Qualifizierung in Bezug auf betriebliche Vereinbarungen und Verträge
Facility Management: Verträge und Vereinbarungen » Strategie » Qualifizierung
Qualifizierung für betriebliches Vertragsmanagement
Das Management betrieblicher Verträge – von der Anbahnung und Verhandlung über den Abschluss bis hin zur laufenden Verwaltung – ist ein zentrales Element unternehmerischen Erfolgs. Fehler in Verträgen oder unklare Regelungen können für Unternehmen nicht nur wirtschaftliche Einbußen, sondern auch rechtliche Risiken bedeuten. Entsprechend hoch ist der Bedarf an Fachkräften, die Verträge sicher und zielgerichtet gestalten, prüfen und verwalten können. In Deutschland gibt es zahlreiche Qualifizierungswege, die genau darauf abzielen. Von kaufmännischen Grundausbildungen und fachspezifischen Studiengängen bis hin zu spezialisierten Seminaren und Zertifikaten finden Unternehmen und Mitarbeitende passgenaue Angebote für jeden Bedarf.
Für Unternehmen zahlt sich die Investition in qualifiziertes Personal durch höhere Rechtssicherheit, bessere Verhandlungsergebnisse und professionellere Vertragsprozesse aus. Mitarbeitende erweitern durch entsprechende Weiterbildungen nicht nur ihr Fachwissen, sondern verbessern auch ihre Karriereaussichten und persönliche Kompetenzen. Dabei ist es unerlässlich, betriebliche Vereinbarungen (z. B. zu Kostenübernahme und Freistellungen) klar zu regeln und Compliance-Vorgaben einzuhalten. So entsteht eine Win-win-Situation, die zu einem nachhaltig erfolgreichen und rechtskonformen Vertragsmanagement führt.
Kompetenzaufbau für rechtssichere Vertragsprozesse
Überblick: Qualifizierungswege für betriebliches Vertragsmanagement
In Deutschland ist die Qualifizierung im Vertragsmanagement nicht auf eine einzelne Ausbildung oder ein einziges Studium beschränkt. Stattdessen existiert ein breites Spektrum, das von klassischen Ausbildungsberufen und Studienfächern über Weiterbildungen bis hin zu spezialisierten Zertifizierungen reicht.
Kaufmännische und juristische Ausbildungen
Duale Studiengänge und Hochschulabschlüsse
Aufstiegsfortbildungen (z. B. Fachwirt, Betriebswirt)
Zertifizierte Weiterbildungen und Seminare
Inhouse-Schulungen und Workshops
Überblick: Qualifizierungswege für betriebliches Vertragsmanagement
Ausbildung | Beispiele | Befähigungen | Berechtigungen | Aufwand | Wert für Unternehmen und Mitarbeitende |
---|---|---|---|---|---|
Kaufmännische und juristische Ausbildungen | •Industriekaufmann/-frau mit Zusatzmodul Vertragsabwicklung | •Grundlegendes Verständnis wirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge | • Üblicherweise keine speziellen rechtlichen Befugnisse (z. B. Anwaltstätigkeit); Vertragserstellung und -prüfung erfolgen häufig in enger Abstimmung mit Vorgesetzten oder Rechtsabteilungen | •Dauer: meist 2,5–3 Jahre duale Ausbildung | •Solide Basisqualifikation, die Mitarbeitende auf administrativ-organisatorische Tätigkeiten vorbereitet |
Duale Studiengänge und Hochschulabschlüsse | •Duales Studium „BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht“ | • Vertiefte Kenntnisse in Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht | • Kein Ersatz für das zweite juristische Staatsexamen (notwendig für Tätigkeiten als Volljuristin oder Richterin) | •Dauer: 3–4 Jahre (Bachelor), weitere 1–2 Jahre für einen Master | • Höhere Fachlichkeit und Professionalisierung des Vertragsmanagements |
Aufstiegsfortbildungen (z. B. Fachwirt, Betriebswirt) | • Geprüfter Betriebswirtin (IHK) | • Vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, häufig mit Modulen zu rechtlichen Grundlagen und Vertragsgestaltung | • Kein vollumfängliches Anwaltsprivileg, jedoch fachliche Qualifikation, um in leitenden Funktionen (z. B. Abteilungsleitung) tätig zu sein | •Zeitlich: berufsbegleitend 1–3 Jahre, je nach Lehrgangsmodell | • Kompetentes Personal, das wirtschaftliche und juristische Aspekte von Verträgen versteht und strategisch handeln kann |
Zertifizierte Weiterbildungen und Seminare | •„Certified Contract Manager (CCM)“ oder ähnliche Angebote von Weiterbildungsinstituten | • Spezialisierte Kenntnisse in der Vertragsgestaltung, Risikobewertung, Vertragsverhandlung und Streitbeilegung | • Keine formellen Titel wie „Rechtsanwalt“ oder „Notar“, aber deutlich erhöhte fachliche Expertise im Vertragswesen | • Zeit: Seminare von wenigen Tagen bis zu mehrmonatigen Lehrgängen | • Sofort anwendbares Wissen und verbesserte Verhandlungskompetenzen |
Inhouse-Schulungen und Workshops | • Unternehmen beauftragen externe Trainer oder interne Experten, um Mitarbeitende in konkreten Aspekten des Vertragsmanagements zu schulen | • Praxisnahes Training anhand unternehmensspezifischer Vertragsbeispiele | • Keine spezifische formale Berechtigung | • Zeit: je nach Bedarf 1–5 Tage am Stück oder modular | • Passgenaue Wissensvermittlung, die exakt den Unternehmensbedarf trifft |
Befähigungen
Juristisches Grundverständnis: Kenntnisse im BGB und HGB, speziell in Bezug auf Vertragsabschluss, Willenserklärungen, Fristen, Widerrufsrechte, AGBs.
Verhandlungs- und Kommunikationstechniken: Fähigkeit zur strategischen Gesprächsführung, Anwendung von Fragetechniken, Erarbeiten von Win-win-Situationen.
Risikomanagement und Claim-Management: Identifikation, Bewertung und Absicherung vertraglicher Risiken (z. B. Vertragsstrafen, Schadenersatzansprüche).
Dokumentation und Fristenkontrolle: Aufbau eines strukturierten Vertragsarchivs (analog/digital), Einhaltung von Kündigungs- und Leistungsfristen.
Compliance und Datenschutz: Berücksichtigung interner und externer Regelwerke (z. B. DSGVO, Kartellrecht, Exportkontrolle).
Berechtigungen
Vertragszeichnung und -abschluss: Meist an Prokura oder Vollmachten gebunden. Formale Befugnisse erhalten Mitarbeitende durch interne Bevollmächtigung (Generalvollmacht, Handlungsvollmacht etc.).
Vertretung: Um Unternehmen rechtsverbindlich nach außen zu vertreten, wird eine entsprechende Vollmacht oder Prokura benötigt.
Keine anwaltliche Beratung: Mitarbeitende ohne Rechtsanwaltszulassung dürfen im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses zwar Verträge gestalten und prüfen, jedoch keine rechtsberatende Tätigkeit für Dritte übernehmen.
Zeit
Von einzelnen Tagesseminaren zu bestimmten Vertragsthemen (z. B. „AGB-Recht in zwei Tagen“) bis hin zu mehrjährigen Studiengängen oder Aufstiegsfortbildungen.
Vorteile für Unternehmen
Rechtssicherheit und Risikominimierung: Qualifiziertes Personal reduziert die Wahrscheinlichkeit von Vertragsfehlern und daraus resultierenden Haftungsrisiken.
Wettbewerbsfähigkeit: Professionelles Vertragsmanagement kann bessere Konditionen und höhere Profitabilität sicherstellen.
Strukturiertes Vertragsmanagement: Durch systematisierte Prozesse und Dokumentation lassen sich Fristen, Forderungen und Vertragsverlängerungen optimal steuern.
Employer Branding: Ein Unternehmen, das in Weiterbildung und Qualifikation investiert, ist attraktiver für Fachkräfte.
Vorteile für Mitarbeitende
Karriereentwicklung: Fundiertes Vertragswissen qualifiziert für leitende Positionen im Einkauf, Vertrieb, Projektmanagement oder in Stabsfunktionen (Legal, Compliance).
Einkommenssteigerung: Höhere Verantwortung und Spezialisierung führen oft zu besseren Gehaltsaussichten.
Arbeitsplatzsicherheit: Spezialwissen im Vertragsrecht ist branchenübergreifend gefragt.
Persönliche Weiterentwicklung: Verhandlungsgeschick und analytische Fähigkeiten sind wertvolle Kompetenzen für viele Lebensbereiche.
Mitbestimmung und Betriebsrat
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann es Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geben, insbesondere wenn es um Qualifizierungsmaßnahmen, Ein- und Umgruppierungen oder den Abschluss betrieblicher Vereinbarungen geht.
Rückzahlungs- und Freistellungsvereinbarungen
Betriebe regeln häufig, wie Kosten für Weiterbildungen getragen und was passiert, wenn Mitarbeitende das Unternehmen kurz nach Abschluss verlassen.
Diese Klauseln müssen klar, nachvollziehbar und in der Länge sowie Höhe der Rückzahlung angemessen sein (aktuelle Rechtsprechung beachten).
Compliance und Datenschutz
Verträge können personenbezogene Daten enthalten (z. B. Lieferanten, Kunden). Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.
Ein integriertes Compliance-System verhindert rechtswidrige Klauseln oder Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht.