Umweltschutzbeauftragter
Umweltschutz im Betrieb wirksam koordinieren
Ein Umweltschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, umweltrelevante Anforderungen systematisch in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Im Facility Management betrifft dies zahlreiche Themen: Energie- und Ressourcenverbrauch, Abfälle, Emissionen, Abwasser, wassergefährdende Stoffe, technische Anlagen sowie Veränderungen an Gebäuden und betrieblichen Prozessen. Ziel ist es, Umweltaspekte nicht isoliert zu betrachten, sondern frühzeitig in Betriebsentscheidungen einzubeziehen.
Dabei ist der Begriff „Umweltschutzbeauftragter“ von gesetzlich geregelten Beauftragtenfunktionen zu unterscheiden. Das Umweltrecht kennt eigenständige Funktionen etwa für Immissionsschutz, Abfall oder Gewässerschutz. Ob entsprechende Bestellpflichten bestehen, hängt von Anlagen, Tätigkeiten und den jeweils einschlägigen Vorschriften ab. Eine allgemeine Umweltfunktion kann diese gesetzlichen Aufgaben deshalb nicht ohne Weiteres ersetzen.
