Mängelklassifizierung / Prioritätenkatalog
Mängelklassifizierung und Prioritätenkatalog
Mängel gehören zum Gebäudebetrieb. Entscheidend ist, dass sie einheitlich bewertet, entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung priorisiert und innerhalb angemessener Fristen bearbeitet werden. Eine vertraglich vereinbarte Mängelklassifizierung schafft dafür eine gemeinsame Grundlage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie verhindert, dass die Dringlichkeit eines Mangels ausschließlich von der subjektiven Einschätzung einzelner Beteiligter abhängt.
Der Prioritätenkatalog verbindet den festgestellten Zustand mit einer klaren Handlungslogik. Dabei sollten insbesondere Auswirkungen auf Personensicherheit, Betreiberpflichten, Betriebsfähigkeit, Produktion oder Nutzung, Umwelt, Folgeschäden und Komfort berücksichtigt werden.
