Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Sicherheits- und Gefahrenkoordinator

Facility Management: Verträge und Vereinbarungen » Strategisch » Beauftragte » Sicherheits- und Gefahrenkoordinator

Sicherheits- und Gefahrenkoordinator für betriebliche Sicherheit und Risikosteuerung

Sicherheit bei Bau- und Umbaumaßnahmen koordinieren

Bei Bau-, Umbau- und größeren Instandhaltungsmaßnahmen treffen häufig mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Arbeitsverfahren gleichzeitig aufeinander. Dadurch entstehen zusätzliche Gefährdungen an den Schnittstellen der Gewerke. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) unterstützt den Bauherrn dabei, Sicherheit und Gesundheitsschutz bereits in der Planung und anschließend während der Ausführung gewerkeübergreifend zu koordinieren.

Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, sieht die Baustellenverordnung grundsätzlich die Bestellung eines geeigneten Koordinators vor. Die Verantwortung des Bauherrn beziehungsweise eines von ihm beauftragten Dritten wird durch die Bestellung nicht aufgehoben.

Gefahrenkoordination professionell vertraglich regeln

Koordination beginnt bereits in der Planung

Die Wirkung des SiGeKo sollte nicht erst mit Beginn der Bauarbeiten einsetzen. Bereits während der Planung können Bauabläufe, Zugänge, Verkehrswege, temporäre Einrichtungen und besonders gefährliche Arbeiten so berücksichtigt werden, dass vermeidbare Risiken gar nicht erst entstehen. Die BAuA beschreibt die Koordination ausdrücklich als Aufgabe sowohl der Planung als auch der Ausführung.

Für das Facility Management ist diese frühzeitige Einbindung besonders bei Umbauten im laufenden Betrieb wichtig. Bauarbeiten treffen dort auf Nutzer, technische Anlagen, Verkehrswege, Fremdfirmen und bestehende betriebliche Abläufe. Eine klare Abstimmung zwischen Bauprojekt, Facility Management und ausführenden Unternehmen reduziert gegenseitige Gefährdungen und betriebliche Störungen.

Aufgaben und Verantwortung klar abgrenzen

Die Beauftragung sollte Leistungsumfang, Projektphasen, Anwesenheit, Besprechungen, Dokumentation und Berichtswege eindeutig festlegen. Ebenso wichtig sind Schnittstellen zu Bauleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Facility Management und den verantwortlichen Unternehmen.

Der SiGeKo koordiniert die erforderlichen Maßnahmen, übernimmt jedoch nicht die Arbeitsschutzverantwortung der beteiligten Arbeitgeber. Diese bleiben für ihre Beschäftigten und die sichere Durchführung ihrer Arbeiten verantwortlich.

Festgestellte relevante Abweichungen sollten nachvollziehbar dokumentiert, den zuständigen Beteiligten zugeordnet und bei dringendem Handlungsbedarf unmittelbar kommuniziert werden.

Eine gute Beauftragung verbindet damit fachliche Eignung, frühzeitige Einbindung, eindeutige Schnittstellen und wirksame Kommunikation. Gerade bei Umbauten im laufenden Gebäudebetrieb wird der SiGeKo so zu einer wichtigen Verbindung zwischen Bauorganisation, Arbeitsschutz und Facility Management.