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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Vertragsgestaltung und -prüfung

Facility Management: Verträge und Vereinbarungen » Leistungen » Überprüfung

Ziel

Das Ziel im Bereich Vertragsgestaltung und -prüfung im Facility Management ist es, klare, rechtlich sichere und zukunftsorientierte Vertragsmodelle zu entwickeln, die sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Anforderungen des Unternehmens gerecht werden. Dies umfasst die präzise Formulierung von Vertragsklauseln, die sowohl rechtliche Sicherheit bieten als auch flexibel genug sind, um sich an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Digitalisierung des gesamten Prozesses, um die Effizienz zu steigern und die Transparenz zu erhöhen. Durch den Einsatz digitaler Tools zur Erstellung und Überprüfung von Verträgen können Fehler minimiert, Prozesse beschleunigt und eine lückenlose Dokumentation gewährleistet werden. Ziel ist es, durch digitale Lösungen Vertragsprozesse zu optimieren, die rechtliche Sicherheit zu erhöhen und langfristige, stabile Geschäftsbeziehungen zu fördern.

Erstellung individueller Verträge

  • Gestaltung spezifischer Vertragsmodelle für unterschiedliche Bereiche des Facility Managements, einschließlich technischer, infrastruktureller und kaufmännischer Leistungen.

  • Integration von Nachhaltigkeitskriterien, Digitalisierung und New-Work-Konzepten in die Vertragsinhalte.

Service Level Agreements (SLAs) und Key Performance Indicators (KPIs)

  • Definition klarer Leistungsziele und Überwachungskriterien, z. B. für Energieeffizienz, Gebäudereinigung, Gebäudetechnik und Nutzerzufriedenheit.

  • Festlegung von Experience Level Agreements (XLAs) zur Messung der Nutzererfahrung.

Rechtliche Prüfung und Compliance

  • Überprüfung von Vertragsdokumenten auf Konformität mit gesetzlichen Vorgaben, z. B. Betreiberverantwortung gemäß VDI 3810, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder Arbeitsschutzgesetz.

  • Identifikation von Schwachstellen und Optimierung der Vertragsbedingungen zur Minimierung rechtlicher Unsicherheiten.