Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und Umweltplan im Bauvertrag
Bei Baustellen ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gemäß den Arbeitsschutzvorschriften vorgeschrieben. Ein Umweltmanagementplan (Umweltplan) kann hingegen zusätzlich auf vertraglicher Basis vereinbart werden, um den Umweltschutz auf der Baustelle sicherzustellen (z.B. in Form eines Entsorgungskonzepts). Wird ein Umweltmanagementplan vertraglich vereinbart, so erscheint er meist als Vertragsanlage zum Bauvertrag, analog zum SiGe-Plan. Dadurch wird die Umsetzung der Umweltmaßnahmen für alle Auftragnehmer verbindlich festgeschrieben. Ein zentrales Element eines solchen Plans ist häufig das Entsorgungskonzept für Bau- und Abbruchabfälle. Dieses legt fest, wie sämtliche anfallenden Abfälle vermieden, wiederverwendet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Es sorgt dafür, dass die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsrechts eingehalten werden – nämlich die Schonung natürlicher Ressourcen, die Vermeidung von Abfällen und die schadlose Verwertung bzw. umweltverträgliche Beseitigung unvermeidbarer Abfälle. Ebenso werden Maßnahmen zum Immissionsschutz getroffen: So sind beispielsweise nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Baulärm und staubförmige Emissionen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, soweit sie sich nicht ganz vermeiden lassen. Insgesamt trägt ein Umweltmanagementplan dazu bei, die ökologischen Auswirkungen eines Bauprojekts zu minimieren und die Einhaltung umweltrechtlicher Pflichten sicherzustellen. Indem er als Vertragsbestandteil vereinbart wird, schafft er klare Vorgaben und Verantwortlichkeiten für den Umweltschutz auf der Baustelle und ergänzt damit den SiGe-Plan um die Komponente der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit im Bauablauf.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist ein zentrales Dokument des präventiven Arbeitsschutzes auf Baustellen. Er dient dazu, allen am Bau Beteiligten die für das Projekt relevanten Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen verständlich zu machen. Nach § 3 der deutschen Baustellenverordnung (BaustellV) muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen, der den SiGe-Plan bereits in der Planungsphase erstellt und in der Ausführungsphase bei Bedarf fortschreibt.
Ein SiGe-Plan ist immer dann verpflichtend vorzusehen, wenn bestimmte Projektkriterien erfüllt sind:
Mehrere Arbeitgeber und besondere Gefahren: Wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und dabei besonders gefährliche Arbeiten im Sinne von Anhang II der BaustellV ausgeführt werden. In solchen Fällen schreibt die Baustellenverordnung die Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen durch einen SiGe-Plan vor.
Großer Projektumfang (Vorankündigungspflicht): Wenn das Bauvorhaben so groß ist, dass es anzeigepflichtig wird, d.h. eine Vorankündigung an die Behörde erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn die voraussichtliche Bauzeit mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten insgesamt über 500 Personentage liegt. Erfüllt ein Projekt diese Schwellenwerte, muss ebenfalls ein SiGe-Plan erstellt werden.
Inhaltlich basiert der SiGe-Plan auf einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung aller Bauabläufe. Insbesondere werden gewerkübergreifende Gefährdungen identifiziert – also Gefahren, die sich durch das räumliche oder zeitliche Aufeinandertreffen verschiedener Gewerke auf der Baustelle ergeben können. Durch geeignete räumliche und zeitliche Koordination der Arbeiten sollen solche Risiken minimiert werden. Der Plan legt fest, welche spezifischen Schutzmaßnahmen von den beteiligten Firmen einzuhalten sind und wie die Arbeitsabläufe aufeinander abgestimmt werden, um gegenseitige Gefährdungen auszuschließen. Die offizielle Regel „RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ gibt weitere Empfehlungen zu Inhalt und Form des SiGe-Plans, damit dieses Instrument in der Praxis effektiv und einheitlich angewendet wird.
In der Praxis muss der SiGe-Plan allen Beteiligten zugänglich gemacht werden (üblicherweise wird er während der Bauphase auf der Baustelle ausgehängt) und bei Änderungen am Bauablauf unverzüglich aktualisiert. Der SiGe-Plan ist häufig bereits Bestandteil der Ausschreibung und wird damit zum Vertragsbestandteil des Bauvertrags. Dadurch entsteht Verbindlichkeit: Alle Auftragnehmer sind vertraglich verpflichtet, die im SiGe-Plan festgelegten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, und es bestehen klare Verantwortlichkeiten für Arbeitsschutz auf der Baustelle. Insgesamt trägt ein sorgfältig ausgearbeiteter und laufend fortgeschriebener SiGe-Plan maßgeblich zur Unfallverhütung und zur Klarheit über die Sicherheitspflichten in komplexen Bauprojekten bei.
Umweltmanagementplan (Umweltplan)
Ein Umweltmanagementplan (Umweltplan) im Bauwesen ist ein projektbezogener Plan, der alle Belange des Umweltschutzes auf der Baustelle koordiniert – von Abfallentsorgung über Lärm- und Staubminderung bis hin zum Bodenschutz. Im Gegensatz zum SiGe-Plan ist ein Umweltplan nicht durch eine spezifische gesetzliche Vorschrift zwingend vorgegeben; jedoch kann es insbesondere bei größeren Bauvorhaben sinnvoll und üblich sein, einen solchen Plan freiwillig oder vertraglich zu vereinbaren, um umweltrelevante Aspekte systematisch zu managen. Der Bauherr (Auftraggeber) kann – analog zum SiGe-Koordinator – einen Umweltkoordinator bestellen, der einen Umweltplan ausarbeitet und die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen überwacht. Darüber hinaus sollte der Bauherr durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen sicherstellen, dass alle am Bau Beteiligten die Umweltvorgaben einhalten und die Zusammenarbeit in Umweltschutzfragen koordiniert erfolgt. Dadurch wird der Umweltschutz zu einem integrierten Bestandteil der Projektabwicklung.
Typischerweise enthält ein Umweltmanagementplan folgende Inhalte und Regelungen:
Projekt- und Standortbeschreibung: Relevante Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Baustelle, einschließlich der örtlichen Umweltbedingungen und potenzieller Umweltgefahren. Zudem werden hier Aspekte der Abfallwirtschaft (zu erwartende Bauabfälle, Recyclingmöglichkeiten) und der Baustellenlogistik (z.B. Baustellenverkehr zur An- und Abfuhr von Material) erfasst. Diese Informationen bilden die Grundlage, um geeignete Umweltschutzmaßnahmen planen zu können.
Geplante Maßnahmen und rechtliche Vorgaben: Konkret definierte Umweltschutz- und Minderungsmaßnahmen für die Bauausführung, etwa zur Vermeidung oder Reduzierung von Emissionen wie Lärm, Staub und Erschütterungen sowie zum Gewässerschutz und Bodenschutz. Dabei wird dargelegt, welche Maßnahmen zu welchen Bauphasen vorgesehen sind und wie sie den einschlägigen Umweltvorschriften entsprechen. Relevant sind hier insbesondere das Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze) bezüglich Entsorgung und Verwertung von Bauabfällen sowie das Immissionsschutzrecht hinsichtlich Lärm- und Staubreduzierung. Zusätzlich können projektbezogene Umweltziele des Bauherrn (etwa Auflagen aus Genehmigungsverfahren oder Umweltzertifizierungen) berücksichtigt werden.
Organisation, Verantwortlichkeiten und Schutzvorkehrungen: Festlegung organisatorischer Vorkehrungen und technischer Schutzmaßnahmen auf der Baustelle, um eine umweltgerechte Bauabwicklung zu gewährleisten. Dazu zählen z.B. die Einrichtung gemeinsamer Einrichtungen wie zentrale Sammelstellen für gefährliche Abfälle, Waschplätze für Fahrzeuge oder Lärmschutzwände. Der Plan beschreibt, wie Koordinationsmaßnahmen zwischen den Gewerken erfolgen, um Umweltbelastungen durch gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Arbeiten zu minimieren. Zudem wird eindeutig zugewiesen, wer für die Umsetzung der jeweiligen Umweltmaßnahmen zuständig ist (Bauleiter, Nachunternehmer, Entsorgungsfachfirma etc.), sodass klare Verantwortlichkeiten bestehen.
Integration von Fachplänen: Der Umweltplan fasst in der Regel verschiedene Einzelpläne und Konzepte zu einem ganzheitlichen Umweltschutzkonzept zusammen. Dazu gehören etwa ein Abfallentsorgungskonzept (Abfallwirtschaftskonzept für die Baustelle), ein Transport- und Logistikkonzept zur Steuerung des Baustellenverkehrs, ein Lärm- und Staubminderungsplan sowie der Plan der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Umweltaspekte. Durch diese Zusammenführung wird gewährleistet, dass alle umweltrelevanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt und in einem einzigen Dokument dokumentiert sind.