soll. Die Bundesnetzagentur weist zudem auf die Weiterversorgung bei einem rechtzeitig eingeleiteten Anbieterwechsel hin.

Für geschäftskritische Standorte sollte dennoch eine eigene Migrations- und Rückfallplanung vorgesehen werden.

Internetversorgung als betriebliche Leistung steuern

Die geeignete Vertragslogik lautet:

Bedarf bestimmen → Anschluss und Übergabepunkt definieren → Bandbreite und SLA festlegen → Security integrieren → Redundanz planen → Störungsmanagement testen → Performance überwachen → Anbieterwechsel und Exit vorbereiten.

So wird der Internet- und Providervertrag von einem einfachen Telekommunikationsvertrag zu einem Bestandteil der betrieblichen Verfügbarkeits- und Resilienzstrategie des Facility Managements.