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Kommunikations- und Einreichungsregeln

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Kommunikations- und Einreichungsregeln für Governance und FM-Schnittstellen

Kommunikation und Einreichungen verbindlich organisieren

Facility-Management-Verträge erzeugen täglich eine Vielzahl von Informationen: Störungsmeldungen, Leistungsnachweise, Freigaben, Berichte, Rechnungsunterlagen, Änderungsanträge, Mängelanzeigen und technische Dokumentationen. Ohne verbindliche Kommunikations- und Einreichungsregeln entstehen schnell parallele Informationsstände, unklare Zuständigkeiten oder Diskussionen darüber, ob und wann eine Information tatsächlich übermittelt wurde.

Ein Vertragsanhang sollte deshalb festlegen, welche Informationen über welchen Kanal, in welcher Form, an welche Stelle und innerhalb welcher Frist einzureichen sind. Dabei muss zwischen alltäglicher operativer Kommunikation und vertragsrelevanten Erklärungen unterschieden werden.

FM-Kommunikation und Einreichungen klar strukturieren

Kommunikationsweg am Vorgang ausrichten

Nicht jeder Vorgang benötigt denselben Kanal. Störungen können beispielsweise über Service Desk oder CAFM gemeldet werden, während Berichte über eine definierte Plattform bereitgestellt und formale Vertragsänderungen über einen gesonderten Freigabeprozess eingereicht werden.

Vorgang

Geeigneter Kommunikationsweg

Störung / Service Request

Service Desk oder CAFM

Leistungsnachweis

vereinbartes System bzw. DMS

Regelbericht

definierte Plattform oder Berichtssystem

Änderungsantrag

formalisierter Change-Prozess

Rechnung

festgelegter kaufmännischer Eingang

Vertragsrelevante Erklärung

vereinbarter verbindlicher Kommunikationsweg

Entscheidend ist nicht, möglichst wenige Kommunikationskanäle zu verwenden. Wichtig ist vielmehr, dass für jeden wesentlichen Vorgang eindeutig feststeht, welcher Kanal als verbindlich gilt.

Einreichungen vollständig und eindeutig gestalten

Einreichungsregeln sollten auch Mindestanforderungen an Inhalt und Form definieren. Ein Änderungsantrag benötigt beispielsweise andere Informationen als ein technischer Prüfbericht. Sinnvoll sind klare Benennungen, Vertrags- oder Auftragsnummern, Anlagenbezug, Versionsstand, Datum und verantwortliche Stelle.

Bei umfangreichen Dokumentationen können zusätzlich Dateiformate, Ablagestrukturen und Metadaten vorgegeben werden. Dadurch lassen sich Unterlagen automatisiert zuordnen und später leichter wiederfinden.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen eingereicht, geprüft, freigegeben und abgelehnt. Die bloße Übermittlung eines Dokuments bedeutet noch keine fachliche oder kaufmännische Zustimmung.

Fristen und Eingangsbestätigung regeln

Für zeitkritische Vorgänge sollte definiert sein, wann eine Einreichung als eingegangen gilt und welche Bearbeitungsfrist anschließend beginnt. Automatische Empfangsbestätigungen oder Systemstatus können dabei helfen, den Eingang nachvollziehbar zu machen.

Ebenso sollten unvollständige Einreichungen behandelt werden. Fehlen wesentliche Informationen, sollte der Vorgang mit einem eindeutigen Status zurückgegeben werden, statt über längere Zeit in einer informellen Abstimmung zu verbleiben.

Verbindlichen Informationsstand sichern

Telefonate, Teams-Besprechungen und persönliche Abstimmungen bleiben im operativen Facility Management notwendig. Vertragsrelevante Ergebnisse sollten jedoch anschließend am vorgesehenen Ort dokumentiert werden.

Der Grundsatz lautet:

Kommunikation kann über unterschiedliche Wege erfolgen – der verbindliche Sachstand benötigt einen eindeutig definierten Ort.

So entsteht Nachvollziehbarkeit auch bei Personalwechsel, Vertretung oder späteren Vertragsprüfungen.

Gute Kommunikations- und Einreichungsregeln reduzieren damit nicht die Zusammenarbeit, sondern strukturieren sie. Sie sorgen dafür, dass Informationen vollständig ankommen, Entscheidungen auf belastbarer Grundlage getroffen werden und relevante Vorgänge jederzeit nachvollzogen werden können.

Ein guter Vertragsanhang beantwortet deshalb fünf Fragen eindeutig: Was ist einzureichen? Wer reicht es ein? Wohin? In welcher Form? Und wann gilt der Vorgang als vollständig und verbindlich bearbeitet?