Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit wirksam in die Betriebsorganisation einbinden
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz, Unfallverhütung und menschengerechter Gestaltung der Arbeit. Grundlage sind insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Die Fachkraft übernimmt dabei eine beratende und unterstützende Funktion; die Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz wird durch ihre Bestellung nicht ersetzt.
Wird die sicherheitstechnische Betreuung extern vergeben, sollte die Vereinbarung deshalb über eine reine Festlegung von Einsatzzeiten hinausgehen. Entscheidend ist, welche betrieblichen Aufgaben wahrgenommen werden, welche Informationen zur Verfügung stehen und wie die Fachkraft in die Organisation eingebunden wird.
