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Verträge, Ausschreibungen und Vertragsmanagement

Facility Management: Verträge und Vereinbarungen » Betreiberverträge » Anweisende Dokumentation

Anweisende Dokumentation als Grundlage für rechtssicheren Betrieb und strategische Steuerung

Anweisende Dokumentation als Grundlage für rechtssicheren Betrieb und strategische Steuerung

Die anweisende Dokumentation ist ein zentrales Instrument in der rechtssicheren und standardisierten Umsetzung von Verträgen, Ausschreibungen und dem operativen Vertragsmanagement – insbesondere im Kontext von Facility Management, Betreiberverantwortung und Transformationsprojekten. Sie schafft verbindliche Handlungsgrundlagen, definiert Prozesse, Rollen und Zuständigkeiten und sichert die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch interne oder externe Akteure. In einem professionellen Vertragswesen wird die anweisende Dokumentation strategisch genutzt, um Rechtskonformität, Effizienz und Nachweisbarkeit zu garantieren.

Die anweisende Dokumentation ist ein unterschätzter, aber strategisch zentraler Bestandteil eines wirksamen Vertrags- und Ausschreibungswesens. Sie schafft die notwendige Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Umsetzungsfähigkeit im Betrieb – besonders in rechtlich regulierten oder komplexen Projekten. Ein professioneller Umgang mit anweisender Dokumentation bedeutet klare Struktur, digitale Verfügbarkeit, regelmäßige Überarbeitung und bewusste Einbindung in das Vertragsmanagementsystem. Nur so kann die Brücke zwischen juristischer Regelung und operativer Realität sicher geschlagen werden – und die Organisation nachhaltig abgesichert und leistungsfähig bleiben.

Begriffsbestimmung und Relevanz

Die anweisende Dokumentation umfasst schriftlich fixierte, verbindliche Handlungsanweisungen, die zur Sicherstellung der korrekten Umsetzung vertraglicher Regelungen notwendig sind. Sie richtet sich an:

  • interne Mitarbeitende,

  • externe Dienstleister,

  • Betreiber,

  • Kontrollinstanzen (z. B. Revision, Auditoren, Behörden),

  • und an alle an der Durchführung von Verträgen und Ausschreibungen beteiligten Rollen.

Sie ergänzt und konkretisiert die Inhalte von Verträgen und Ausschreibungen und sichert deren praktische Umsetzung im Betrieb ab – häufig in Form von Betriebsanweisungen, Dienstleistermerkblättern, Übergaberegeln, Prüfanweisungen oder Verfahrensbeschreibungen.

Die anweisende Dokumentation dient als:

  • Handlungsleitfaden für die Vertragserfüllung und Ausschreibungsdurchführung

  • Instrument zur Nachweisführung gegenüber internen und externen Prüfstellen

  • Schnittstelle zwischen Vertragstext und operativer Umsetzung

  • Verankerung betrieblicher und gesetzlicher Pflichten (z. B. nach BetrSichV, DGUV, DIN, GEFMA)

  • Hilfsmittel zur Qualitätssicherung und Leistungskontrolle

Sie trägt dazu bei, Unklarheiten zu vermeiden, Risiken zu minimieren und standardisierte Abläufe abzusichern – insbesondere in Umgebungen mit vielen Akteuren, wechselnden Dienstleistern oder regulatorischen Anforderungen.

Typische Anwendungsfelder

Anwendungsbereich

Inhalt der anweisenden Dokumentation

Gebäudereinigung

Flächenabgrenzung, Reinigungsintervalle, QM-Anforderungen, Verhaltensregeln

Instandhaltung

Prüfpunkte, Wartungsintervalle, Dokumentationspflichten nach DIN 31051 / 13306

Sicherheitsdienste

Zutrittsregelungen, Alarmverhalten, Schließdienste, Sonderanweisungen

Betreiberverantwortung

Aufgaben- und Pflichtenübertragung, Freigabeprotokolle, Prüfpläne

Entsorgung

Sortierpflichten, Nachweise, Stoffstromdokumentation, Umgang mit Gefahrstoffen

Transformation / Umzug

Ablaufpläne, Kommunikationswege, Sperrzonen, Sonderanweisungen für Technik

In allen Fällen ist die anweisende Dokumentation ein Bindeglied zwischen Vertrag (Rechtsgrundlage) und tatsächlichem Verhalten im Betrieb.

Inhalte und Aufbau anweisender Dokumente

Eine anweisende Dokumentation muss präzise, verständlich, und versionssicher formuliert sein. Empfohlener Aufbau:

  • Titel und Dokumenten-ID

  • Zweck und Geltungsbereich

  • Verantwortlichkeiten und Rollen

  • Verbindliche Anweisungen (in Handlungsform)

  • Fristen, Intervalle oder Zeitbezug

  • Sicherheits- und Datenschutzvorgaben

  • Rückmelde- und Dokumentationspflichten

  • Verknüpfung zu Verträgen, SLAs oder Normen

  • Letzter Revisionsstand und Genehmigungsstatus

Ergänzend sind QR-Codes, Grafiken, Ablaufdiagramme oder Checklisten hilfreich, um die Anwendung zu erleichtern.

Verhältnis zu Verträgen und Ausschreibungen

Die anweisende Dokumentation ist kein Ersatz für vertragliche Regelungen, sondern ihre Ergänzung auf Umsetzungsebene.

Vertrag/Ausschreibung

Anweisende Dokumentation

regelt „was“ vereinbart ist

regelt „wie“ es durchzuführen ist

definiert Pflichten, Leistungen, Preise

konkretisiert Handlungsabläufe, Rollen, Prüfpfade

richtet sich an Geschäftsführung, Einkauf, Recht

richtet sich an Ausführende, Koordinatoren, Prüfer

Grundlage für juristische Bewertung

Grundlage für Audit, Betrieb, Qualitätskontrolle

Im Idealfall ist jede kritische vertragliche Leistung durch eine oder mehrere dokumentierte Anweisungen operationalisiert – insbesondere bei haftungsrelevanten Themen.

Einbindung in das Vertragsmanagementsystem

Die anweisende Dokumentation sollte Teil eines digitalen Vertragsmanagements oder Dokumentenmanagementsystems (DMS) sein. Anforderungen:

  • Zugriff über Rollenmodell (z. B. Dienstleister, Betreiber, Objektleitung)

  • Versionskontrolle und Änderungsprotokoll

  • Verknüpfung mit Verträgen, Ausschreibungsunterlagen, SLA-Katalogen

  • Exportfunktionen für Audit oder Behördennachweise

  • Nutzung auf mobilen Endgeräten (z. B. durch QR-Codes an technischen Anlagen oder Objekten)

Qualitätssicherung und Revisionsfestigkeit

Anweisende Dokumentationen müssen regelmäßig geprüft, aktualisiert und geschult werden. Empfohlen wird:

  • jährliche Überprüfung und Anpassung durch verantwortliche Fachstellen

  • Schulungen neuer Dienstleister oder Personalwechsel

  • Nachweisdokumentation über Kenntnisnahme (z. B. Unterschrift, E-Learning, App-Tracking)

  • Auditfähigkeit gemäß interner Compliance-Vorgaben, ISO 9001, GEFMA 190 oder VDI 3810

Fehlende, veraltete oder widersprüchliche Anweisungen können zu Haftungsrisiken, Leistungsabweichungen oder Konflikten mit Aufsichtsbehörden führen.