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Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Förderung sicherer Arbeitsbedingungen im Betrieb

Fachkraft für Arbeitssicherheit wirksam in die Betriebsorganisation einbinden

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz, Unfallverhütung und menschengerechter Gestaltung der Arbeit. Grundlage sind insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Die Fachkraft übernimmt dabei eine beratende und unterstützende Funktion; die Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz wird durch ihre Bestellung nicht ersetzt.

Wird die sicherheitstechnische Betreuung extern vergeben, sollte die Vereinbarung deshalb über eine reine Festlegung von Einsatzzeiten hinausgehen. Entscheidend ist, welche betrieblichen Aufgaben wahrgenommen werden, welche Informationen zur Verfügung stehen und wie die Fachkraft in die Organisation eingebunden wird.

Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich einbinden

Aufgaben am tatsächlichen Bedarf ausrichten

Der Leistungsumfang sollte sich an Betriebsart, Gefährdungen, Organisation und Veränderungen des Unternehmens orientieren. Dazu gehören insbesondere die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen, Betriebsbegehungen sowie die Mitwirkung bei der Untersuchung und Prävention von Arbeitsunfällen. Die DGUV Vorschrift 2 verbindet die Betreuung ausdrücklich mit den konkreten betrieblichen Erfordernissen.

Für das Facility Management bestehen zahlreiche Schnittstellen. Umbauten, technische Anlagen, Verkehrswege, Arbeitsstätten, Fremdfirmeneinsätze oder neue Nutzungskonzepte können Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben. Die Sifa sollte deshalb frühzeitig eingebunden werden, wenn solche Veränderungen geplant werden. So können arbeitsschutzrelevante Anforderungen berücksichtigt werden, bevor nachträgliche Anpassungen erforderlich werden.

Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten klären

Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Facility Management, Führungskräften, Personalbereich und weiteren Beauftragten. Bei externen FM-Dienstleistern müssen außerdem die Verantwortungsbereiche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer klar bleiben.

Die Sifa sollte festgestellte Risiken und Verbesserungsvorschläge nachvollziehbar kommunizieren können. Dazu braucht sie Zugang zu relevanten Bereichen und Informationen sowie definierte Ansprechpartner und Berichtswege. Wesentliche Feststellungen sollten dokumentiert, zuständigen Verantwortlichen zugeordnet und bis zur Entscheidung oder Umsetzung verfolgt werden.

Dabei darf die Fachkraft nicht zur operativen Ersatzverantwortlichen für den Arbeitsschutz werden. Sie analysiert, berät und unterstützt; Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen und deren Umsetzung verbleiben bei den hierfür verantwortlichen Stellen.

Eine gute vertragliche Einbindung verbindet daher qualifizierte Beratung, ausreichenden Betriebsbezug, klare Schnittstellen und verlässliche Berichtswege. Für das Facility Management wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit damit zu einer wichtigen Partnerin bei der sicheren Gestaltung und Veränderung von Gebäuden, Arbeitsstätten und betrieblichen Prozessen.