Verträge und Vereinbarungen im Facility Management
Facility Management: Verträge und Vereinbarungen
Für wirksame Pflichtenübertragung im Facility Management
FM-Vereinbarungen nach ISO 41012
Die "ISO 41012" stellt ein wirksames Instrumentarium zur Vertragsfindung für ein integriertes, also gebündeltes Facility Management (FM), zur Verfügung. Der Zweck dieser Norm besteht unter anderem darin, klare Richtlinien für die Erstellung, Bewertung und Verwaltung von FM-Verträgen zu definieren. Sie fördert die Anwendung bewährter Praktiken und Standards im FM und unterstützt die effiziente und effektive Bereitstellung von FM-Dienstleistungen. Durch die Einhaltung dieser Norm können Organisationen sicherstellen, dass ihre FM-Verträge professionell gestaltet und verwaltet werden, was zu einer verbesserten Leistung und zu Kosteneinsparungen führt.
Eine klar umrissene Schnittstelle zwischen dem Auftraggeber und dem FM-Auftragnehmer herzustellen.
Die Qualität von FM-Vereinbarungen so zu verbessern, dass Streitfälle und die Notwendigkeit von Anpassungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Hilfe und Hinweise für den Entwurf und die Verhandlung von FM-Vereinbarungen und für die Spezifizierung von Maßnahmen im Streitfalle zu geben.
Die Arten von FM-Vereinbarungen anzugeben und Empfehlungen für die Zuweisung von Rechten und Pflichten zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Parteien zu geben.
Den Vergleich von FM-Vereinbarungen zu vereinfachen.
Wir machen gutes FM besser, durch..
Analyse, Bewertung und Neuverhandlung z. B. von "Betreiberverträgen" nach ISO 41012
Erstellung von rechtssicheren Betriebsführungskonzepten (Technik, Reinigung, Sicherheit, Catering, Logistik, ff.) zur Wahrnehmung der "Betreiberverantwortung",
Anwendung voll erprobter Standards und Methoden.,
Erstanalyse, schrittweises Vorgehen, Moderation und Mediation
Betreiberverträge, Ausschreibungen, Start-up
Wir haben bereits erfolgreich eine Reihe komplexer Ausschreibungen, Vergaben und Start-up-Prozesse für unsere Auftraggeber absolviert.
Unsere Betreiberverträge nach DIN EN 15221-2:
sind an die DIN 15221-2 angelehnt und damit weitgehend normgerecht,
sind funktional ausgestaltet und setzen durch die LVs und die Fachkonzepte gleichwohl verbindliche Mindeststandards, die vom Auftragnehmer stets einzuhalten sind,
stellen den Auftraggeber, seine Rahmenbedingungen und die Besonderheiten der Liegenschaften sowie der Nutzungsstruktur umfassend dar (der Auftragnehmer kann sich so nicht darauf berufen, die Spezifika wären bei Vertragsabschluss nicht bekannt gewesen),
formulieren die strategischen Ziele umfassend und verbindlich,
orientieren sich an den Anforderungen und Erwartungen der internen und externen Kunden (Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer ist kein Selbstzweck),
berücksichtigen nach der Einbeziehung in die LVs (und ihrer allgemeinen Bestimmungen) die Vorgaben in Bezug auf Werterhalt, Funktionalität, etc.,
verpflichten den Auftragnehmer zur Erbringung eines Total Technical Service (TTS),
sehen zugunsten des Auftraggebers das Recht zur (Teil-)Kündigung einzelner Lose vor,
sichern dem Auftraggeber insoweit dass vollumfängliche Betriebsregime,
erleichtern das Arbeiten mit dem jeweiligen Vertrag durch ein klar gegliedertes Inhaltsverzeichnis und ein vollständiges Anhangverzeichnis,
ermöglichen durch das Change-Request-Verfahren den täglichen Umgang mit Änderungswünschen und erforderlichen Anpassungen durch ein standatisiertes Verfahren,
sind so gestaltet, dass der jeweilige Vertrag in seiner Struktur so selten wir möglich geändert und "angefasst" werden muss,
sehen Steuerungsmöglichkeiten pro Auftraggeber durch ein Bonus-Malus-System vor,
halten den Auftragnehmer stets an Ihrer Urkalkulation fest,
schließen Nachträge des Auftragnehmers mit dem Hinweis auf eine behauptete fehlende Auskömmlichkeit aus.
Betreiberverträge
Die "DIN EN 15221-2 Facility Management – Leitfaden zur Ausarbeitung von Facility Management-Vereinbarungen" stellt ein wirksames Instrumentarium zur Vertragsfindung für ein integriertes, also gebündeltes, Facility Management zur Verfügung.
Wir haben bereits erfolgreich eine Reihe komplexer Ausschreibungen, Vergaben und Start-up-Prozesse für unsere Auftraggeber absolviert. Dieses Wissen teilen wir direkt in unseren Workshops, sodass die Teilnehmer davon unmittelbar profitieren können.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website FM-Workshops.com.
Der Zweck dieser Norm ist u.a.:
eine klar umrissene Schnittstelle zwischen dem Auftraggeber und dem FM-Auftragnehmer herzustellen,
die Qualität von FM-Vereinbarungen so zu verbessern, dass Streitfälle und die Notwendigkeit von Anpassungen auf ein Mindestmaß reduziert werden,
Hilfe und Hinweise für den Entwurf und die Verhandlung von FM-Vereinbarungen und für die Spezifizierung von Maßnahmen im Streitfalle zu geben,
die Arten von FM-Vereinbarungen anzugeben und Empfehlungen für die Zuweisung von Rechten und Pflichten zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Parteien zu geben,
den Vergleich von FM-Vereinbarungen zu vereinfachen.
siehe FM-Workshops.com