Verträge und Vereinbarungen im Facility Management Verträge und Vereinbarungen sind im Facility Management (FM) essenziell, um Leistungen und Verantwortlichkeiten zwischen Unternehmen, Dienstleistern und Mitarbeitenden klar zu regeln. Sie sind essenziell für eine effiziente, rechtssichere und sozialverträgliche Organisation und decken ein breites Spektrum ab, von Wartungs- und Serviceverträgen über Miet- und Pachtverträge bis hin zu Betriebsvereinbarungen. Diese Regelungen beeinflussen häufig die Arbeitsbedingungen und Prozesse innerhalb eines Unternehmens, wodurch die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine zentrale Rolle spielt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt dabei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Interessen der Mitarbeitenden gewahrt bleiben und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, transparente Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Dienstleistern können nachhaltige und gerechte Lösungen gefunden werden.
Bedeutung von Verträgen und Vereinbarungen im FM Zielsetzung Klare Regelungen: Definition von Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Vertragsparteien.
Qualitätssicherung: Sicherstellung, dass Dienstleistungen und Leistungen auf einem vereinbarten Niveau erbracht werden.
Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards.
Kosteneffizienz: Optimierung der betrieblichen Ausgaben durch präzise vertragliche Vereinbarungen.
Arbeitsbedingungen: Schutz der Mitarbeitenden und Gewährleistung sicherer Arbeitsumgebungen.
Typische Vertragsarten Dienstleistungsverträge: Reinigung, Sicherheit, Catering oder technische Wartung.
Miet- und Pachtverträge: Gewerbemietverträge für Büros, Lagerflächen oder Produktionsstätten.
Wartungsverträge: Regelmäßige Instandhaltung technischer Anlagen wie Aufzüge, HLK-Systeme oder Brandschutzanlagen.
Betriebsvereinbarungen: Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufen.
Rahmenverträge: Übergreifende Regelungen für wiederkehrende Leistungen oder Lieferungen.
Projektverträge: Vereinbarungen für spezifische Bau- oder Modernisierungsprojekte.
Herausforderungen Komplexität: Verschiedene Vertragsarten erfordern ein hohes Maß an Fachwissen.
Dynamik: Verträge müssen flexibel sein, um auf Änderungen in der Gesetzgebung oder im Betrieb reagieren zu können.
Interessenausgleich: Balance zwischen den Interessen des Unternehmens, der Dienstleister und der Mitarbeitenden.
Relevante Paragraphen im BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb und der Gestaltung von Arbeitsbedingungen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die häufig in Betriebsvereinbarungen geregelt werden.
§ 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsplätzen, technischen Anlagen und Prozessen.
§ 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden erheblich beeinflussen, z. B. Outsourcing.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, etwa bei der Auslagerung von FM-Dienstleistungen.
Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsplätze und deren Ausstattung.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelungen zur Sicherheit technischer Anlagen und Arbeitsmittel.
Vertragsrechtliche Aspekte Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Grundlegende Regelungen zu Vertragsgestaltung, Haftung und Kündigung.
Handelsrecht: Spezifische Regelungen für gewerbliche Verträge, etwa bei Dienstleistern oder Lieferanten.
Dienstleistungsverträge Relevanz: Verträge mit externen Dienstleistern können die Arbeitsbedingungen der Belegschaft beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht, dass keine Verschlechterungen für Mitarbeitende entstehen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Reinigungszeiten so gelegt werden, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird.
Betriebsvereinbarungen Relevanz: Sie regeln Arbeitsbedingungen, Arbeitszeitmodelle und die Nutzung technischer Einrichtungen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung und Änderung von Betriebsvereinbarungen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von CAFM-Systemen durch, die den Datenschutz der Mitarbeitenden schützt.
Outsourcing und Rahmenverträge Relevanz: Auslagerung von FM-Leistungen kann Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse betreffen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 111 BetrVG ein Mitspracherecht bei Betriebsänderungen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert eine Übernahmegarantie für bestehende Mitarbeitende bei einem Dienstleisterwechsel.
Wartungsverträge Relevanz: Regelmäßige Wartung technischer Anlagen betrifft oft die Arbeitssicherheit.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass gesetzliche Prüfintervalle eingehalten werden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Prüfberichte regelmäßig eingesehen werden können.
Miet- und Pachtverträge Relevanz: Der Wechsel eines Standorts beeinflusst die Arbeitsbedingungen und Wegezeiten der Mitarbeitenden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 91 BetrVG auf sozialverträgliche Lösungen hinwirken.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert finanzielle Unterstützung für längere Anfahrtswege zum neuen Standort.
Typische Inhalte Technische Einrichtungen: Regelungen zur Einführung und Nutzung von CAFM-Systemen und Gebäudeautomatisierung.
Arbeitsbedingungen: Vorgaben zu Arbeitszeitmodellen, Schichtplänen und ergonomischen Standards.
Outsourcing: Schutzregelungen für betroffene Mitarbeitende bei der Auslagerung von Dienstleistungen.
Datenschutz: Sicherstellung der Einhaltung von DSGVO-Vorgaben bei der Nutzung technischer Systeme.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.
Mitarbeiterschutz: Vermeidung von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen.
Effizienz: Optimierung von Prozessen durch standardisierte Abläufe.
Vertragsgestaltung bei Outsourcing Technologische Komplexität