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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Prüfpläne als Vertragsanhang für kontrollierte FM-Leistungsqualität

Einleitung

Der Prüfplan ist eine wesentliche Vertragsanlage im Facility Management. Er legt verbindlich fest, wie, wann, wo und durch wen erforderliche Prüfungen, Kontrollen, Funktionsprüfungen und Inspektionen durchzuführen sind. Damit überführt der Prüfplan gesetzliche, technische, sicherheitsbezogene und betriebliche Prüfpflichten in einen strukturierten, nachvollziehbaren und steuerbaren Ablaufplan. Ein professionell erstellter Prüfplan stellt sicher, dass Gebäude, technische Anlagen, Betriebsmittel, sicherheitsrelevante Einrichtungen und ausgewählte Facility-Management-Services regelmäßig überprüft, ordnungsgemäß dokumentiert und in einem sicheren sowie vertragskonformen Betriebszustand gehalten werden. Er dient sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer als transparente Grundlage für Ressourcenplanung, Leistungssteuerung, Nachweisführung, Auditvorbereitung und Risikovermeidung. Im Facility Management ist der Prüfplan nicht nur ein Terminplan. Er ist ein operatives Steuerungsinstrument, das Betreiberpflichten, technische Anforderungen und vertragliche Leistungspflichten miteinander verbindet. Er schafft Klarheit darüber, welche Prüfungen verpflichtend sind, welche Prüfungen aus Gründen der Betriebssicherheit empfohlen werden und welche Prüfungen aufgrund kundenspezifischer Anforderungen zusätzlich vereinbart wurden. Ein unvollständiger oder unklarer Prüfplan kann zu versäumten Prüfungen, fehlenden Nachweisen, Sicherheitsrisiken, Betriebsunterbrechungen oder Haftungsfragen führen. Ein präziser Prüfplan reduziert diese Risiken, indem er Zuständigkeiten, Intervalle, Prüfmethoden, Dokumentationspflichten und Eskalationswege eindeutig beschreibt.

Zweck des Prüfplans

Der Prüfplan wird als Vertragsanlage aufgenommen, um während der gesamten Vertragslaufzeit eine verbindliche Übersicht über alle erforderlichen Prüf- und Kontrolltätigkeiten zu schaffen. Er definiert, welche Objekte zu prüfen sind, in welchen Intervallen die Prüfungen erfolgen müssen, wer für die Durchführung verantwortlich ist und welche Nachweise nach Abschluss der Prüfung vorzulegen sind.

Der Zweck des Prüfplans besteht darin, die vertragliche Leistungserbringung prüfbar zu machen. Der Auftraggeber kann anhand des Prüfplans nachvollziehen, ob Prüfungen rechtzeitig und vollständig durchgeführt wurden. Der Auftragnehmer erhält eine klare Grundlage für Personalplanung, Terminsteuerung, Subunternehmerkoordination und Qualitätskontrolle.

Darüber hinaus unterstützt der Prüfplan die Einhaltung von Betreiberpflichten, die Betriebssicherheit, die vorbeugende Instandhaltung und die Vorbereitung auf interne oder externe Audits. Er trägt dazu bei, Störungen frühzeitig zu erkennen, Ausfallzeiten zu reduzieren und sicherheitsrelevante Risiken systematisch zu behandeln.

Inhalt des Prüfplans

Beschreibung

Prüfobjekte

Gebäude, Räume, Anlagen, Betriebsmittel, Sicherheitseinrichtungen oder Services, die geprüft werden müssen

Prüfintervalle

Zeitliche Vorgaben wie täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder ereignisbezogen

Verantwortlichkeiten

Zuständige Parteien für Planung, Durchführung, Überwachung, Freigabe und Nachverfolgung

Rechts- und Regelwerksbezug

Anwendbare gesetzliche, technische, sicherheitsbezogene oder interne Anforderungen

Dokumentationspflichten

Erforderliche Nachweise, Prüfprotokolle, Checklisten, Messwerte, Fotos oder Zertifikate

Eskalationsprozess

Vorgehen bei Mängeln, Fristüberschreitungen, Sicherheitsrisiken oder fehlenden Nachweisen

Anwendungsbereich

Der Prüfplan muss eindeutig festlegen, auf welche Gebäude, Gebäudeteile, Räume, technischen Anlagen, Betriebsmittel und Facility-Management-Leistungen er Anwendung findet. Der Anwendungsbereich sollte so konkret beschrieben sein, dass keine Unsicherheit darüber entsteht, welche Objekte oder Bereiche prüfpflichtig sind.

In der Praxis können Prüfpläne im Facility Management auf sehr unterschiedliche Bereiche angewendet werden. Dazu gehören technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz- und Sicherheitssysteme, Arbeitsplatz- und Betriebsmittel, hygienerelevante Bereiche, Umweltbereiche sowie operative FM-Services.

Prüfbereich

Typische Prüfobjekte

Technische Gebäudeanlagen

Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, elektrische Anlagen, Aufzüge, Pumpen, Gebäudeautomation

Sicherheitssysteme

Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Arbeitsplatz- und Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Leitern, Türen, Tore, Werkzeuge

Hygiene- und Umweltbereiche

Trinkwasseranlagen, Abfallbereiche, Fettabscheider, lüftungshygienische Anlagenbereiche

Operative FM-Services

Reinigungskontrollen, Sicherheitsrundgänge, Kontrollen von Helpdesk-Prozessen

Der Anwendungsbereich sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

Angabe

Zweck

Gebäude oder Standort

Festlegung, auf welche Liegenschaft der Prüfplan angewendet wird

Gebäudebereich

Zuordnung zu Etagen, Räumen, Zonen, Außenflächen oder Sonderbereichen

Anlagenkategorie

Gruppierung nach technischen, sicherheitsrelevanten, hygienischen oder betrieblichen Anforderungen

Leistungsumfang

Abgrenzung zwischen Inspektion, Prüfung, Wartung, Funktionskontrolle und Dokumentationsprüfung

Ausschlüsse

Klarstellung, welche Bereiche oder Objekte nicht Bestandteil des Prüfplans sind

Schnittstellen

Beschreibung von Abhängigkeiten zu Nutzerbereichen, Vermietern, Behörden, Spezialfirmen oder internen Abteilungen

Besonders wichtig ist eine klare Abgrenzung zwischen Prüfleistungen des FM-Dienstleisters und Prüfungen, die durch externe Fachfirmen, zugelassene Sachverständige, Behörden oder interne Fachbereiche des Auftraggebers durchgeführt werden müssen. Dadurch werden Doppelarbeiten, Zuständigkeitslücken und nicht erfüllte Prüfpflichten vermieden.

Beziehung zu anderen Vertragsanlagen

Der Prüfplan muss mit dem Hauptvertrag, der Leistungsbeschreibung, den Service Level Agreements, dem Abnahmeprotokoll und den Dokumentationsanforderungen abgestimmt sein. Er ersetzt diese Dokumente nicht, sondern ergänzt sie um die detaillierte Prüf- und Kontrollstruktur.

Vertragsdokument

Funktion in Bezug auf Prüfpläne

Hauptvertrag

Definiert allgemeine Pflichten, Haftung, Compliance-Anforderungen und Vertragslaufzeit

Leistungsbeschreibung

Beschreibt die zu erbringenden Leistungen und Prüfaufgaben

SLA

Legt messbare Leistungsziele, Reaktionszeiten und Berichtsfristen fest

Abnahmeprotokoll

Bestätigt die formale Abnahme abgeschlossener Prüf- oder Korrekturleistungen

Dokumentationsanforderungen

Definiert erforderliche Berichte, Zertifikate, Checklisten und digitale Nachweise

Die Abstimmung mit den übrigen Vertragsdokumenten ist erforderlich, damit Prüfungen nicht als isolierte Einzelmaßnahmen behandelt werden. Sie müssen Bestandteil des gesamten vertraglichen Steuerungs- und Kontrollsystems sein.

Der Prüfplan sollte insbesondere mit der Leistungsbeschreibung abgeglichen werden. Wenn dort beispielsweise monatliche Funktionsprüfungen, jährliche Sicherheitsinspektionen oder regelmäßige Reinigungsqualitätskontrollen beschrieben sind, müssen diese Leistungen im Prüfplan mit konkreten Intervallen, Zuständigkeiten und Nachweisen hinterlegt werden.

Auch eine Verbindung zum SLA ist sinnvoll. Sofern die fristgerechte Durchführung von Prüfungen, die Vollständigkeit der Dokumentation oder die Mängelbeseitigung innerhalb bestimmter Zeitfenster als Leistungskennzahl vereinbart wurde, muss der Prüfplan die dafür notwendigen Daten liefern. Dazu gehören Plantermine, Ist-Termine, Statusangaben, Abweichungen und Nachverfolgung offener Punkte.

Das Abnahmeprotokoll spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn aus einer Prüfung Folgearbeiten entstehen. Nach Abschluss einer Mängelbeseitigung oder technischen Anpassung kann über ein Abnahmeprotokoll bestätigt werden, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht und der Mangel geschlossen wurde.

Prüfobjekte und Anlagenidentifikation

Der Prüfplan muss jedes Prüfobjekt eindeutig identifizieren. Eine eindeutige Identifikation ist erforderlich, damit Prüfungen vollständig geplant, korrekt durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden können. Sie verhindert, dass Anlagen übersehen, doppelt erfasst oder falsch zugeordnet werden.

Die Identifikation kann über Anlagennummern, Inventarnummern, Raumnummern, Systembezeichnungen, QR-Codes, Barcodes, digitale Anlagenregister oder CAFM-Systeme erfolgen. Entscheidend ist, dass jedes Prüfobjekt dauerhaft und eindeutig im Prüfplan, im Anlagenverzeichnis und in der Prüfdokumentation wiedererkennbar ist.

Identifikationsfeld

Beschreibung

Anlagen- oder Systemname

Bezeichnung der technischen Anlage, des Geräts oder des Betriebsmittels

Inventarnummer

Eindeutige Nummer zur Nachverfolgung und Berichterstattung

Standort

Gebäude, Etage, Raum, Zone oder Außenbereich

Risikokategorie

Einstufung nach Sicherheitsrelevanz oder betrieblicher Bedeutung

Verantwortliche Partei

Auftragnehmer, Auftraggeber, Fachfirma oder Behörde

Prüfstatus

Geplant, abgeschlossen, überfällig, mangelhaft oder geschlossen

Ein professioneller Prüfplan sollte zusätzlich folgende Angaben berücksichtigen:

Ergänzendes Feld

Nutzen

Hersteller und Typ

Unterstützt technische Prüfung, Ersatzteilmanagement und Herstelleranforderungen

Baujahr oder Inbetriebnahmedatum

Hilft bei der Beurteilung von Alter, Prüfpflichten und Austauschbedarf

Letzte Prüfung

Dient als Ausgangspunkt für die nächste Fälligkeit

Nächste Prüfung

Ermöglicht Terminplanung und Fristenüberwachung

Prüfnachweis

Verweis auf Prüfprotokoll, Zertifikat, Ticket oder digitalen Datensatz

Anlagenkritikalität

Priorisierung bei Ressourcenengpässen, Störungen oder Mängeln

Die Risikokategorie ist besonders wichtig. Sicherheitskritische Anlagen, wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung oder elektrische Hauptverteilungen, müssen mit höherer Priorität überwacht werden als Objekte mit geringer betrieblicher Bedeutung. Die Risikoeinstufung unterstützt die Planung von Prüfintervallen, Eskalationswegen und Maßnahmenfristen.

Prüfintervalle und Terminplanung

Der Prüfplan muss festlegen, wie häufig jede Prüfung durchzuführen ist. Prüfintervalle können sich aus gesetzlichen Anforderungen, technischen Regelwerken, Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebserfahrungen, Versicherungsanforderungen oder kundenspezifischen Vorgaben ergeben.

Intervalltyp

Typische Anwendung

Täglich

Sichtkontrollen, Betriebsrundgänge, Sicherheits- oder Hygienekontrollen

Wöchentlich

Funktionskontrollen, ausgewählte Sicherheitsprüfungen, Ordnungskontrollen

Monatlich

Prüfungen technischer Anlagen, Tests der Sicherheitsbeleuchtung, Berichtsprüfungen

Quartalsweise

Vorbeugende Instandhaltung, sicherheitsbezogene Inspektionen, Compliance-Kontrollen

Jährlich

Hauptprüfungen, Zertifikatsprüfungen, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

Ereignisbezogen

Nach Reparaturen, Störungen, Umbauten, Umzügen, Änderungen oder Inbetriebnahmen

Die Terminplanung sollte nicht nur das Intervall, sondern auch das zulässige Zeitfenster definieren. Bestimmte Prüfungen dürfen den laufenden Betrieb nicht beeinträchtigen und müssen daher außerhalb der regulären Betriebszeiten durchgeführt werden. Andere Prüfungen können nur während des Betriebs erfolgen, weil die Funktion unter realen Nutzungsbedingungen bewertet werden muss.

Der Prüfplan sollte daher angeben, ob Prüfungen durchzuführen sind:

Zeitfenster

Anwendungsbeispiel

Während der Betriebszeiten

Sichtkontrollen, Nutzerbereichskontrollen, Servicequalitätsprüfungen

Außerhalb der Geschäftszeiten

Prüfungen mit Betriebsunterbrechung, Lärm, Abschaltungen oder Zugangsbeschränkungen

In Stillstandszeiten

Prüfungen an Anlagen, die während des Normalbetriebs nicht abgeschaltet werden dürfen

In Ferien- oder Semesterpausen

Prüfungen in Schulen, Hochschulen, Forschungs- oder Schulungsgebäuden

Nach Ereignissen

Prüfungen nach Umbau, Störung, Havarie, Brandalarm, Wasserschaden oder technischer Änderung

Für kritische Prüfungen sollte zusätzlich eine Fristenüberwachung eingerichtet werden. Diese sollte rechtzeitig vor Fälligkeit automatische Erinnerungen, Eskalationshinweise und Berichtspflichten auslösen. Überfällige Prüfungen müssen als Abweichung behandelt und in den Monats- oder Compliance-Berichten sichtbar gemacht werden.

Rechtliche und technische Grundlage

Der Prüfplan muss die rechtlichen, technischen und internen Anforderungen abbilden, aus denen sich Prüfpflichten ergeben. Die relevanten Grundlagen hängen von Gebäudetyp, Nutzungsart, Anlagenbestand, Gefährdungspotenzial und vertraglichem Leistungsumfang ab.

Grundlage

Bedeutung für den Prüfplan

Arbeitsschutzanforderungen

Schutz von Beschäftigten, Nutzern, Dienstleistern und Besuchern

Brandschutzanforderungen

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit brandschutztechnischer Einrichtungen

Baurechtliche Anforderungen

Einhaltung von Vorgaben aus Genehmigungen, Nutzungsarten und Gebäudeklassifizierungen

Umweltanforderungen

Kontrolle von Abfallbereichen, Emissionen, Abscheidern oder umweltrelevanten Anlagen

Hygieneanforderungen

Sicherstellung hygienischer Betriebsbedingungen, beispielsweise bei Wasser, Luft oder Reinigung

Versicherungsanforderungen

Nachweis regelmäßiger Prüfungen zur Risikominimierung und Schadenprävention

Herstellerangaben

Vorgaben zu Prüfintervallen, Prüfmethoden, Betrieb und Instandhaltung

Anerkannte Regeln der Technik

Technische Standards und fachliche Anforderungen für sicheren Anlagenbetrieb

Interne Vorgaben des Auftraggebers

Standortstandards, Konzernrichtlinien, Auditvorgaben oder Betreiberkonzepte

Der Prüfplan sollte nicht lediglich allgemein auf Vorschriften verweisen. Er sollte für jedes Prüfobjekt oder jede Objektgruppe klar benennen, welche Grundlage für die Prüfung maßgeblich ist. Dadurch wird nachvollziehbar, ob eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben, technisch erforderlich, vertraglich vereinbart oder aus Risikogründen empfohlen ist.

Bei sicherheitskritischen Anlagen ist außerdem festzulegen, welche Qualifikation für die Prüfung erforderlich ist. Manche Prüfungen können durch eingewiesenes Betriebspersonal durchgeführt werden. Andere Prüfungen erfordern befähigte Personen, zertifizierte Fachkräfte, externe Sachverständige oder zugelassene Prüforganisationen.

Der Prüfplan sollte deshalb folgende Zuordnung enthalten:

Prüfanforderung

Mögliche Qualifikation

Einfache Sichtkontrolle

Eingewiesenes FM-Personal

Funktionsprüfung technischer Anlagen

Fachkundiges oder qualifiziertes technisches Personal

Sicherheitsrelevante Prüfung

Befähigte Person oder zertifizierte Fachkraft

Gesetzlich vorgeschriebene Hauptprüfung

Externer Sachverständiger oder zugelassene Prüfstelle

Abnahme nach wesentlicher Änderung

Qualifizierte Fachfirma, Sachverständiger oder zuständige Stelle

Prüfmethode und Prüfinhalt

Der Prüfplan sollte für jedes Prüfobjekt oder jede Objektgruppe beschreiben, nach welcher Methode die Prüfung durchzuführen ist. Einheitlich definierte Prüfmethoden verbessern die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, reduzieren Interpretationsspielräume und erleichtern die Qualitätskontrolle.

Der Prüfinhalt muss so konkret beschrieben sein, dass die prüfende Person die erwartete Leistung eindeutig versteht. Gleichzeitig sollte der Prüfplan keine vollständigen technischen Handbücher ersetzen. Er sollte die wesentlichen Prüfpunkte, Prüfgrenzen, Nachweise und Bewertungskriterien enthalten.

Prüfmethode

Beschreibung

Sichtprüfung

Kontrolle auf sichtbare Schäden, Mängel, Verschmutzung, Korrosion oder fehlende Kennzeichnungen

Funktionsprüfung

Feststellung, ob Anlage oder Betriebsmittel bestimmungsgemäß funktioniert

Messung

Erfassung technischer Werte wie elektrische Werte, Druck, Temperatur, Volumenstrom oder Hygienewerte

Dokumentenprüfung

Kontrolle von Zertifikaten, Wartungsnachweisen, Genehmigungen, Berichten oder früheren Mängeln

Compliance-Prüfung

Abgleich von Zustand und Betrieb mit rechtlichen, technischen oder vertraglichen Anforderungen

Beispiele für geeignete Prüfinhalte sind:

Prüfobjekt

Beispielhafter Prüfinhalt

Sicherheitsbeleuchtung

Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Betriebsdauer, Ladezustand, Störmeldungen, Dokumentation

Aufzug

Sichtkontrolle im Fahrkorb, Türfunktion, Notruf, Betriebsanzeige, Mängelstatus, Prüfnachweis

Lüftungsanlage

Filterzustand, Betriebsgeräusch, Luftstrom, Verschmutzung, Störmeldungen, Hygienezustand

Elektrisches Betriebsmittel

Sichtprüfung, Kennzeichnung, Prüfplakette, Messwerte, Einsatzfähigkeit

Reinigungskontrolle

Sichtsauberkeit, Nachfüllstände, Geruch, Oberflächenzustand, Beschwerdehäufigkeit

Sicherheitsrundgang

Türen, Fluchtwege, Beleuchtung, Zutrittskontrolle, Auffälligkeiten, Ereignisprotokoll

Der Prüfplan sollte auch Bewertungsmaßstäbe enthalten. Es muss klar sein, wann ein Prüfobjekt als „bestanden“, „mit Einschränkung bestanden“, „mangelhaft“ oder „nicht betriebsbereit“ einzustufen ist. Bei Messwerten sollten Grenzwerte, Toleranzen oder Sollbereiche angegeben werden, soweit sie vertraglich oder technisch relevant sind.

Verantwortlichkeiten und Qualifikationen

Der Prüfplan muss eindeutig festlegen, wer für die Planung, Durchführung, Überwachung, Freigabe und Nachverfolgung der Prüfungen verantwortlich ist. Eine klare Rollenverteilung ist notwendig, damit Prüfungen termingerecht erfolgen und festgestellte Mängel nicht unbearbeitet bleiben.

Typische Rollen im Prüfprozess sind:

Rolle

Verantwortung

Auftraggeber

Festlegung der Betreiberanforderungen, Freigabe des Prüfplans, Kontrolle der Vertragserfüllung

FM-Auftragnehmer

Operative Planung, Koordination, Durchführung beauftragter Prüfungen und Berichterstattung

Objektleitung

Tagessteuerung, Terminüberwachung, Kommunikation mit Nutzern und Eskalation von Abweichungen

Fachtechniker

Durchführung technischer Prüfungen, Bewertung von Befunden, Dokumentation technischer Ergebnisse

Subunternehmer

Durchführung spezialisierter Prüfungen im vereinbarten Leistungsumfang

Sachverständige oder Prüforganisationen

Durchführung vorgeschriebener oder besonders qualifizierter Prüfungen

Nutzer oder interne Fachbereiche

Meldung von Auffälligkeiten, Gewährung von Zugang, Mitwirkung bei betrieblichen Abstimmungen

Der Prüfplan sollte außerdem festlegen, welche Qualifikationen für bestimmte Prüfungen erforderlich sind. Dabei ist zwischen einfachen Kontrollen und qualifizierten Prüfungen zu unterscheiden. Einfache Sichtkontrollen können durch eingewiesenes Personal durchgeführt werden, sofern die Anforderungen klar beschrieben sind. Komplexe oder sicherheitsrelevante Prüfungen erfordern fachkundige, befähigte oder zertifizierte Personen.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zwischen Eigenleistung und Fremdleistung. Der Prüfplan sollte klarstellen, welche Prüfungen der FM-Auftragnehmer selbst erbringen darf und welche Prüfungen durch Fachfirmen oder unabhängige Dritte auszuführen sind. Wenn Subunternehmer eingesetzt werden, muss der Auftragnehmer deren Qualifikation, Termintreue und Dokumentationsqualität überwachen.

Für jede Rolle sollten Vertreterregelungen vorgesehen werden. So wird sichergestellt, dass Prüfungen auch bei Urlaub, Krankheit, Personalwechsel oder außergewöhnlichen Betriebsereignissen durchgeführt werden können.

Dokumentation und Berichterstattung

Jede Prüfung muss klar, vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Auftraggeber, internen Stellen, Auditoren, Versicherern und gegebenenfalls Behörden. Ohne geeignete Dokumentation kann eine durchgeführte Prüfung im Streitfall oder Audit möglicherweise nicht ausreichend nachgewiesen werden.

Der Prüfplan sollte definieren, was zu dokumentieren ist, in welcher Form die Nachweise bereitzustellen sind, wer die Dokumentation prüft und wie lange sie aufzubewahren ist.

Dokumentationsart

Inhalt

Checkliste

Standardisierte Prüfpunkte mit Ergebnisbewertung

Prüfbericht

Zusammenfassung von Prüfumfang, Methode, Ergebnis und Feststellungen

Messprotokoll

Erfasste technische Werte, Grenzwerte, Messmittel und Bewertung

Fotodokumentation

Bildnachweise zu Zustand, Mangel, Lage oder abgeschlossener Maßnahme

Zertifikat oder Bescheinigung

Nachweis durch Fachfirma, Sachverständigen oder Prüforganisation

Mängelliste

Aufstellung festgestellter Mängel mit Priorität, Frist und Zuständigkeit

Serviceticket

Digitale Nachverfolgung von Maßnahmen, Status und Abschluss

Maßnahmenbestätigung

Bestätigung der Mängelbeseitigung oder Risikoreduzierung

Pflichtangabe

Zweck

Prüfobjekt und Anlagenreferenz

Eindeutige Zuordnung zur Anlage oder zum Bereich

Datum und Uhrzeit

Nachweis der fristgerechten Durchführung

Name der prüfenden Person

Verantwortlichkeit und Rückverfolgbarkeit

Qualifikation oder Firma

Nachweis der fachlichen Eignung

Prüfergebnis

Bestanden, mangelhaft, nicht geprüft oder nicht anwendbar

Festgestellte Mängel

Beschreibung der Abweichung und Risikobewertung

Sofortmaßnahmen

Dokumentation unmittelbar eingeleiteter Sicherungsmaßnahmen

Nächster Prüftermin

Grundlage für die weitere Terminplanung

Abschlussstatus

Offen, in Bearbeitung, abgeschlossen oder eskaliert

Die Berichterstattung sollte in einem definierten Rhythmus erfolgen. Für operative Prüfungen sind häufig monatliche Berichte geeignet. Für sicherheitskritische oder gesetzlich relevante Prüfungen kann eine sofortige Meldung erforderlich sein, wenn Mängel, Fristüberschreitungen oder Risiken festgestellt werden.

Mängelbearbeitung und Eskalation

Der Prüfplan muss festlegen, wie mit festgestellten Mängeln, Nichtkonformitäten, Sicherheitsrisiken oder überfälligen Prüfungen umzugehen ist. Jede Abweichung muss bewertet, priorisiert, dokumentiert und bis zum Abschluss nachverfolgt werden.

Mängelstufe

Beschreibung

Erforderliche Maßnahme

Kritisch

Unmittelbares Sicherheitsrisiko oder rechtliche Nichtkonformität

Nutzung stoppen, Bereich sichern, sofort eskalieren

Wesentlich

Erhebliche funktionale oder betriebliche Einschränkung

Innerhalb definierter Frist beheben

Geringfügig

Kein unmittelbares Risiko, aber Korrektur erforderlich

In geplante Instandhaltung aufnehmen

Dokumentationslücke

Fehlender oder unvollständiger Nachweis

Dokumentation kurzfristig nachreichen oder korrigieren

Der Eskalationsprozess sollte mindestens folgende Elemente enthalten:

Eskalationselement

Beschreibung

Verantwortliche Person

Person oder Rolle, die den Mangel aufnimmt und verfolgt

Kommunikationsweg

Meldung per Ticket, E-Mail, Telefon, Dashboard oder Notfallprozess

Reaktionszeit

Zeitraum bis zur ersten Bewertung oder Sicherungsmaßnahme

Behebungsfrist

Zeitraum bis zur vollständigen Mängelbeseitigung

Zwischenmaßnahme

Temporäre Sicherung, Nutzungsbeschränkung, Ersatzlösung oder Warnhinweis

Nachprüfung

Kontrolle, ob der Mangel wirksam behoben wurde

Abschlussbestätigung

Formale Dokumentation des geschlossenen Mangels

Kritische Mängel erfordern sofortiges Handeln. Beispiele sind nicht funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen, blockierte Fluchtwege, elektrische Gefährdungen, hygienische Risiken oder sicherheitsrelevante Anlagenstörungen. In solchen Fällen reicht eine reine Dokumentation nicht aus. Der Bereich muss gesichert, die Nutzung gegebenenfalls gestoppt und die zuständige verantwortliche Stelle unverzüglich informiert werden.

Überfällige Prüfungen sind ebenfalls als Abweichung zu behandeln. Der Prüfplan sollte festlegen, ab wann eine Prüfung als überfällig gilt, wie die Verzögerung zu begründen ist und wer über die weitere Nutzung des betroffenen Prüfobjekts entscheidet.

Überwachung der Vertragserfüllung

Der Auftraggeber muss überwachen können, ob Prüfungen termingerecht, vollständig und in der erforderlichen Qualität durchgeführt werden. Der Prüfplan sollte daher ein Verfahren enthalten, mit dem geplante, erledigte, überfällige und mangelhafte Prüfpunkte verfolgt werden können.

Geeignete Überwachungsinstrumente sind:

Instrument

Zweck

Monatsbericht

Übersicht über durchgeführte Prüfungen, offene Punkte, Mängel und Fristabweichungen

Digitales Dashboard

Aktuelle Darstellung von Status, Fälligkeiten, Risiken und Leistungskennzahlen

Auditgespräch

Regelmäßige Bewertung von Prüfqualität, Nachweisen und Verbesserungsmaßnahmen

Stichprobenkontrolle

Überprüfung ausgewählter Prüfungen oder Nachweise vor Ort

Mängeltracking

Nachverfolgung offener, überfälliger und geschlossener Mängel

KPI-Auswertung

Messung von Termintreue, Dokumentationsqualität und Mängelschließzeit

Die Ergebnisse der Prüfplanüberwachung sollten mit den vereinbarten Service Level Agreements verknüpft werden, sofern Prüfpünktlichkeit, Dokumentationsqualität oder Mängelbeseitigungszeiten Bestandteil der Leistungspflichten sind.

Kennzahl

Beschreibung

Prüfquote

Anteil der planmäßig abgeschlossenen Prüfungen

Überfälligkeitsquote

Anteil nicht fristgerecht durchgeführter Prüfungen

Dokumentationsvollständigkeit

Anteil vollständig eingereichter Prüfnachweise

Mängelschließzeit

Durchschnittliche Zeit zwischen Mängelerfassung und Abschluss

Kritische offene Mängel

Anzahl sicherheitsrelevanter offener Mängel

Wiederholungsmängel

Anzahl wiederkehrender Mängel an denselben Anlagen oder Bereichen

Eine wirksame Überwachung dient nicht nur der Kontrolle des Auftragnehmers. Sie ermöglicht auch kontinuierliche Verbesserung. Wiederkehrende Mängel, häufige Fristüberschreitungen oder unvollständige Dokumentation können Hinweise auf unzureichende Ressourcen, unklare Zuständigkeiten, fehlende Qualifikation oder ungeeignete Prozesse sein.

Aktualisierung des Prüfplans

Prüfanforderungen können sich während der Vertragslaufzeit ändern. Neue Anlagen, geänderte Gebäudenutzungen, technische Umbauten, rechtliche Anpassungen, Betriebserfahrungen, Schadensereignisse oder aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen können dazu führen, dass der Prüfplan angepasst werden muss.

Der Prüfplan sollte daher einen geregelten Änderungsprozess enthalten. Änderungen dürfen nicht informell oder unkontrolliert erfolgen, da sonst die vertragliche Verbindlichkeit und die Nachvollziehbarkeit verloren gehen können.

Typische Auslöser für eine Aktualisierung sind:

Auslöser

Beispiel

Neue Anlage

Einbau einer zusätzlichen Lüftungsanlage, Pumpe oder Sicherheitseinrichtung

Anlagenstilllegung

Entfernung oder dauerhafte Außerbetriebnahme eines Prüfobjekts

Nutzungsänderung

Umwandlung von Büroflächen in Labor-, Schulungs- oder Lagerbereiche

Technische Änderung

Umbau, Modernisierung, Softwareupdate oder Erweiterung einer Anlage

Ereignis

Brandalarm, Wasserschaden, Unfall, Ausfall oder sicherheitsrelevante Störung

Neue Risikobewertung

Anpassung der Prüfintervalle aufgrund geänderter Kritikalität

Vertragsänderung

Erweiterung oder Reduzierung des Leistungsumfangs

Auditfeststellung

Korrekturmaßnahme aufgrund interner oder externer Prüfung

Der Aktualisierungsprozess sollte folgende Schritte umfassen:

Schritt

Beschreibung

Änderungsantrag

Beschreibung der notwendigen Anpassung und Begründung

Fachliche Bewertung

Prüfung der technischen, rechtlichen, betrieblichen und vertraglichen Auswirkungen

Freigabe

Zustimmung durch die verantwortlichen Vertragspartner

Aktualisierung der Daten

Anpassung von Prüfplan, Anlagenregister, Terminplan und Berichtssystem

Kommunikation

Information an FM-Team, Fachfirmen, Nutzerbereiche und relevante Verantwortliche

Wirksamkeitskontrolle

Prüfung, ob die Änderung korrekt umgesetzt wurde

Jede Änderung sollte versioniert, datiert und mit Verantwortlichkeiten versehen werden. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Prüfanforderungen zu welchem Zeitpunkt gültig waren.