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Technischer Vertragsanhang für Bauprojekte

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Technischer Anhang zum Bau- und Anlagenbauvertrag

Technischer Anhang zum Bau- und Anlagenbauvertrag

Dieser technische Anhang bildet einen integralen Bestandteil des Bau- und Anlagenbauvertrags und richtet sich an professionelle Bauauftragnehmer (einschließlich Generalunternehmer) im Kontext einer öffentlichen oder funktional beschriebenen Vergabe. Er verfolgt das Ziel, sämtliche technischen Soll-Eigenschaften des Bauprojekts vollständig, detailliert und prüfbar festzulegen. Dadurch wird gewährleistet, dass die auszuführenden Bau- und Montageleistungen klar umrissen sind und von allen Bietern und Vertragspartnern einheitlich verstanden werden. Aus vertraglicher Sicht schafft dieser Anhang klare, verbindliche Leistungsanforderungen und minimiert Auslegungsspielräume – ein Verweis auf einschlägige DIN-Normen in den technischen Spezifikationen legt verbindliche Anforderungen fest, die Bieter zwingend erfüllen müssen. Damit wird die Vergleichbarkeit der Angebote und die Verbindlichkeit der Ausführung erhöht.

Umfang und Bedeutung

Der Anhang umfasst alle relevanten Gewerke des Hochbaus, Ausbaus, der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sowie ggf. der Industrie- und Anlagenmontage. Für jedes Gewerk und jede technische Disziplin werden die erforderlichen Leistungen und Qualitäten beschrieben, von den Rohbauarbeiten (z.B. Erdarbeiten, Beton- und Stahlbeton, Mauerwerk, Stahlbau, Holzbau) über die Ausbaugewerke (z.B. Abdichtungen, Dach, Innenausbau, Fassaden, Oberflächentechnik) bis hin zur Technischen Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, Fördertechnik, Gebäudeautomation) und etwaigen Industrieanlagen. Jedes Bauteil und jede Anlage wird in seinen technischen Anforderungen so beschrieben, dass die geforderte Beschaffenheit, Funktionalität und Leistungsfähigkeit objektiv nachprüfbar ist. Alle relevanten Materialeigenschaften, Ausführungsdetails, Prüfverfahren und Dokumentationspflichten sind präzise angegeben, sodass der Auftragnehmer klar weiß, welche Ergebnisse geschuldet sind. Insbesondere werden Aspekte wie Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit, Maßhaltigkeit, Qualitätskontrollen sowie Abnahmevorgaben ausdrücklich geregelt. Diese umfassende Festlegung der Soll-Beschaffenheit stellt sicher, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ein gemeinsames Verständnis der geschuldeten Leistung haben und spätere Streitigkeiten über Ausführungsstandards vermieden werden.

Normativer Rahmen

Der technische Anhang ist von hoher normativer Dichte geprägt. Sämtliche einschlägigen aktuellen DIN-, EN- und ISO-Normen für Materialien, Konstruktionen, Ausführungsmethoden, Prüfverfahren und Dokumentationen werden verbindlich in Bezug genommen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Ausführung nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgt und anerkannte Regeln der Technik eingehalten werden. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B ist der Auftragnehmer verpflichtet, die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dies bedeutet, dass alle Arbeiten nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik sowie bewährter Baupraxis auszuführen sind. Die in diesem Anhang zitierten Normen und Richtlinien konkretisieren diese Anforderungen: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und Teil C wird als Vertragsgrundlage einbezogen. Insbesondere gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C für die jeweiligen Gewerke. Die VOB/C beinhaltet für jedes Gewerk eine ATV, die zugleich als DIN-Norm herausgegeben ist – z.B. DIN 18300 für Erdarbeiten, DIN 18331 für Betonarbeiten usw. Durch die ausdrückliche Nennung dieser Normen im Vertrag wird sichergestellt, dass deren technische Regelungen Vertragsbestandteil sind. Ferner sind europäisch harmonisierte Normen (EN) und internationale ISO-Standards integriert, um eine breite Anerkennung der technischen Spezifikationen sicherzustellen. Aus vergaberechtlicher Sicht wird darauf geachtet, bei jedem Normverweis die Möglichkeit „oder gleichwertig“ gemäß EU-Vorgaben zu berücksichtigen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, ohne jedoch den hohen technischen Standard abzusenken.

Richtlinien und Regeln

Neben den formalen Normen werden auch maßgebliche technische Regelwerke und Richtlinien der Fachverbände einbezogen, um Spezialanforderungen abzudecken. Dazu zählen beispielsweise die Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) für die Technische Gebäudeausrüstung (etwa VDI 6022 für Raumlufttechnik-Hygiene), des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) für Gas- und Wasserinstallationen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Gebäude, sowie gegebenenfalls die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soweit Planungsleistungen im Leistungsumfang enthalten sind. Durch die Einbeziehung dieser Regelwerke wird sichergestellt, dass neben den Mindestnormen auch weiterführende anerkannte Regeln und gesetzliche Vorgaben Beachtung finden. Alle Bauleistungen sind nicht nur nach Norm, sondern auch nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik zu erbringen, die sich dynamisch weiterentwickeln und in vielen Fällen durch Normen und Richtlinien abgebildet werden. Dieses Prinzip garantiert nachhaltige, sichere und funktionstaugliche Bauwerke über die Vertragsleistung hinaus.

Struktur des Anhangs

Im Folgenden ist der technische Anhang systematisch nach Gewerken und technischen Disziplinen gegliedert. Zunächst werden allgemeine Anforderungen dargestellt, die für alle Leistungen gelten. Danach folgen die spezifischen Kapitel für die einzelnen Gewerke des Rohbaus, des Ausbaus, der Technischen Ausrüstung sowie der Anlagenmontage. Jedes Kapitel enthält eine Beschreibung der geschuldeten Leistung und Qualität, verbindliche Verweise auf Normen und Regelwerke sowie ggf. Tabellen zur übersichtlichen Darstellung normativer Anforderungen. Diese Tabellen fassen die wesentlichen Normen, Richtlinien oder technischen Kennwerte des jeweiligen Bereichs zusammen, um dem Leser eine schnelle Orientierung über die geltenden Vorschriften zu geben. Die Sprache dieses Dokuments ist präzise, technisch und in einem gehoben-formellen Stil gehalten, um der Bedeutung eines Vertragsdokuments gerecht zu werden. Der gesamte Anhang dient letztlich der Sicherstellung eines reibungslosen Projektablaufs: Er schafft Klarheit über die technischen Erwartungen, liefert objektive Maßstäbe für die Qualitätskontrolle und bildet die Grundlage dafür, dass das Bauwerk und die Anlagen mangelfrei, funktionsgerecht und nachweisbar entsprechend dem Vertrag hergestellt werden.

Allgemeine Anforderungen und Grundlagen

Dieses Kapitel enthält übergreifende technische Anforderungen, die für alle nachfolgenden Gewerke und Leistungen gelten. Sie bilden den Rahmen, in dem die einzelnen Fachgewerke ihre Leistungen erbringen müssen, und vermeiden Wiederholungen gleicher Anforderungen in jedem Abschnitt.

Sofern in den spezifischen Kapiteln keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:

  • Geltende Normen und Regeln: Alle Arbeiten sind nach den geltenden DIN-, EN- und ISO-Normen auszuführen, wie in diesem Anhang referenziert. Die jeweils neueste, zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung gültige Ausgabe der Norm ist maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Ausgabe genannt wird. Nationale Normen, die europäische Normen umsetzen, sind vollumfänglich anzuwenden. Soweit Normen nur Mindestanforderungen definieren, sind dennoch sämtliche anerkannte technische Regeln zu beachten, um ein mangelfreies Werk herzustellen. Im Zweifelsfall gehen die Anforderungen dieses Vertrags und seiner Anhänge über die bloßen Mindestnormen hinaus, sofern dies für die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik erforderlich ist. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nach VOB/C DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" gelten kapitelübergreifend ergänzend für alle Gewerke. Sie regeln grundsätzliche Begriffe, Vertragspositionen und Ausführungspflichten (z.B. Nebenleistungen, Schutzmaßnahmen, allgemeine Toleranzen), die für alle Bauleistungen gelten. Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Regelungen (DIN 18299) und den speziellen ATV-Normen der einzelnen Gewerke gehen die speziellen Regelungen vor.

  • Qualität der Baustoffe und Bauteile: Es dürfen ausschließlich zugelassene, geprüfte und hochwertige Baustoffe und Bauteile verwendet werden. Materialien müssen den im jeweiligen Gewerk genannten Normen und Güteklassen entsprechen. Für alle wesentlichen Produkte sind Konformitätsnachweise vorzulegen, z.B. CE-Kennzeichnungen nach EU-Bauproduktenverordnung, Ü-Zeichen nach Landesbauordnung (falls erforderlich) oder Zertifikate anerkannter Güteüberwachungen. Produktnormen (DIN-EN-Produktstandards) für Baustoffe sind verbindlich einzuhalten – etwa DIN EN 197 für Zement, DIN EN 206 für Beton, DIN EN 10080/DIN 488 für Bewehrungsstahl, DIN EN 1090 für Stahlbauteile etc. Bauteile, die einer bauaufsichtlichen Zulassung oder Bewertung (abZ, aBG, ETA) bedürfen, dürfen erst nach Vorlage der entsprechenden Nachweise eingebaut werden. Der Auftragnehmer hat die Lagerung und Verarbeitung der Materialien gemäß den Herstellervorgaben und Normvorschriften sicherzustellen (z.B. Schutz von Zement vor Feuchtigkeit, Lagerung von Stahlteilen nach Korrosionsschutzvorschriften etc.). Materiallieferungen sind auf Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu prüfen; der Auftraggeber kann Stichproben prüfen lassen.

  • Ausführungspersonal und Fachkunde: Die Arbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal auszuführen. Für spezialisierte Tätigkeiten sind Nachweise der Befähigung zu erbringen: z.B. Schweißarbeiten dürfen nur von zertifizierten Schweißern nach DIN EN ISO 9606-1 durchgeführt werden; Elektroinstallationen nur von elektrotechnisch befähigten Fachkräften gemäß VDE-Vorschriften; Arbeiten an Gasanlagen nur von Konzessionsträgern gemäß DVGW G 676 (TRGI); Arbeiten an Druckgeräten nur von geprüften Fachkräften gemäß Betriebssicherheitsverordnung etc. Alle Beteiligten müssen die deutschen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regeln, Baustellenverordnung) kennen und einhalten. Der Auftragnehmer hat für eine fachgerechte Anleitung, Überwachung und Prüfung der ausgeführten Arbeiten zu sorgen. Leistungen, die von Nachunternehmern erbracht werden, unterliegen denselben Anforderungen; der Hauptauftragnehmer bleibt für deren Qualität verantwortlich.

  • Baustelleneinrichtung und Koordination: Die Einrichtung der Baustelle, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie die Koordination der Gewerke untereinander obliegen dem Auftragnehmer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen. Allgemeine Baustelleneinrichtungen (wie Gerüste, Krane, Energie- und Wasserversorgung, Absperrungen) sind bereitzustellen und aufrechtzuerhalten. Gerüstarbeiten sind nach DIN 18451 (VOB/C) fachgerecht auszuführen und abzunehmen, sofern nicht in einzelnen Gewerken gesondert beschrieben. Der Auftragnehmer hat einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen und für die Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken zu sorgen, damit bspw. Einbaudetails verschiedener Gewerke (Anschlüsse, Durchdringungen, Aussparungen) planmäßig und mangelfrei umgesetzt werden. Die Ausführung hat in Abstimmung mit eventuell parallel tätigen Planern oder Prüfstellen zu erfolgen (z.B. Prüfstatiker, Sachverständige). Vor Beginn kritischer Arbeiten sind Ausführungspläne und Fertigungszeichnungen durch den Auftraggeber freizugeben, falls der Vertrag dies vorsieht (insbesondere bei funktionaler Leistungsbeschreibung mit Planungsanteil durch den Auftragnehmer). Alle Gewerke müssen ihre Arbeiten so ausführen, dass nachfolgende Arbeiten nicht behindert oder beschädigt werden; erforderliche Schutzmaßnahmen (Abdecken, Abhängen, Klimatisierung, Trocknung etc.) sind vom Auftragnehmer einzuplanen.

  • Dokumentation und Nachweise: Zu jeder Zeit ist eine lückenlose Dokumentation der Bauausführung zu führen. Hierzu gehören Bautagebücher, Prüfprotokolle, Messberichte und Fotodokumentationen wichtiger Baufortschritte. Die entsprechenden Dokumentationspflichten sind vertraglich festgeschrieben: Der Auftragnehmer hat alle Prüfungen nach den einschlägigen Normen durchzuführen und deren Ergebnisse zu dokumentieren. Beispiele: Frisch- und Festbetonprüfungen nach DIN EN 12350/DIN EN 12390 (Probekörper, Druckfestigkeit); Schweißergebnisse und -prüfungen nach DIN EN ISO 5817 und ISO 9712 (visuelle Prüfung, ggf. Ultraschall-/Röntgenprüfungen); Druckprüfungen von Rohrleitungen (z.B. Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach DIN EN 1610; Druckprobe von Trinkwasserleitungen nach DIN EN 806/DVGW W 400); Netzprüfungen und Abnahmen elektrischer Anlagen nach VDE 0100 Teil 600 etc. Am Ende des Projekts sind dem Auftraggeber umfassende Revisionsunterlagen zu übergeben: dazu zählen As-built-Pläne, Schemata, Berechnungen, Konformitäts- und Abnahmeprüfprotokolle, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Prüfzeugnisse für alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z.B. Brandschutzklappen, Druckbehälter, Aufzüge) sowie ein Verzeichnis aller verwendeten Materialien mit deren Eigenschaften. Die Übergabe der Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme der Leistung. Sämtliche Dokumente sind in deutscher Sprache abzufassen und, wo vorgegeben, in elektronischer Form (gängiges Dateiformat) bereitzustellen.

  • Abnahme und Prüfungen: Die formelle Abnahme der Leistungen erfolgt gemäß VOB/B und den im Vertrag definierten besonderen Bestimmungen. Vor der Abnahme sind alle vorgeschriebenen Prüfungen und Inbetriebnahmen durchzuführen. Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung und eventuelle Industrieanlagen sind einem Probebetrieb zu unterziehen, dessen erfolgreiche Durchführung zu protokollieren ist. Behördliche Abnahmen und Prüfungen durch Sachverständige (z.B. TÜV-Prüfung von Dampfkesseln, Abnahme nach BetrSichV für Druckbehälter, Feuerbeschau für Brandschutzanlagen, technische Abnahme von Aufzügen durch ZÜS) sind vom Auftragnehmer vorzubereiten und termingerecht zu veranlassen. Kosten für Prüforganisationen hat der Auftragnehmer einkalkuliert. Eventuell geforderte Leistungsnachweise oder Messprotokolle (z.B. Schallpegelmessungen, Dichtigkeitsmessungen von Gebäuden nach EnEV/GEG, Funktionsmessungen von Lüftungsanlagen nach DIN EN 12599) sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu erbringen. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer ein internes Qualitätsmanagement betreibt, um die Einhaltung aller vorstehenden Anforderungen fortlaufend selbst zu überwachen. Abweichungen von den technischen Vorgaben dieses Anhangs dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.

Die nachfolgenden Kapitel beschreiben die Anforderungen für die einzelnen Gewerke im Detail. Jedes Kapitel beginnt mit dem Leistungsumfang und besonderen Ausführungsbestimmungen des Gewerkes. Anschließend werden die Normen und technischen Regeln aufgeführt, die für das jeweilige Gewerk maßgeblich sind – teils in Tabellenform mit kurzer Erläuterung. Diese Zusammenstellung soll die Vertragspartner dabei unterstützen, die spezifischen Qualitätskriterien und Prüfkriterien jedes Fachgebietes schnell zu erfassen und während der Bauausführung zielgerichtet umzusetzen.

Bauleistungen des Rohbaus

Unter Rohbauleistungen werden alle Arbeiten zusammengefasst, die zur Herstellung der tragenden und raumbildenden Konstruktion des Bauwerks erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Erdarbeiten für Baugrube und Gründung, Beton- und Stahlbetonarbeiten am Tragwerk, Mauerwerksarbeiten, Stahl- und Holzbauarbeiten sowie gegebenenfalls weitere konstruktive Spezialgewerke. Die Rohbauarbeiten bilden das strukturelle Rückgrat des Projekts; ihre Qualität und Maßgenauigkeit sind entscheidend für den Erfolg aller nachfolgenden Ausbaugewerke. Alle Rohbauleistungen sind entsprechend den aktuellen Normen des konstruktiven Ingenieurbaus und nach den ATV der VOB/C für Rohbaugewerke auszuführen.

Erdarbeiten und Grundbau

  • Leistungsumfang: Die Erdarbeiten umfassen das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels zur Herstellung von Baugruben, Planumsflächen und Geländemodellierungen. Dazu gehören Aushubarbeiten für Fundamente, Leitungstrassen und Baukörper, Bodenabtrag und Bodenauftrag, sowie bei Bedarf Felsaushub mittels Sprengen oder Meißeln. Ebenfalls eingeschlossen sind die Herstellung von Baugrubensohlen und Planierungen, die seitliche Lagerung oder Abfuhr des Aushubs, und das fachgerechte Verdichten von Verfüllungen und Aufschüttungen in Schichten. Sofern Wasserhaltung erforderlich ist (etwa bei hohem Grundwasserstand), zählt auch der Einbau und Betrieb einer Wasserhaltungsanlage zu diesem Gewerk, im Zusammenwirken mit Spezialtiefbauarbeiten (z.B. Spundwänden). Die Ausführung der Erdarbeiten muss die vorhandenen Bodenverhältnisse berücksichtigen (Bodengutachten liegt zugrunde) und geeignete Baumaschinen sowie Methoden einsetzen, um die geforderten Verdichtungsgrade und Geländehöhen zu erzielen.

  • Ausführung und Qualität: Alle Erdarbeiten sind nach ATV DIN 18300 "Erdarbeiten" auszuführen. Die Bodenklassifizierung erfolgt gemäß DIN 18300 Anhang (Boden- und Felsklassen) und DIN 18196 (Bodenklassifikation nach Tragfähigkeit). Es ist darauf zu achten, dass tragfähiger Baugrund nicht unnötig aufgeweicht oder gelockert wird – bei bindigen Böden sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen (Schutz vor Durchfeuchtung oder Frost). Die Verdichtung eingebauter Böden ist nach den Anforderungen des Statikers bzw. gemäß DIN 18300 (Proctorverdichtung) durchzuführen; in der Regel ist eine Verdichtung auf mindestens 95% der Proctor-Dichte (Standard-Proctor nach DIN EN 13286-2) zu erreichen, sofern nichts Abweichendes gefordert ist. Jeder Verdichtungslage ist durch geeignete Prüfungen (z.B. Plattendruckversuche nach DIN 18134 oder Proctorversuche im Labor) zu kontrollieren. Böschungen sind standsicher herzustellen oder durch Verbau zu sichern, falls die Böschungsneigung gemäß DIN 4124 (Baugrubenvorschriften) nicht eingehalten werden kann. Im Bereich von Bestandsbauwerken oder Versorgungsleitungen sind besondere Schutzvorkehrungen zu treffen (z.B. von Hand aufgraben in Leitungsnähe). Etwaiges kontaminiertes Erdmaterial ist getrennt zu behandeln und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (KrWG, DepV) zu entsorgen.

  • Normen und Prüfungen: Die nachstehende Tabelle fasst wichtige normative Anforderungen für Erd- und Grundbauarbeiten zusammen. Neben der VOB/C ATV DIN 18300 als grundlegender Vertragsnorm sind auch Ausführungsstandards für spezifische Tätigkeiten berücksichtigt (z.B. Injektionen, Rammarbeiten, Wasserhaltung).

Prüfverfahren wie Plattendruckversuche und Laboranalysen sind nach den genannten Normen durchzuführen, um die geforderten Bodenkennwerte (z.B. Ev2-Werte, Proctordichte) nachzuweisen:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18300 (VOB/C)

Erdarbeiten

Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels; allgemeine Regelungen für Erdbauarbeiten

DIN 18196

Erd- und Felsklassifikation nach Tragfähigkeit

Einteilung der Böden in Gruppen (G1-G3) nach Kornverteilung und Konsistenz zur Bestimmung des Verdichtungsaufwands

DIN 4124

Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau

Sicherheitsregeln für Grubenböschungen und erforderlichen Verbau je nach Tiefe und Bodenart (Arbeitsschutz)

DIN EN 16228

Bohr- und Gründungsarbeiten – Maschinensicherheit

Vorgaben für den Einsatz von Bohrgeräten im Spezialtiefbau (falls Pfahlgründungen oder Ankerbohrungen erforderlich sind)

DIN 18301 (ATV)

Bohrarbeiten (VOB/C)

Technische Vertragsbedingungen für Bohrpfähle, Ankerbohrungen etc., falls im Projekt vorgesehen

DIN 18303 (ATV)

Verbauarbeiten (VOB/C)

Technische Vertragsbedingungen für Spundwände, Trägerbohlwände und sonstigen Grubenverbau

DIN 18305 (ATV)

Wasserhaltungsarbeiten (VOB/C)

Technische Vertragsbedingungen für Grundwasserabsenkung, offene oder geschlossene Wasserhaltung

DIN 18134

Plattendruckversuch

Prüfnorm zur Bestimmung der Verformungsmoduli (Ev1, Ev2) im Verdichtungsnachweis von Böden und Schottertragschichten

DIN EN 13286-2

Proctorversuch (Labor)

Bestimmung der maximalen Trockenrohdichte und optimalen Wassergehalt (Proctor-Proctor) zur Vergleichbarkeit der Verdichtungsgrade

DIN 1997-1 / EC7

Eurocode 7 – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik

Gewährleistet standsichere Dimensionierung von Böschungen, Baugruben und Gründungen (Planungsnorm, Hintergrund für Ausführungskontrollen)

Hinweis: Die obigen Normen sind verbindlich, soweit Leistungen aus dem jeweiligen Fachgebiet im Projekt anfallen. Die ATV DIN 18300 gilt grundsätzlich für alle Arten von Erdarbeiten im Bauwesen und wird durch spezielle ATV (DIN 18301, 18303 etc.) ergänzt, wenn besondere Verfahren zum Einsatz kommen. Prüfungen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig anzumelden und in Anwesenheit des Bauüberwachers oder eines geotechnischen Sachverständigen durchzuführen, wenn vertraglich vorgesehen.

Beton- und Stahlbetonarbeiten

  • Leistungsumfang: Dieses Gewerk umfasst alle Betonarbeiten inklusive Schalungsbau, Bewehrungsarbeiten (Stahlbeton) sowie gegebenenfalls Spannbetonarbeiten, die zur Herstellung der tragenden Bauteile aus Beton erforderlich sind. Dazu gehören Fundamente, Bodenplatten, Wände, Stützen, Unterzüge, Deckenplatten und sonstige Ortbetonbauteile, ebenso wie Ortbeton-Unterbauten für Maschinenanlagen im Industriebau. Auch Fertigteilmontagen (sofern Betonfertigteile verwendet werden) und zugehörige Fugenvergüsse oder Anschlüsse sind hier integriert. Die Leistungen umfassen das Herstellen von Schalungen und Gerüsten, das Einbauen und Verdichten des Betons, das Schützen und Nachbehandeln (z.B. gegen zu schnelles Austrocknen) sowie das Entschalen und Bearbeiten der Betonoberflächen nach Vorgabe (Sichtbetonklassen oder Rauigkeiten für Verbund). Im Stahlbetonbau umfasst es zudem das Zuschneiden, Biegen und Verlegen der Betonstähle nach Bewehrungsplänen sowie die sichere Verankerung und Überdeckung derselben. Bei Spannbetonarbeiten (vorgespanntes Betontragwerk, falls vorgesehen) umfasst es das Einbauen von Spanngliedern, Spannen derselben und Injizieren von Hüllrohren nach Vorgabe des Statikers.

  • Ausführung und Qualität: Betonarbeiten sind nach ATV DIN 18331 "Betonarbeiten" (VOB/C) auszuführen. Diese ATV regelt u.a. die Anforderungen an Schalungen, Bewehrungen, Betondeckung, Nachbehandlung und Maßtoleranzen. Für die Betonherstellung gelten die technischen Regeln gemäß DIN EN 206 in Verbindung mit DIN 1045-2: Das bedeutet, der Frischbeton ist nach den festgelegten Zusammensetzungen (Betonrezepten) einzusetzen, um die geforderten Festigkeitsklassen (z.B. C30/37), Expositionsklassen (z.B. XC4, XD1 etc. für Umgebungsbedingungen), Konsistenzklassen (z.B. F3) und maximalen w/z-Wert einzuhalten. Sämtliche Betonrezepturen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig durch Eignungsprüfungen nachzuweisen (Betonhersteller mit Eignungszertifikat nach DIN EN 206/DIN 1045). Bei Einsatz von Betonfertigteilwerken sind entsprechende Güteüberwachungs-Zertifikate vorzulegen. Die Bewehrungsarbeiten sind entsprechend den Plänen und nach DIN EN 10080 / DIN 488 (Betonstahl) auszuführen; verwendeter Betonstahl muss die Güte B500B oder höher aufweisen und frei von loser Rostschicht oder Verunreinigungen sein. Betonstahl ist verbindungslos zu verlegen, Stoßüberbindungen gemäß statischen Vorgaben (Übergreifungsstöße oder Muffen). Schweißarbeiten an Bewehrung (sofern statisch zugelassen) sind nach DIN EN ISO 17660 zulässig und nur mit geprüften Schweißern auszuführen. Der Betoneinbau erfolgt normgerecht lagenweise oder kontinuierlich so, dass Entmischungen vermieden werden; innenliegende Vibrationsrüttler sind so zu handhaben, dass keine Entmischung oder Schalenschäden auftreten. Es ist auf gleichmäßige Ausbreitung des Betons bis in alle Ecken zu achten (ggf. Einsatz von Flaschenrüttlern, äußerer Rüttler an Schalung). Nachbehandlung: Der junge Beton ist vor zu raschem Wasserentzug durch Sonne, Wind oder hohe Temperaturen zu schützen (Abdecken mit Folie, Aufbringen von Nachbehandlungsfolie oder -mittel gemäß DIN 1045-3). Bei kalter Witterung sind Schutzmaßnahmen gegen Erfrieren zu treffen (z.B. Abdeckung mit Thermomatten, Beheizen der Schalung bei Bedarf). Schalungsoberflächen und -stöße müssen den geforderten Sichtbetonqualitäten entsprechen (Sichtbetonklassen nach DBV-Merkblatt bzw. DIN 18217), falls Sichtbeton gefordert ist. Maßtoleranzen für Betonbauwerke richten sich nach DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) in den jeweils vorgegebenen Toleranzklassen.

  • Prüfung und Abnahme: Vor jedem Betonieren ist eine Abnahme der Schalung und Bewehrung durch die Bauleitung bzw. den Prüfstatiker vorzunehmen (Bewehrungsabnahme). Frischbeton ist auf Luftgehalt, Temperatur und Ausbreitmaß zu prüfen (sofern relevant) und je Betonierabschnitt sind Probewürfel oder -zylinder herzustellen, die nach 28 Tagen (bzw. nach vereinbarten Zeitpunkten) auf Druckfestigkeit geprüft werden (DIN EN 12390-3). Etwaige zusätzliche Prüfwürfel für 7-Tage- oder 56-Tage-Festigkeit können vertraglich vorgesehen sein. Betonergebnisse: Die Druckfestigkeitsprüfung muss ergeben, dass der charakteristische Wert f_ck der Betonsorte erreicht wird; Abminderungen oder Einzelwertunterschreitungen regelt DIN 1045-3. Im Falle von Abweichungen (z.B. Verunreinigungen, Entmischung, Rissen) sind geeignete Maßnahmen mit dem Statiker abzustimmen (z.B. Injektionen, Verstärkungen oder im Extremfall Austausch). Spannbeton-Spannungen sind messtechnisch zu kontrollieren; Nachverankerungen und Injektionen sind vollständig auszuführen und zu protokollieren.

Nachfolgend eine Übersicht wichtiger Normen für Beton- und Stahlbetonarbeiten:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18331 (VOB/C)

Betonarbeiten (inkl. Stahlbetonarbeiten)

Vertragsbedingung für Beton- und Stahlbeton im Hochbau: enthält Regeln zu Schalung, Bewehrung, Betonage, Nachbehandlung, Toleranzen, Abrechnung

DIN EN 206

Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

Europäische Betonnorm (inkl. Anforderungen an Ausgangsstoffe, Rezeptur, Lieferwerk-Kontrolle); in Deutschland ergänzt durch DIN 1045-2

DIN 1045-2

Tragwerke aus Beton und Stahlbeton – Teil 2: Beton – Festlegung und Herstellung

Nationale Anwendungsregeln zu EN 206 (inkl. Expositionsklassen, Feuchtigkeitsklassen, Festigkeitsklassen; Anforderungen an Betonwerk und Baustelle)

DIN 1045-3

Tragwerke aus Beton und Stahlbeton – Teil 3: Bauausführung

Regeln für die Ausführung von Betonarbeiten: z.B. Schalungssysteme, Bewehrungsdetails, Nachbehandlung, Grenzwerte für Risse, Toleranzen, Prüfungen

DIN 488 (Mehrteilig)

Stahldraht und Betonstahl für Stahlbeton

Legt die Eigenschaften von Bewehrungsstahl (B500A/B/C) fest; umfasst Stäbe, Matten, etc., inklusive Kennzeichnung, Biegeform und Prüfverfahren

DIN EN ISO 17660-1/-2

Schweißen von Bewehrungsstahl

Anforderungen und Ausführung von Schweißverbindungen an Betonstählen (Teil 1 für statisch tragende Verbindungen, Teil 2 für nichttragende)

DIN 18202

Maßtoleranzen im Hochbau

Enthält Toleranzgrenzen für Ebenheit, Maßhaltigkeit etc. von Bauteilen, auch für Ortbetonflächen relevant (z.B. Ebenheit von Decken)

DBV-Merkblätter (diverse)

Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein Merkblätter

Ergänzende anerkannte Regeln, z.B. Merkblatt "Sichtbeton", Merkblatt "Nachbehandlung von Beton" – geben Ausführungstipps bei erhöhten Anforderungen

DIN EN 13670

Ausführung von Tragwerken aus Beton

Europäische Ausführungsnorm, die Qualitätssicherungsstufen (Überwachungsgrad), Anforderungen an Ausführungsklasse (EXC) und Dokumentation festlegt (in DE teils durch DIN 1045-3 umgesetzt)

DIN EN 12390 (Teile 1-8)

Prüfverfahren für Festbeton

Enthält Standardprüfmethoden für Probekörper (Herstellung, Lagerung, Druckfestigkeit, Spaltzugfestigkeit, Elastizitätsmodul etc.) – relevant für Gütenachweis des Betons

Erläuterung: Die Betonarbeiten erfordern strikte Qualitätskontrolle. Die ATV DIN 18331 schreibt z.B. vor, dass Oberflächen, die Betonierabschnitte unterbrechen, rau (aufgeraut) herzustellen sind, um Verbund sicherzustellen, und dass Einbaustöße begrenzt werden sollen (Katalog Nebenleistungen). DIN EN 206/DIN 1045 definieren die Leistungseigenschaften des Betons selbst. Während der Bauausführung sind insbesondere Feuchtigkeits- und Temperaturbedingungen sorgfältig zu überwachen, um eine normgerechte Erhärtung sicherzustellen.

Mauerwerksarbeiten

  • Leistungsumfang: Das Gewerk Mauerwerk beinhaltet die Erstellung aller tragenden und nichttragenden Wände aus künstlichen oder natürlichen Steinen, einschließlich zugehöriger Arbeiten wie das Herstellen von Mörtelfugen, Verputzen von Sichtmauerwerk (soweit gefordert), Vermauern von Vormauerwerk oder Verklinkerung, und Einbau von Stürzen, Stützeneinsätzen oder Ringankern innerhalb des Mauerwerks. Mauerwerksarten können z.B. umfassen: Kalksandstein- oder Ziegelmauerwerk (für tragende Innen- und Außenwände), Porenbetonsteine (für nichttragende oder wärmedämmende Wände), Betonmauersteine oder Schalungssteine (für Kellerwände, ggf. mit verfülltem Beton), Verblendmauerwerk aus Klinker an Fassaden, Natursteinmauerwerk (z.B. als Verblendung oder im Garten- und Landschaftsbau). Auch die Ausbildung von Öffnungen, Leibungen, Stürzen über Fenster und Türen, das Versetzen von Fertigteilstürzen oder das Herstellen von Ringbalken in Mauerkrone gehört zu diesem Leistungsbereich, soweit erforderlich.

  • Ausführung und Qualität: Mauerarbeiten sind gemäß ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten" (VOB/C) auszuführen. Es ist für ein tragfähiges, standsicheres und langlebiges Mauerwerk Sorge zu tragen. Steine und Mörtel: Die verwendeten Mauersteine müssen den einschlägigen Produktnormen entsprechen (z.B. DIN EN 771-1 für Ziegel, -2 für Kalksandstein, -3 für Betonsteine, -4 für Porenbetonsteine etc.). Der Mauermörtel ist nach DIN EN 998-2 herzustellen bzw. als Werktrockenmörtel mit geeigneter Festigkeitsklasse (Mörtelgruppe M10, M5 etc.) zu verwenden. Die Auswahl der Mörtelklasse richtet sich nach den statischen Erfordernissen und Steinarten (normaler Mauermörtel, Leichtmauermörtel für hochdämmende Steine, Dünnbettmörtel bei Plansteinen). Ausführung: Die Steine sind im Verband zu vermauern (übliche Überbindemaße gemäß DIN 1996-1-1/EC6 und ATV-Vorgaben), die Lager- und Stoßfugen sind vollflächig zu vermörteln, sofern nicht Dünnbettfugen vorgesehen sind. Fugendicken sind möglichst einheitlich zu halten (Standard ~12mm bei Normalmauerwerk, ~1-3mm bei Dünnbett). Maßtoleranzen: Die Wandflächen sind lot- und fluchtgerecht herzustellen; zulässige Abweichungen richten sich nach DIN 18202 (z.B. ±8 mm auf 2 m für lotrechte Wandflächen in üblicher Ausführungsqualität). Feuchtigkeitsschutz: Frisch erstelltes Mauerwerk ist vor Schlagregen und Frost zu schützen (Abdecken oberer Wandabschlüsse bei Unterbrechung der Arbeiten). Mauerwerk, das später verputzt wird, ist ausreichend aufzurauen bzw. staubfrei zu halten, damit Putz haftet. Bei zweischaligem Mauerwerk (Verblendmauerwerk) ist auf die saubere Ausbildung der Luftschicht bzw. Wärmedämmung in der Schale zu achten und es sind bindende Verankerungen (Drahtanker aus Edelstahl nach DIN EN 845-1) zwischen Trag- und Verblendmauerwerk einzubauen, Anzahl gemäß statischer Berechnung bzw. DIN 1053 (alt) oder EC6, i.d.R. 5–7 Stück/m². Bauteilanschlüsse: Mauerwerk ist kraftschlüssig an Beton- oder Stahlbauteile anzuschließen, z.B. über Verzahnung, Anker oder zugelassene Verbundmittel (nachträgliche Bewehrungsanschlüsse). Bei Unterbrechungen im Mauerwerksverbund (z.B. Bewegungsfugen oder Anschlüsse an anders gesetztes Mauerwerk) sind Dehnfugenprofile oder vermauerte Anschlussleisten vorzusehen. Statik: Tragende Mauerwerkswände sind gemäß der Statik zu bewehren, falls dort Bewehrung vorgesehen ist (z.B. vertikale Bewehrungsstäbe in Aussteifungsstützen oder Ringanker mit Rundstahl). Solche Bewehrungen sind nach Plan einzulegen und mit geeigneten Mörtel-/Betonrezepturen zu verfüllen (z.B. Vergussbeton SCC für Ringanker).

  • Prüfung und Nachweise: Ziegel und Steine müssen güteüberwacht sein (Mauerziegel nach DIN 105, Kalksandstein nach DIN EN 771-2, etc., jeweils mit Leistungserklärung des Herstellers). Der Auftragnehmer hat ggf. Mauerwerksdruckfestigkeitsprüfungen (Mauerwerksprismendrückversuche) durchzuführen, falls dies zur Überprüfung der Kombi Festigkeit Stein+Mörtel gefordert wird (z.B. in Forschungsbauten oder wenn Normwerte überschritten werden sollen). Die Einhaltung der Wanddicken, Geschosshöhen und Öffnungsmaße ist regelmäßig zu kontrollieren. Bei Verblendmauerwerk ist auf gleichmäßiges Fugenbild und Farbgleichheit der Steine aus unterschiedlichen Paletten zu achten (mischen aus Paletten). Sichtmauerwerk wird nur auf Sichtmuster hin ausgeführt; ein vorab hergestelltes Musterstück (Referenzfläche) definiert das Toleranzfeld für Farbspiel, Fugenbild und Oberflächenqualität. Dieses Muster ist vom Auftraggeber freizugeben.

Zusammenfassung wichtiger Normen für Mauerwerksarbeiten:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18330 (VOB/C)

Mauerarbeiten

Technische Vertragsbedingungen für Mauerwerk: regelt u.a. Ausführung, Überbindemaße, Putzgrundvorbereitung, Abrechnung nach m³ oder m² etc.

DIN EN 1996-1-1 (Eurocode 6)

Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten

Hintergrundnorm für Statik: legt Überbindemaße, zulässige Spannungen, Aussteifungserfordernisse fest (für den Planer; Ausführung folgt den Prinzipien)

DIN EN 771 (Teile 1–6)

Spezifikation für Mauersteine (Ziegel, Kalksandstein, Beton etc.)

Produktnormen für Mauersteine mit Anforderungen an Druckfestigkeit, Maßtoleranzen, Rohdichte, Feuchteverhalten jeder Steinart

DIN EN 998-2

Mörtel für Mauerwerk – Teil 2: Werktrockenmörtel Eigenschaften

Enthält Mörtelklassen (M5, M10 etc.) und Anforderungen an Druckfestigkeit, Haftfestigkeit, Zusammensetzung von Mauermörteln

DIN 18530 (alt, ersetzt durch EN)

Verblendmauerwerk aus Ziegel – Ausführung

(Historisch in DIN 1053 geregelt; heute durch DIN EN 1996 und nationale Anhänge ersetzt) Grundsätze für zweischaliges Verblendmauerwerk, weiterhin als anerkannte Regel herangezogen

DIN 1053 (alt, Teile 1-4)

(Alt) Mauerwerk – Berechnung und Ausführung

War vor Eurocode gültig, enthält teils praxisbezogene Ausführungsdetails, die in neuem EC6 nicht explizit stehen – kann als informatives Regelwerk hinzugezogen werden (z.B. Ankeranzahl Verblendung)

DIN EN 845-1

Mauerwerks-Zubehör – Wandanker, Blechverbinder

Anforderung an verzinkte oder Edelstahl-Befestigungen im Mauerwerk (Zugfestigkeit, Korrosionsschutzklassen)

DIN 18202

Toleranzen im Hochbau (hier relevant für Wandflächen)

Siehe Betonarbeiten – legt z.B. Ebenheits-Toleranzen auch für Mauerwerkswände fest (z.B. max. Abweichung auf 2m Messstrecke)

WTA-Merkblätter (falls relevant)

Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung

Z.B. Merkblätter für Sanierputz bei durchfeuchtetem Mauerwerk, Salzbehinderung etc., relevant falls Bestandsmauerwerk saniert wird

Erläuterung: Mauerwerksarbeiten nach ATV DIN 18330 umfassen gemäß VOB auch Nebenleistungen wie das Herstellen kleiner Aussparungen, Anschlüsse an andere Bauteile und das Aufstellen von Zwischen-Gerüsten. Falls besondere Arten wie Natursteinmauerwerk zur Anwendung kommen, wären ergänzend DIN 18332 "Naturwerksteinarbeiten" oder DIN 18334 "Holzbauarbeiten" (für zimmermannsmäßiges Versetzen von Naturstein?) einschlägig – in diesem Projekt jedoch nur, falls im Leistungsverzeichnis erwähnt. Generell ist Mauerwerk ein traditionelles, aber anspruchsvolles Gewerk, bei dem handwerkliche Sorgfalt (z.B. gleichmäßige Lagerfugen, vollfugiges Vermauern) maßgeblich für die Dauerhaftigkeit ist. Der technische Anhang stellt sicher, dass sowohl klassische Normen als auch der aktuelle Eurocode berücksichtigt werden, um eine langlebige und sichere Konstruktion zu erzielen.

Stahlbauarbeiten

  • Leistungsumfang: Stahlbauarbeiten umfassen die Herstellung und Montage tragender Konstruktionen aus Stahl. In vielen Bauprojekten betrifft dies z.B. Stahlträger, Stützen, Fachwerke oder Anschlusselemente, die als Teil des Tragwerks dienen, etwa bei Stahlhallen, gemischten Stahl-Beton-Konstruktionen (Verbundbau) oder als Sekundärtragwerke (z.B. Bühnen, Geländeranlagen). Der Leistungsumfang beinhaltet das Fertigen der Stahlbauteile nach Werkstattzeichnungen (Schneiden, Bohren, Schweißen in der Werkstatt), den Korrosionsschutz (Feuerverzinken oder Beschichten gemäß Korrosivitätskategorie z.B. C3 nach DIN EN ISO 12944), den Transport zur Baustelle und die Montage der Bauteile (Heben, Ausrichten, Verschrauben oder Verschweißen vor Ort). Ebenfalls umfasst sind ggf. Metallbauarbeiten an der Gebäudehülle, soweit diese konstruktiv eingebunden sind (z.B. Stahlrahmen für Fassaden). Typische Stahlbaukonstruktionen könnten z.B. Dachtragwerke aus Stahlträgern, Bühnenkonstruktionen, Stützen in Industrieanlagen oder ganze Tragwerke in Hallenbauten sein.

  • Ausführung und Qualität: Die Ausführung erfolgt gemäß ATV DIN 18335 "Stahlbauarbeiten" (VOB/C) und den entsprechenden EN-Normen für die Ausführung von Stahltragwerken. Insbesondere ist DIN EN 1090-2 einschlägig, welche die technischen Anforderungen an die Ausführung von Stahltragwerken regelt (Ausführungsklassen EXC1-EXC4, je nach Tragwerksklasse). Der Auftragnehmer muss eine Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090 vorhalten und für tragende Bauteile ein gültiges CE-Zeichen (nach EN 1090-1) anbringen dürfen – dies setzt zertifizierte Fertigungsstätten voraus. Schweißarbeiten im Stahlbau sind nach DIN EN ISO 3834 zu qualifizieren (Qualitätssicherungsanforderungen Schweißtechnik) und nur von geprüften Schweißern (DIN EN ISO 9606) auszuführen. Schweißnähte müssen den Qualitätsstufen nach DIN EN ISO 5817 genügen (üblicherweise Level C für tragende, Level B für hoch beanspruchte Verbindungen). Schraubverbindungen sind mit planmäßigen Schraubenfestigkeiten auszuführen (z.B. Güte 8.8 oder 10.9 nach ISO 898); für hochfeste planmäßige Schraubverbindungen (DIN EN 14399 HV-Schrauben) ist ein kontrolliertes Anziehverfahren mit Prüfprotokoll zu verwenden. Alle Maßhaltigkeiten des Stahlbaus sind nach DIN EN 1090-2 Anhang (zulässige Toleranzen) einzuhalten; wichtig ist v.a., dass Anschlussbohrungen maßgenau gefertigt sind und beim Zusammenbau Passgenauigkeit herrscht. Bei der Montage ist auf lotrechte Aufstellung, fluchtgerechte Anordnung und planebene Auflager zu achten; ggf. sind Ausrichtarbeiten mittels Montagelaser und Justierschrauben durchzuführen. Der Korrosionsschutz richtet sich nach dem Korrosionsschutzplan: entweder Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 (typisch für Bauteile < 5mm Dicke oder Baugruppen) oder Beschichtung nach DIN EN ISO 12944 in abgestimmtem Schichtaufbau (Grundierung, Zinkstaub, Zwischen- und Deckanstrich) entsprechend Korrosivitätskategorie (z.B. C3 mittlere Atmosphäre, C5-I für Industrieklima etc.). Überlappungsbereiche sind besonders zu schützen, Hohlräume mit geeigneten Mitteln (Hohlraumschutz) zu behandeln. Falls Brandschutzbeschichtungen notwendig sind (bei Stahlbauteilen mit Feuerwiderstandsanforderung, F30/F60), sind diese gemäß Zulassung (ETA oder abZ) aufzutragen und zu prüfen (Schichtdickenmessung).

  • Prüfung und Dokumentation: Jedes Stahlbauteil ist mit Werksprüfzeugnissen nach EN 10204 zu liefern (i.d.R. Abnahmeprüfzeugnis 3.1 für Stahl; enthält chemische Analyse, mechanische Kennwerte). Schweißnahtprüfungen (z.B. Ultraschall, Magnetpulver, Farbeindringprüfung) sind gemäß Prüfplan durchzuführen – typische Umfang ca. 10% der Nähte in EXC2, höher in EXC3/4. Die Ergebnisse sind mit Prüfprotokollen eines zertifizierten Prüfers (ZfP-Stufe 2 nach ISO 9712) zu dokumentieren. Montagekontrollen: Drehmomentkontrolle bei Schrauben, Visuelle Abnahme der Korrosionsbeschichtung (keine Fehlstellen, Schichtdickenmessung mit Schichtdickenmessgerät nach ISO 2178). Nach Abschluss der Montage ist ein Montage-Abnahmeprotokoll zu erstellen, in dem ggf. Restarbeiten (Nachstraffen, Ausrichten) festgehalten und anschließend erledigt werden. Der statische Nachweis (von Tragwerksplaner geliefert) ist vom Auftragnehmer umzusetzen; dieser hat Bestätigungen zu geben, dass nach Zeichnung gearbeitet wurde. Eine Abnahme durch den Prüfstatiker erfolgt üblicherweise vor Inbetriebnahme, insbesondere bei größeren Tragwerken.

Ausgewählte Normen für Stahlbauarbeiten:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18335 (VOB/C)

Stahlbauarbeiten

Vertragsbedingungen für Stahlbau: umfasst Fertigung und Montage von Stahltragwerken und Anschlussarbeiten

DIN EN 1090-1

Ausführung von Stahl- und Alukonstruktionen – Konformität

Teil 1 regelt CE-Kennzeichnung und Konformitätsnachweis (Werkseigene Produktionskontrolle) für tragende Bauteile

DIN EN 1090-2

Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken

Kernnorm für Stahlbauausführung: enthält Ausführungsklassen, Fertigungstoleranzen, Schweißvorgaben, Schraubenanzug, Korrosionsschutz-Vorgaben

DIN EN 1993 (EC3) + NA

Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten

Statik-Norm für Stahl, relevant als Hintergrund; Ausführungsnorm (EN 1090) leitet sich teils daraus ab, z.B. Anforderungen an Kerbfälle, Stabilität während Montage etc.

DIN EN ISO 3834 (Teile 2-4)

Qualitätsanforderungen für schmelzgeschweißte Konstruktionen

Legt umfassende Qualitätsstufen fest (vollständige Qualitätssicherung z.B. für EXC4). EXC2 erfordert i.d.R. mind. DIN EN ISO 3834-3-konforme Betriebe.

DIN EN ISO 9606-1

Schweißerprüfungen – Stählte

Prüfung und Qualifizierung von Schweißern im Stahlbau (Positionen PA, PC etc.; gültige Zertifikate als Voraussetzung für Schweißarbeiten)

DIN EN ISO 5817

Schweißnähte – Qualitätsstufen für Unregelmäßigkeiten

Bewertet zulässige Imperfektionen je nach geforderter Stufe B (hoch), C (mittel), D (niedrig). Vertragsabhängig Stufe C typisch.

DIN EN ISO 12944

Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme

Enthält Korrosivitätskategorien (C1–CX) und Anforderungen an Beschichtungsaufbauten, Prüfungen der Schichtdicke, Haftung etc.

DIN EN ISO 1461

Feuerverzinken von Stahlteilen

Vorgehen und Schichtdicken beim Stückverzinken; relevant wenn Bauteile tauchverzinkt werden. Erfordert Planung von Ablauföffnungen etc. in Konstruktion.

DASt-Richtlinien (Deutscher Ausschuss Stahlbau)

z.B. DASt 022 für Feuerverzinken tragender Bauteile

Spezifische ergänzende Regeln, z.B. DASt 022 beschreibt Anforderungen, damit beim Verzinken keine Verformungen auftreten (Stahlqualität, Blechdicken)

DIN 18800 (alt) bzw. DIN EN 1993-1-8

(Altnorm und EC3-8) Verbindungen im Stahlbau

Enthält Bemessungsregeln für Schrauben und Schweißverbindungen; wichtig für Planer, aber Ausführung richtet sich nach EN 1090-2 mit diesen Grundlagen im Hintergrund.

Erläuterung: Der Stahlbau erfordert hohe Präzision sowohl in der Fertigung als auch in der Montage. Die Nennung der EN 1090 im Vertrag stellt sicher, dass der Auftragnehmer zertifiziert sein muss – ein zentraler Punkt, da ohne EN-1090-Zertifizierung kein CE-Zeichen und damit keine zulässige Inverkehrbringung der Bauteile erfolgen darf. Durch die oben genannten Normen wird jede Phase – vom Zuschnitt bis zur Endmontage – technisch abgesichert. Besondere Beachtung verdient die Schnittstelle zum Betonbau (Verankerung von Stahlteilen in Beton, z.B. Einbau von Ankerplatten, Dübeln). Hier gelten zusätzlich Zulassungen wie z.B. ETA für Dübel, die im Anhang für Befestigungstechnik aufgeführt wären, falls relevant.

Zimmer- und Holzbauarbeiten

  • Leistungsumfang: Dieses Gewerk deckt alle Holzbauarbeiten ab, also tragende Konstruktionen aus Holz (Vollholz, Brettschichtholz, Holzwerkstoffe) sowie Anschlüsse, Verklebungen und Holzschutzmaßnahmen. Beispiele: Dachtragwerke in klassischer Zimmermanns-Bauweise (Sparren, Pfetten, Binder aus Holz), Deckenbalkenlagen, Holzrahmenbauwände, Fachwerkträger, Pergolen oder Vordächer aus Holz. Enthalten ist auch die Vorfertigung der Holzbauelemente und die Montage vor Ort inkl. aller Verbindungsmittel (etwa Stahllaschen, Ankerbleche, Bolzen, Nägel, Holzschrauben) und entsprechender Ingenieurverbindungen (wie Zapfen, Versätze, moderne Verbindungssysteme mit Stahlblechen). Des Weiteren gehören Holzschutzarbeiten dazu: chemischer Holzschutz sofern nötig, konstruktiver Holzschutz durch bauliche Maßnahmen (Abdeckungen, Tropfkanten) sowie ggf. Brandschutzbeschichtungen oder Kapselungen bei gefordertem Feuerwiderstand.

  • Ausführung und Qualität: Die Arbeiten erfolgen nach ATV DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten". Tragende Holzbauteile sind gemäß DIN EN 1995 (Eurocode 5) bemessen und auszuführen; die Ausführung orientiert sich insbesondere an DIN 68800 (Holzschutz) und DIN 1052 (alt), soweit diese noch als anerkannte Regel herangezogen wird für Details. Das verwendete Holz muss definierte Sortierklassen haben (visuell oder maschinell nach DIN 4074 bzw. EN 14081, z.B. C24 für Bauholz), Brettschichtholz entsprechend GL24h oder höher nach EN 14080. Feuchtegehalt: Zum Einbau darf Bauholz maximal ~18% Holzfeuchte aufweisen (Lagerung witterungsgeschützt). Verbindungen: Alle Anschlüsse sind entsprechend der statischen Berechnung mit zugelassenen Verbindungsmitteln auszuführen. Bolzen, Nägel, Schrauben nach DIN EN 14592 (Verbindungsmittel im Holzbau) mit Korrosionsschutz (feuerverzinkt oder Edelstahl im Außenbereich). Stahlteile im Holzbau nach DIN EN 1993 dimensioniert und falls sichtbar, oft ästhetisch gestaltet. Abbund und Zuschnitt: Holzbauteile sollen maßhaltig vorgefertigt werden (Abbundanlage oder manuell durch Zimmerermeister), so dass auf der Baustelle nur Montage stattfindet. Montage: Ausrichtung mit diagonalen Aussteifungen (temporär bis Scheiben wirken) ist sicherzustellen. Der planmäßige Einbau von Aussteifungselementen (z.B. Scheiben aus Holzwerkstoffplatten, Verbände) muss sofort erfolgen, um Stabilität während Bauphase zu gewährleisten. Holzschutz: Alle Hölzer, die verbaut werden, sind gemäß DIN 68800-2 in Nutzungsklassen einzustufen und entsprechend vorbeugend zu schützen. In Innenräumen trocken ist in der Regel kein chemischer Holzschutz nötig, im bewitterten Bereich jedoch schon (z.B. Imprägnierung, GK-Klasse nach DIN 68800). Konstruktiver Holzschutz ( ausreichende Abstände vom Erdreich, Abtropfkanten, Hinterlüftung) ist planerisch und in der Ausführung umzusetzen. Brandverhalten: Falls Holzbauteile einen Feuerwiderstand aufweisen müssen (z.B. R30 oder R60), sind Aufdopplungen mit Feuerschutzplatten (Gipsplatten) oder intumeszierende Anstriche anzubringen, entsprechend Prüfzeugnis.

  • Prüfung und Nachweise: Jeder Holzbau muss durch einen Werksplan vorbereitet sein, der vom Planer freigegeben wurde (inkl. Holzlisten, Verbindungsmittelanzahl etc.). Der Auftragnehmer hat Materialnachweise zu liefern: z.B. Sortierprotokolle oder CE-Erklärungen für Brettschichtholz, Übereinstimmungszertifikate für Nagelplattenbinder (falls verwendet). Wichtige Knotenpunkte sind nach Montage zu prüfen (Sitz der Schrauben, Vollständigkeit der Dübel, etc.). Etwaige Überlängen von Holz sind abzuschneiden, damit keine "Wasserfänger" entstehen. Der Holzschutz (Imprägnierung) ist nachzuweisen, z.B. durch Rechnung des Imprägnierwerks oder Stempel "vorbeugender Holzschutz, Mittel XY, Kesseldruckimprägniert". Sollte eine Blower-Door-Test (Dichtheitsprüfung des Gebäudes) geplant sein, muss der Holzbau (insbes. Holzrahmenbau) alle Anschlüsse luftdicht ausgeführt haben – dies ist vor Test kontrollieren (Dampfbremsfolien verklebt, Anschlüsse zu Mauerwerk abgedichtet).

Normenübersicht für Holzbauarbeiten:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18334 (VOB/C)

Zimmer- und Holzbauarbeiten

Vertragsbedingungen: regelt z.B. Abbund, Montage, Holzverbindungen, Abrechnung (nach m³, t oder Stück) und Nebenleistungen (Gerüst, Hilfskonstruktionen)

DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5)

Bemessung und Konstruktion von Holzbauten

Statiknorm, bestimmt Querschnitte, Verbindungsmittel anhand charakteristischer Festigkeiten (für Planer, aber relevant, um Ausführung nach statischem Plan zu verstehen)

DIN 1052 (alt)

Holzbauwerke – Berechnung und Ausführung (1996)

Überholte Norm, aber Abschnitt zur Ausführung (z.B. Mindestquerschnitte, Anordnung von Nägeln) teils noch als a.a.R.d.T. herangezogen, bis in EN alles abgedeckt war

DIN EN 14081

Schnittholz für tragende Zwecke – Güteklasse und Sortierung

Regelt maschinelle und visuelle Sortierung, z.B. Stempel C24 etc. Muss auf jedem tragenden Holzbauteil vorhanden sein (oder Zeugnis)

DIN EN 14080

Brettschichtholz – Anforderungen

Regelt Herstellung und Klassifizierung von Brettschichtholz (BSH), z.B. GL24h. CE-Kennzeichnungspflichtig.

DIN 68800 (Teile 1-4)

Holzschutz (allgemein, vorbeugend chemisch, baulich, bekämpfend)

Zentrales Regelwerk für Holzschutz. Relevanz: definiert Gebrauchsklassen, wann chemischer Holzschutz nötig ist, und wie er auszuführen ist.

DIN EN 14592

Verbindungsmittel für Holzbau – Nägel, Schrauben, Dübel

Stellt sicher, dass nur zugelassene/vermessene Verbinder eingesetzt werden (Materialqualität, Abmessungen, Kennzeichnung).

DIN EN 1995-1-2

Holzbau im Brandfall (Eurocode 5 Teil 2)

Gibt Bemessungsgrundlagen für Brandwiderstand (Abbrandraten etc.), relevant falls Feuerwiderstand gefordert und zum Nachweis von Brandschutzverkleidungen.

Z-9.x-xxx (diverse Zulassungen)

Nationale Zulassungen für Verbindungen im Holzbau

Z.B. Zulassungen für bestimmte Verbinder wie Holz-Beton-Verbundsysteme, spezielle Schraubentypen etc., die vom DIBt erteilt wurden und zu beachten sind.

Erläuterung: Holzbau erfordert hohe Sorgfalt, da Ungenauigkeiten schwer korrigierbar sind. Durch Einhaltung der obigen Normen wird ein langlebiger und sichere Holzkonstruktion gewährleistet. Die DIN 18334 stellt z.B. klar, dass Holzquerschnitte nicht willkürlich geändert werden dürfen und regelt, welche Nebenarbeiten im Preis enthalten sind (etwa das Erstellen von Provisorien). Der Eurocode 5 wird meist durch den Tragwerksplaner umgesetzt – für den Ausführenden bedeutet dies, sich streng an die gelieferten Pläne und Stücklisten zu halten.

(Weitere Rohbau-Gewerke wie Abdichtungsarbeiten im erdberührten Bereich, Beton-Instandsetzungsarbeiten etc. könnten hier folgen, werden jedoch im Kapitel Ausbau bzw. Spezialgewerke behandelt. Ebenfalls gehört ggf. der Spezialtiefbau, z.B. Pfahlgründungen, zu Rohbau, ist aber nur relevant, wenn explizit ausgeschrieben.)

Ausbaugewerke (Ausbau und Gebäudehülle)

Die Ausbaugewerke umfassen alle Arbeiten, die nach Fertigstellung des Rohbaus zur Herstellung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Abdichtungen) und der Innenräume (Wände, Decken, Böden, Oberflächen) erforderlich sind. Sie dienen der funktionalen und ästhetischen Fertigstellung des Bauwerks. Die technischen Anforderungen im Ausbau betreffen sowohl Witterungsschutz und Dämmung (Gebäudehülle) als auch Brandschutz, Schallschutz und Nutzungsqualität im Innenausbau. Alle Ausbauleistungen sind gemäß VOB/C ATV-Normen für die jeweiligen Gewerke und unter Beachtung der aktuellen baurechtlichen Vorgaben (z.B. Energieeinsparung, Brandschutz nach Musterbauordnung) auszuführen.

Bauwerksabdichtung und Dacharbeiten

  • Leistungsumfang: In diesem Gewerk sind sämtliche Maßnahmen zur Abdichtung des Bauwerks gegen Wasser sowie die Dacheindeckung bzw. Dachabdichtung enthalten. Dazu zählen: Abdichtungen erdberührter Bauteile (Kelleraußenwände, Bodenplatten gegen Feuchtigkeit oder drückendes Wasser), Horizontalsperren gegen kapillar aufsteigende Feuchte, Flachdachabdichtungen mit Bitumenbahnen oder Kunststoffbahnen, Steildacheindeckungen (z.B. mit Dachziegeln, Dachsteinen oder Metalleindeckungen), Dachentwässerung (Dachrinnen, Fallrohre), und alle Anschlussarbeiten an aufgehende Bauteile (Wandanschlüsse, Durchdringungen, Lichtkuppeln, Entlüfter). Auch Bauwerksfugen, die abzudichten sind (Fugenbänder, Injektionsschläuche in Beton) und Abdichtungen von Nassräumen (Badabdichtungen) gehören funktional dazu – letztere werden aber oft dem Gewerk Fliesenleger zugerechnet. Im Zuge der Dacharbeiten sind zudem Wärmedämmungen auf oder unter der Dachhaut (je nach Konstruktion Kaltdach/Warmdach) sowie Dampfsperren einzubauen gemäß Energiekonzept.

  • Ausführung und Qualität: Die Abdichtungsarbeiten richten sich nach ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten" und ggf. DIN 18338 "Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten" (für Dach spezifisch). Bauwerksabdichtungen im erdberührten Bereich sind gemäß DIN 18533 auszuführen (diese Norm ersetzt die ehemalige DIN 18195 Teil 4–6). Es ist zu unterscheiden zwischen Abdichtungen gegen Bodenfeuchte, nicht drückendes Wasser (W1-E) und drückendes Wasser (W2.1-E/W2.2-E) – entsprechend sind geeignete Abdichtungsstoffe (Bitumendickbeschichtung, kunststoffmodifizierte Bitumenbahnen, Kunststoffdichtungsbahnen oder mineralische Dichtungsschlämme) nach Norm zu wählen und in erforderlicher Lagezahl aufzutragen. Flachdachabdichtungen erfolgen nach DIN 18531 (Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern). Üblicherweise sind mehrlagige Bitumenabdichtungen (2-lagig Polymerbitumen) oder einlagige Kunststoff-Dachbahnen (PVC, FPO) zulässig, je nach Planung. Details wie Anschlüsse an Aufkantungen, Einfassungen von Dachgullys und Randabschlüsse (Attikaabdeckung) müssen gemäß den Flachdachrichtlinien des ZVDH und DIN-Normen ausgeführt werden (keine Wassersäcke, Gefälle von mind. 2% im Flachdach). Steildacharbeiten: Hier greifen DIN 18534 (Innenraumabdichtungen, teils relevant für Dachgaubenanschluss), DIN 68800-2 (Holzschutz im Dachstuhl), und insbesondere Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Eindeckungen mit Ziegeln oder Betonsteinen sind nach DIN EN 1304 (Ziegel) bzw. Herstellervorgaben zu verlegen; die Regeldachneigung muss eingehalten werden oder Sondermaßnahmen (Unterspannbahn, Ersatzmaßnahmen bei Unterschreitung). Metalldächer (Stehfalz) nach den Regeln der Klempnertechnik. Dampfsperren und Wärmedämmungen: Im Warmdach ist eine ausreichend dimensionierte Dampfsperre auf der warmen Seite einzubauen (z.B. Aluminiumbahn), luftdicht angeschlossen nach DIN 4108-7 (Luftdichtheit). Die Dämmung (Material z.B. Mineralwolle, PUR/PIR-Platten, EPS je nach Dach) muss den Anforderungen des GEG an den U-Wert genügen; Anschlüsse der Dämmschichten müssen wärmebrückenminimiert ausgeführt werden (ggf. mit thermischen Trennungen bei Befestigungen). Abdichtung von Fugen: Bauwerksfugen mit Fugenbändern aus Elastomer nach DIN 18533 Teil 2 (Aussenwandfugen) sind beim Betonieren einzulegen, oder Injektionsschlauchsysteme sind nachträglich zu verpressen (wenn geplant). Alle Abdichtungsbahnen und -schichten sind vor mechanischer Beschädigung zu schützen (Schutzschichten oder Schutzvliese auf Abdichtungen).

  • Prüfung und Schutzmaßnahmen: Abdichtungen sind vor dem Verdecken (z.B. Verfüllen von Arbeitsräumen an Kellerwänden oder Aufbringen des Kiesbelags auf Flachdach) auf ordnungsgemäße Verlegung zu prüfen. Flachdächer sollten einer Flutungsprobe oder simulierten Regendichtheitsprüfung unterzogen werden, um Dichtheit festzustellen, sofern gefahrlos möglich. Bei drückendem Wasser sollte eine Weiße Wanne (Betonkonstruktion mit WU-Beton) mit zertifizierten Fugenbändern erstellt werden – falls dies Teil des Konzepts ist, gelten zusätzlich DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke als Regelwerk. Dachanschlüsse und Durchdringungen sind vom Bauleiter stichprobenartig zu kontrollieren (korrekter An- und Abschluss, etwa Dreieckleisten an Attika, Manschetten an Rohren). Die verarbeiteten Materialien (Bahnen, Beschichtungen) sind zu dokumentieren, inkl. Chargennummern, um etwaige Gewährleistungsansprüche zu ermöglichen.

Normenüberblick Abdichtung & Dach:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18336 (VOB/C)

Abdichtungsarbeiten

Vertragsnorm für Bauwerksabdichtungen (erdberührte Abdichtungen, Dachabdichtungen etc.), regelt Schichtaufbauten und Leistungspflichten

ATV DIN 18338 (VOB/C)

Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten

Vertragsnorm speziell für Dachdecker: beinhaltet Eindeckungen, Unterdächer, Dachdetails, Klempnerarbeiten am Dach teilweise

DIN 18533

Abdichtung von erdberührten Bauteilen

Teil 1: Anforderungen, Teil 3: Bitumendickbeschichtung, Teil 2: Bahnen usw.; ersetzt alte DIN 18195 für Kellerabdichtungen

DIN 18531

Abdichtung von Dächern und Balkonen

Gilt für Flachdächer, Dachterrassen etc.; beschreibt Abdichtungsarten und Anschlüsse; kombiniert mit Flachdachrichtlinien zu beachten

DIN 18534

Abdichtung von Innenräumen (z.B. Nassräume)

Wichtig für Abdichtungen unter Fliesen in Duschen, Bädern – hiermit wird Schnittstelle zum Fliesengewerk definiert (Abdichtung vor Fliese, Verbundabdichtungen)

DIN 4108 (Teile) & DIN 4108-7

Wärmeschutz und Energieeinsparung im Hochbau; Luftdichtheit

Enthält Anforderungen an Dämmung (U-Werte) und Luftdichtheitsschicht – verbindlich nach EnEV/GEG einzuhalten

EnEV/GEG

Energieeinsparverordnung (bis 2020) / Gebäudeenergiegesetz

Gesetzliche Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle; verlangt Einhaltung bestimmter U-Werte für Dach, Wand etc., was über Dämmstoffdicken in Ausführung realisiert wird

Flachdachrichtlinie (Fachregelwerk)

Fachregeln für Abdichtungen – herausgegeben vom ZVDH

Nicht gesetzlich bindend, aber anerkannte Regel der Technik für Detailausbildungen von Flachdächern (z.B. Einhaltung Mindestgefälle, Notüberläufe etc.)

ZVDH Fachregeln Dach

Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks

Umfassende Regelwerke für Steildach, Unterdächer, Einbauteile; ergänzen DIN-Normen mit praxisgerechten Details (z.B. Befestigungsrichtlinien für Dachziegel je nach Windlastzone)

DIN EN 14782 / DIN 18339

Klempnerarbeiten – Blechdächer und -fassaden / VOB Klempner

Regeln für Metallarbeiten am Dach (Abdeckungen, Rinnen, Fallrohre aus Titanzink, Kupfer etc.), inkl. Falztechnik, Materialdicken (DIN 18339 als ATV dazu)

DIN 18234

Brandentschärfung von Dächern (Industriebau)

Falls relevant: Regeln um Brandweiterleitung auf großflächigen Dächern zu verhindern (Brandabschnitte auf Dach), z.B. Schaumglasstreifen in Dämmung etc.

Hinweis: Die Abdichtung ist ein sicherheitsrelevantes Gewerk mit hoher Gewährleistungstragweite. Deshalb muss der Auftragnehmer besonderes Augenmerk auf saubere Detailausführung legen. Die Normen DIN 18531 ff. definieren Mindestanforderungen. Zusätzlich sind oft Herstellerrichtlinien zu beachten, da Abdichtungsstoffe (z.B. Flüssigkunststoffe) eigene Zulassungen mitbringen. Diese sind Vertragsbestandteil, soweit im Leistungsverzeichnis genannt.

Fassade und Außenbauelemente

  • Leistungsumfang: Dieses Kapitel umfasst die Gebäudeaußenhülle ab Oberkante Rohbau (außer Dach, das bereits behandelt wurde). Hierunter fallen insbesondere: Außenwandbekleidungen und Wärmedämmung (z.B. Wärmedämm-Verbundsysteme, vorgehängte hinterlüftete Fassaden, Klinker-Vormauerschale), Fenster und Außentüren, Vorhangfassaden (Pfosten-Riegel-Konstruktionen aus Glas/Metall), Bekleidungen (z.B. Blechkassetten, Faserzementplatten) und Sonnenschutzeinrichtungen (Rollläden, Jalousien soweit als Bauleistung). Auch Balustraden, Brüstungsverkleidungen, Lichtbänder etc. gehören zur Fassade. Die Fassade dient dem Witterungsschutz, der Dämmung und der Gestaltung des Gebäudes, und muss zugleich Anforderungen an Statik (Windlasten), Brandschutz (Feuerwiderstand und Ausbreitung) sowie ggf. Schallschutz erfüllen.

  • Ausführung und Qualität: Für Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) gilt ATV DIN 18345 "Wärmedämm-Verbundsysteme". Das System muss ein zugelassenes System eines Herstellers sein (all Komponenten aufeinander abgestimmt: Kleber, Dämmplatte, Armierungsmasse, Gewebe, Putz). Ausführung gemäß Herstelleranleitung und DIN 55699 (Ausführung von WDVS), wobei besonderer Wert auf vollflächige Verklebung (mind. 40% oder Punkt-Wulst je nach Vorgabe), versetzte Stöße und Dübelung nach Windlastbemessung gelegt wird. Eckbereiche sind mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken, Anschlüsse an Fenster mit Dichtleisten, Sockelbereiche mit Feuchtesperre (Sockelprofil). Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) ist nach ATV DIN 18351 "Vorgehängte hinterlüftete Fassaden" auszuführen. Unterkonstruktion (Aluminium- oder Holzlatten) gem. Statik, Befestigung an tragender Wand mit Ankern/Dübeln nach statischer Berechnung, Dämmung dazwischen (nicht brennbar A1/A2 bei Hochhäusern), äußere Bekleidung z.B. HPL-Platten, Faserzement, Metallpaneele etc. – montage gemäß Zulassung oder ETA des Systems. Fugenbilder und Dilatationsfugen nach Plan einhalten. Fenster und Türen: Diese sind nach ATV DIN 18355 "Tischlerarbeiten" (für Holz/Alu) oder DIN 18360 "Metallbauarbeiten" (für Metallfassaden) zu fertigen und einzubauen. Fenster müssen den Anforderungen der EN 14351-1 entsprechen (Produktnorm, CE-Kennzeichnung, U-Werte, Schlagregendichtigkeit, Widerstandsklasse). Der Einbau erfolgt nach den Leitlinien der RAL-Montage (gemäß Leitfaden zur Montage – Abdichtung innen dichter als außen, Verwendung vorkomprimierter Dichtbänder oder Folienanschlüsse). Befestigung der Rahmen im Baukörper nach DIN 18533 Vorgaben (Dichtkeile) und statisch mit genügend Dübeln je Seite. Glasfassaden (Vorhangfassade): Fertigung nach DIN EN 13830 (Vorhangfassaden-Produktnorm, CE). Pfosten-Riegel-Systeme oder Elementfassaden sind gemäß Hersteller und Statik zu montieren, Dichtungen korrekt einsetzen, Glasleisten und Kittfugen sauber ausführen. Verglasung mit den vorgegebenen Glasaufbauten (Sicherheitsglas, Wärmedämmglas mit Ug-Wert X) einbauen, Abstandhalter und Dichtstoffe nach System. Brandschutz in der Fassade: Gebäudeübliche Anforderungen (z.B. Brandbarrieren bei VHF alle Geschossdecken, Brandriegel im WDVS aus Mineralwolle in bestimmten Höhen nach Bauordnung, keine brennbaren Teile in Hochhausfassaden). Sonnenschutz: Rollladenkästen sind einzuarbeiten, Jalousien vor Fenstern nach Plan zu montieren (inkl. elektrische Antriebe, die ins Gewerk Elektro fallen, aber bauliche Integration durch Ausbaugewerk).

  • Prüfung und Gewährleistung: Die Fassade ist komplex, daher sind Bauteilprüfungen wichtig: z.B. Dichtigkeitsprüfung von Fenstern (Sprühwassertest), Blower-Door-Test des gesamten Gebäudes um Luftundichtigkeiten festzustellen, Stichprobenhafte Thermografie um Dämmqualität zu kontrollieren, Schallschutzmessungen ggf. (Luftschalldämmung der Fassade). Fenster müssen die U-Wert-Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis erfüllen – Nachweise vom Hersteller (Prüfzeugnisse ift Rosenheim oder Gleichwertige) sind vorzulegen. Die Montage ist vom Bauleiter zu kontrollieren, insbesondere Abdichtung der Anschlüsse und Lage/Maßhaltigkeit (Fensterfluchten, Ebenen). WDVS und VHF: der Hersteller stellt oft einen technischen Berater, dieser sollte Planungs- und Ausführungshinweise prüfen. Vor Abnahme ist eine gemeinsame Begehung durchzuführen, um optische Mängel (Kratzer, Beschädigungen an Profilen, Putzrisse) festzustellen und zu beseitigen.

Wichtige Normen und Regeln für Fassade und Außenhaut:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18345 (VOB/C)

Wärmedämm-Verbundsysteme

Vertragsnorm: regelt Verarbeitung von WDVS an Fassaden inkl. Putz.

ATV DIN 18351 (VOB/C)

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF)

Vertragsnorm: regelt Unterkonstruktion, Bekleidung, Dämmung, Lüftungsebenen etc.

ATV DIN 18355 (VOB/C)

Tischlerarbeiten

Vertragsnorm u.a. für Fenstereinbau (Holz/Alu-Fenster) und Türen in Gebäuden.

ATV DIN 18360 (VOB/C)

Tischlerarbeiten

Vertragsnorm für Metallkonstruktionen, inkl. Metallfenster, -fassaden.

DIN 55699

Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen

Enthält Ausführungsdetails und Güteanforderungen (z.B. Ebenheit des Untergrunds, Schichtdicken Armierung, etc.)

EN 14351-1

Fenster und Türen – Produktnorm

Anforderungen an Fenster als Bauprodukt (Dichtheit, Tragfähigkeit, Wärmedurchgang), CE-Kennzeichnung.

DIN EN 13830

Vorhangfassaden – Produktnorm

Anforderungen an Curtain-Wall-Fassaden (Festigkeit, Dichtheit, Stoßsicherheit etc.).

ift-Richtlinien

Institut für Fenstertechnik Richtlinien (z.B. Montageleitfaden)

Branchenanerkannte Anleitungen z.B. zur Abdichtung von Fensteranschlüssen (RAL-Montage) und Prüfung.

DIN 18542

Fugendichtungsbänder für Fensteranschlüsse

Norm für vorkomprimierte Dichtbänder (BG1 etc.) zur Abdichtung der Fugen zwischen Fenster und Wand.

EnEV/GEG & DIN 4108

Energieeinsparung, Wärmeschutz (siehe oben)

Für Fassaden entscheidend: maximaler U-Wert Wand, Fenster und Türen. Aktuell GEG: z.B. Außenwand <0,24 W/m²K, Fenster <1,3 W/m²K (je nach Gebäudetyp) – Werte aus Nachweis beachten.

DIN 4109

Schallschutz im Hochbau

Fassade muss erforderlichen Schalldämm-Maß erfüllen, i.d.R. Schallschutzfensterklasse nach Lage (z.B. Klasse 3 bei hoher Verkehrslast).

Musterbauordnung (MBO) & LBO

Brandschutz der Außenwand (GK)

Anforderungen z.B. für Hochhäuser: Außenwand nicht brennbar A2; für Gebäude geringer Höhe ggf. brennbar B1 mit Brandriegel. Verweis auf Bauordnung und Technische Baubestimmungen.

Erläuterung: Die Gebäudehülle verbindet viele Disziplinen: Wärmeschutz, Wetterdichtheit, Statik (Windlast), Ästhetik. Fehler in der Fassade können gravierende Mängel (Wasserschäden, Schimmel) verursachen, daher detaillierte Vorgaben. Der technische Anhang stellt mit obigen Normen sicher, dass sämtliche** Komponenten und Montageleistungen** nach Stand der Technik erfolgen – vom Dübel der VHF bis zum Putzabschlussprofil im WDVS.

Innenausbau (Innenwände, Decken, Böden)

  • Leistungsumfang: Der Innenausbau beinhaltet alle Arbeiten zur fertigen Herstellung der Innenräume. Dazu gehören: Leichtbautrennwände (Trockenbau) aus Gipskarton o.ä., inklusive Unterkonstruktionen, Dämmungen und Beplankungen; Putze und Innenwandoberflächen (Innenputz, ggf. Stuckarbeiten); Estricharbeiten als Unterboden; Fliesen- und Plattenarbeiten in Nassräumen oder Bodenbereichen; Bodenbeläge (Teppich, PVC, Linoleum, Parkett, Laminat etc.); Deckensysteme (Unterhangdecken aus Gipskarton, Mineralfaser, Metall); Maler- und Tapezierarbeiten für Anstrich aller Innenflächen; sowie Einbauten wie Innentüren und Zargen, Treppen (soweit bauseits zu erstellen), fest eingebaute Möbel oder Ausstattungen, falls Teil des Bauvertrags. Kurzum alle Gewerke gemäß Ausbau VOB/C: Trockenbau (DIN 18340), Putz (18350), Estrich (18353), Fliesen (18352), Bodenbelag (18365), Maler (18363), Tischler (18355) etc. werden hier abgedeckt.

Ausführung und Qualität:

  • Trockenbauwände und -decken: Ausführung nach ATV DIN 18340 "Trockenbauarbeiten". Metallständerwerk gemäß DIN 18182 (CW- und UW-Profile, Blechdicke mind. 0,6mm, Befestigung im Boden/Decke), zwecks Schallschutz entkoppelt (Randdämmstreifen). Beplankung mit Gipskarton nach DIN 18181 (Gipsplatten), in erforderlicher Anzahl Lagen (Brandschutz F90 z.B. erfordert ≥2 lagig beidseitig an Metallständer). Fugen gespachtelt nach Qualitätsstufe Q2 (Standard) oder Q3/Q4 (für hochwertige Oberflächen). Brandschutz: Falls brandschutzrelevante Trockenbaukonstruktionen (Brandwände in Leichtbau, Schächte) gefordert sind, müssen geprüfte Systeme verwendet werden (z.B. Knauf W112 in F90, mit entsprechendem Prüfzeugnis). Schallschutz: Anforderungen nach DIN 4109 – z.B. Wohnungstrennwände müssen ein bestimmtes Schalldämm-Maß erreichen, was durch zweischalige Konstruktion oder Dämmstreifen im Ständerwerk zu erzielen ist. Deckenabhängungen: Unterdecken nach Plan abhängen, Dübel lastgerecht (z.B. Metallanker bei Betondecke), CD-Profile und Abhänger nach System. Beleuchtungseinbauten als Aussparung vorsehen.

  • Innenputz und Stuck: Ausführung nach ATV DIN 18350 "Putz- und Stuckarbeiten". Untergrundprüfung: tragfähig, keine Trennmittel, vorgenässt bei stark saugendem Untergrund. Material: Gipsputz im trockenen Innenbereich (DIN EN 13279), Kalk-Zement-Putz in Feuchträumen (DIN EN 998-1). Einlagig oder mehrlagig je Qualitätsstufe, Dicke ca. 10-15mm. Putzleisten setzen für Ebenheit (Toleranz nach Q2 Oberflächengüte). Rund um Fenster Kantenprofile. Stuckaturen (Gesimse, Profile) falls vorgesehen nach traditionellen Techniken oder Fertigteilen montieren. Putz ist in Nassräumen als Untergrund für Fliesen ggf. auszuschließen (dort evtl. direkt auf Mauerwerk putzfrei oder Zementputz).

  • Estricharbeiten: Nach ATV DIN 18353 "Estricharbeiten". Estrichart nach Planung: Zementestrich (CT-C25-F4 z.B.), Anhydritestrich (CA-C30-F5) o.ä. auf Trennlage oder Dämmschicht (schwimmender Estrich mit Trittschalldämmung). Dicke und Bewehrung (Stahlfasern oder Matten) nach Beanspruchung. Ebenheit nach DIN 18202 (Bodenflächen, z.B. 4mm auf 2m). Heizestriche: bei Fußbodenheizung Vorgaben nach DIN 18560-2, Rohre fixiert, Deckung über Rohren ≥45mm, Randfugen mit Randstreifen. Aushärtung und Belegreife beachten – CM-Messung der Restfeuchte vor Belagsverlegung durchführen (z.B. <2 CM-% bei Zementestrich für Parkett).

  • Fliesenarbeiten: Nach ATV DIN 18352 "Fliesen- und Plattenarbeiten". Untergrund eben, ggf. mit Ausgleichsspachtel. Abdichtung im Verbund in Nasszonen nach DIN 18534 (siehe Abdichtungskaptitel) – z.B. Flüssigfolie im Duschbereich mit Dichtband an Ecken. Kleber nach EN 12004 (C2 TE S1 üblich). Fugenbild symmetrisch, Fugenbreite je nach Plattengröße (z.B. 2-3mm bei rektifizierten Fliesen). Silikonfugen an Wandanschlüssen elastisch ausführen (Wartungsfugen).

  • Bodenbeläge: Nach ATV DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten". Untergründe (Estrich) müssen belegreif sein und eben (ggf. Spachtelung). Verlegung je nach Belag: textil (Teppich) spannfrei verkleben oder spannen; elastisch (PVC, Kautschuk) vollflächig kleben, Nähte verschweißen; Laminat schwimmend mit Unterlage; Parkett nach DIN 18356 "Parkettarbeiten" vollflächig verkleben oder schwimmend je nach System, letzte Reihe keilen, Dehnfugen am Rand einhalten. Alle Beläge gem. Herstellerangaben verarbeiten.

  • Maler- und Lackierarbeiten: Nach ATV DIN 18363 "Malerarbeiten – Beschichtungen". Untergrundvorbereitung: spachteln, schleifen (Q3/Q4 für Sichtflächen). Grundierung an Gipskarton (Tiefgrund) um Saugfähigkeit zu egalisieren. Farbaufbau: mind. zweilagiger Anstrich, farbtongleich, ohne Nasen oder Wolken. Qualität der Farbe nach Beanspruchung (Nassabriebklasse 1 für stark beanspruchte Bereiche z.B. Flur). Lackieren von Holz oder Metall: vorher entstauben, grundieren (z.B. Rostschutzgrund auf Stahl), dann Lack zwischenschliff, Decklack. Tapezieren falls vorgesehen mit Vliestapete oder Raufaser, Kanten genau stoßen.

  • Tischler- und Schreinerarbeiten: (Teils bereits Fassade/Innentüren erwähnt). Innentüren nach DIN 18101 Normabmessungen, Einbau lot- und fluchtgerecht mit PU-Schaum oder Klotzung, justierbare Bänder. Zargenanschlüsse versiegeln. Einbaumöbel streng nach Plan (z.B. Teeküchen, Empfangstheken, falls Teil).

  • Prüfungen und Abnahmen: Jeder Bereich hat seine Abnahme-Prüfpunkte: Trockenbau auf Planmaße, Ebenheit, Fugenqualität (Lichtprobe an Spachtelstellen). Putz: Ebenheitsprüfung (mit 2m Latte), Rissfreiheit nach Trocknung. Estrich: Belegreife mittels CM-Messung protokollieren. Fliesen: Fugenbild und Oberfläche mit Bauherr im Licht prüfen, hohler Klang -> ausbessern. Bodenbeläge: Ebenheit, Fugenschlüsse, keine Hohlstellen. Maler: Farbtongenauigkeit, Deckkraft, einheitlicher Auftrag (ggf. Musterfläche abstimmen). Für viele Ausbaugewerke gilt, dass sie Sichtqualität haben – daher ist eine gemeinsame Abnahme mit Bauherrn zweckmäßig, um subjektive Eindrücke zu berücksichtigen. Technisch sind Schichtdicken (z.B. Lack) oder Verklebungen nicht leicht prüfbar außer im Fehlerfall, daher ist auf ordentliche Eigenüberwachung zu setzen.

Wesentliche Normen im Innenausbau:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18340

Trockenbauarbeiten

Verspannte Unterkonstruktionen, Gipskartonwände, Akustikdecken etc.

ATV DIN 18350

Putz- und Stuckarbeiten

Innen- und Außenputze (Außenputz relevant bei WDVS aufgebracht), Stuckprofile

ATV DIN 18353

Estricharbeiten

Zement-, Anhydrit-, Gussasphalt-, Magnesiaestriche etc.

ATV DIN 18352

Fliesen- und Plattenarbeiten

Verlegung von keramischen Fliesen, Natursteinplatten an Boden/Wand

ATV DIN 18365

Bodenbelagarbeiten

Textile und elastische Bodenbeläge, Linoleum, Kork, Laminat usw.

ATV DIN 18356

Parkett- und Holzpflasterarbeiten

Verlegung von Parkett, Dielen, Holzpflaster

ATV DIN 18363

Maler- und Lackierarbeiten

Anstriche, Beschichtungen innen (auch Fassadenanstriche falls, aber dort meist WDVS)

ATV DIN 18366

Maler- und Lackierarbeiten

Kleben von Tapeten, Wandbelägen

DIN 18181

Gipsplatten im Bauwesen – Verarbeitung

Regeln für Anbringen von Gipskarton (Trockenbau) inkl. Fugen

DIN 18560

Estriche im Bauwesen (Teile 1-7)

Technische Regeln für Estricharten, z.B. Teil 2 Heizestrich

DIN 18202

Toleranzen im Hochbau (wiederkehrend)

Im Innenausbau relevant für Ebenheit von Putz, Estrich, Belag etc.

DIN 4109

Schallschutz im Hochbau

Anforderungen an Schallschutz: z.B. Wohnungstrennwände ≥ 52 dB, was Trockenbau mit bestimmten Aufbauten sicherstellen muss

DIN 4108-2

Wärmeschutz innen

Vermeidung von Wärmebrücken bei z.B. Vorwandinstallationen gedämmt, etc., und Einhaltung von U-Werten, ist aber eher Gebäudehülle-Thema

Hersteller-Richtlinien

z.B. Technische Merkblätter von Knauf, Saint-Gobain, Ardex etc.

Für Spachtelmassen, Fliesenkleber, Parkettkleber etc. – deren Hinweise (Mischungsverhältnis, offene Zeiten) sind verbindlich im Rahmen der a.a.R.d.T.

Erläuterung: Der Innenausbau ist vielgestaltig. Der technische Anhang bietet hier v.a. einen Rahmen mittels der ATV-Normen und verweist auf anerkannte Regeln. Viele Details ergeben sich aus den Produktdatenblättern und den optischen Anforderungen des Bauherrn (Design). Wichtig ist, dass alle bauphysikalischen Anforderungen, die durch Ausbau beeinflusst werden (Schall, Brand, Wärme), konsequent umgesetzt werden. Beispielsweise sind Durchdringungen in Trockenbauwänden mit Brandschutzmanschetten (bei F90) auszuführen – diese kleinen, aber wichtigen Posten werden im Anhang erwähnt und in den Normen (z.B. DIN 4109, DIN 4102) bereits gefordert.

(Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der Ausbaugewerke kann der tatsächliche Vertrag weitere Kapitel für spezielle Leistungen enthalten, etwa für Aufzugsmaschinenräume, Laboreinrichtungen etc., falls projektspezifisch. Diese werden hier verallgemeinert unter Innenausbau bzw. technische Ausrüstung eingeordnet.)

Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Die Technische Gebäudeausrüstung umfasst alle Anlagen und Installationen, die zur technischen Funktion des Gebäudes erforderlich sind, insbesondere in den Bereichen Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Elektro, Förderanlagen und Gebäudeautomation. Diese Anlagen sorgen dafür, dass das Gebäude beheizt, belüftet, mit Wasser, Strom und anderen Medien versorgt und sicher betrieben werden kann. In einem öffentlichen oder industriellen Bauvorhaben stellt die TGA oft einen erheblichen Teil dar, mit hohen Anforderungen an Funktionssicherheit, Regelbarkeit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Arbeitsstättenrichtlinien, Umweltschutz, Energiespargesetze). Alle nachfolgend genannten Anlagengruppen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, VDI-/DVGW-Richtlinien usw.) sowie den spezifischen ATV der VOB/C auszuführen.

Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

  • Leistungsumfang: Dieser Bereich umfasst die Wärmeversorgungsanlagen (Heizungsanlagen) einschließlich Wärmeerzeuger (z.B. Heizkessel, Fernwärmeübergabestationen, Wärmepumpen), Wärmeverteilung (Rohrleitungsnetz, Pumpen, Regelarmaturen) und Wärmeübergabe (Heizkörper, Fußbodenheizung, Lüftungs-Heizregister), sowie die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) zur Lüftung und Klimatisierung. Das beinhaltet Lüftungszentralgeräte (mit Ventilatoren, Filtern, Wärmerückgewinnung), Luftkanalnetze, Klimageräte, Kühler (Chiller) falls Kälteanlagen vorgesehen, und die gesamten Luftauslässe (Auslässe, Drallauslässe, Gitter) in den Räumen. Ebenfalls dazu zählen regelungstechnische Komponenten (Sensoren, Aktoren) soweit sie zur Anlage gehören. Die Montage von Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen und ähnlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen in Lüftungsanlagen fällt auch hierunter.

  • Ausführung und Qualität: Heizungsanlagen sind nach ATV DIN 18380 "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen" auszuführen. Rohrleitungen, Armaturen und Geräte müssen aktuellen DIN/VDE-Normen und DVGW-Regeln entsprechen: z.B. Stahlrohre nach DIN EN 10255 bzw. Kupferrohre nach DIN EN 1057, Pressfittings DVGW-geprüft, Ausdehnungsgefäße DIN EN 13831. Lötarbeiten mit Weichlot nur bis DN15 und Trinkwasser, ansonsten Hartlötung oder Pressen. Alle Wärmeerzeuger nach relevanten EN (Gas-Brennwertkessel nach DIN EN 15502, Sicherheitsausrüstung nach DIN EN 12828). Die Bemessung der Heizungsanlage richtet sich nach DIN EN 12831 (Heizlastberechnung) und die Auslegung nach VDI 2035 (Vermeidung von Schäden durch Steinbildung und Korrosion), DIN EN 12828 (Anlagenanforderungen). Wärmeverteilung: Isolierung der Heizungsrohre nach GEG (Mindestdicken, z.B. 100% der Rohr-Nenndurchmesser als Dämmdicke bei Zentralheizung). Hydraulischer Abgleich ist durchzuführen (Einstellen der Durchflüsse an Ventilen oder Strangreglern). Lüftungsanlagen sind nach ATV DIN 18379 "Raumlufttechnische Anlagen" zu installieren. Luftkanäle nach DIN EN 1505 (Rechteck) / EN 1506 (Rund) – Dichtheitsklasse B oder C je nach Anforderung (z.B. DIN EN 16798 fordert bestimmte Dichtheiten für verschiedenen Druckbereiche). Aufhängeabstände nach DW144 (Lüftungsrichtlinie). Brandschutz: Lüftungsleitungen durch feuerbeständige Wände sind mit entsprechenden Brandschutzklappen (nach EN 15650, CE-gekennzeichnet, z.B. FK90) auszurüsten; deren Einbau nach Hersteller und MLAR (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie). Klimaanlagen (Kälte) entsprechen DIN EN 378 (Sicherheit Kälteanlagen), Kältemittelverrohrung aus Kupfer nach DVGW Arbeitsblatt GW 2, gelötet oder mit Pressfittings (Kälteweichlot R290 o.ä.). Kälteerzeuger (Chiller) CE-konform nach Druckgeräte-Richtlinie (Kategorie je nach Füllmenge). Regelung: Jede Anlage ist mit Automatik zu versehen, Heizungsregelung nach DIN EN 12828 (Witterungsgeführt) und EnEV/GEG Vorgaben (Nachtabsenkung etc.), Lüftungsregelung nach Raumbedarf (CO2 oder Zeitprogramm). Die Automation wird im Kapitel Gebäudeautomation noch gesamthaft betrachtet, dennoch sind hier alle Fühler/Ventilantriebe etc. mechanisch zu montieren. Qualität: Vor Inbetriebnahme sind Anlagen zu spülen (Heizung nach VDI 2035 Part 2, Spülwasserqualität protokollieren), Filter einsetzen. Lüftungsanlagen nach VDI 6022 (Hygiene) bauen: saubere Kanäle, innen frei von Schmutz, Endmontage erst nach Sauberkeit, Filter bis Inbetriebnahme belassen. Schallgedämpfte Komponenten (Schalldämpfer) gemäß Planung einbauen, um Norm-Schallpegel einzuhalten (DIN 4109 in Räumen).

  • Prüfung und Inbetriebnahme: Druckproben aller Leitungen: Heizung Warmwasser-Leitungen z.B. mit 1,5-fachem Betriebsdruck nach DIN EN 14336; Lüftungskanäle Dichtheitsprüfung stichprobenartig nach DIN EN 12599; Kältekreisläufe: Lecksuche mit Formiergas oder 24h Halteversuch mit Stickstoff. Brennwertgeräte: Abgasmessung bei Inbetriebnahme (CO₂, CO Gehalt) nach 1. BImSchV. Hydraulischer Abgleich protokollieren (Einstellung der Volumenströme). Lüftungsanlage: Volumenstrommessungen nach DIN EN 12599 (Einregulierung auf Nennwerte, Messprotokoll je Auslass). Erstellung eines Inbetriebnahmeberichts für jede Anlage, inkl. Einstellwerte von Reglern, Parameterlisten. Abnahmen: Ggf. Behörden- oder Sachverständigenabnahmen, z.B. TÜV-Abnahme der Kälteanlage (Druckbehälter >1 bar und bestimmtes Volumen, nach BetrSichV), Brandschutzklappen Abnahme durch Brandsachverständigen, Entrauchungsanlagen Test (RWA-Probe). Der Auftragnehmer hat diese Abnahmen vorzubereiten und Mängel vorher zu beseitigen.

Normen (und Regeln) Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18379 (VOB/C)

Raumlufttechnische Anlagen

Vertragsnorm für Lüftungs- und Klimainstallationen, inkl. Luftleitungen und Komponenten.

ATV DIN 18380 (VOB/C)

Heizanlagen und zentrale Wassererwärmung

Vertragsnorm für Heizungsinstallationen (Wärmeerzeuger und Verteilung).

DIN EN 12828

Heizungsanlagen – Auslegung von Wasser-Heizungsanlagen

Enthält Sicherheitsanforderungen (z.B. Ausdehner, Sicherheitsventile), Regelungsvorgaben.

DIN EN 12831

Heizungsanlagen – Heizlastberechnung

Grundlage zur Ermittlung der erforderlichen Heizleistung pro Raum (Planungsgrundlage).

DIN EN 14336

Heizungsanlagen – Prüfung und Inbetriebnahme

Verfahren für Druckprobe Warmwasser-Heizungen etc.

VDI 2035 (Blätter 1,2)

Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen

Blatt 1: Steinbildung, Blatt 2: Korrosion – Richtwerte für Wasserhärte, pH etc.

DIN 4751 (alt) / EN 12828

Sicherheitsanforderungen an Wärmeversorgungsanlagen

Ausdehnungsgefäß, Maximaldruck, etc. (teilw. in EN 12828 enthalten).

ATV DIN 18381 (VOB/C)

Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen (Innenbereich)

(Hier erwähnt, weil zentrale WW-Bereitung oft mit Heizung zusammenhängt; wird im Sanitär-Abschnitt näher behandelt).

DIN EN 13779 (ersetzt durch EN ISO 16890 u.a.)

Lüftung nicht-resid. Gebäude – Leistungsanforderungen

(War wichtig für Lüftungsraten, jetzt durch EN 16798 und ISO 16890 (Filterklassen) ersetzt; dennoch als Planungsgrundsatz bekannt)

VDI 6022

Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygiene

Pflicht bei RLT-Anlagen: Reinigbarkeit, Wartungszugänge, Filterkonzepte; Abnahmeinspektion nach Inbetriebnahme.

VDI 3803 / DIN EN 16798

Auslegung von Lüftungs- und Klimaanlagen

Technische Auslegung (Komponentengrößen, Geschwindigkeiten in Kanälen etc.).

EN 12599

Prüf- und Messverfahren für Übergabe von RLT-Anlagen

Vorgehen zum Einregulieren und Messen der Luftvolumen, Dichtheitsprüfung Kanäle etc.

DIN EN 378

Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheits- und Umweltanforderungen

Wichtig bei Kältemaschinen: Aufstellung, Belüftung, Leckageüberwachung falls viel Kältemittel.

DVGW-Regelwerk

z.B. Arbeitsblatt W 551 (Trinkwarmwasser Hygiene), G 600 (TRGI, Gasinstallation)

DVGW Regeln werden im Heizungs/HKL-Bereich relevant bei Gas-Brennwertgeräten (Gasanbindung nach TRGI) und Warmwasserbereitung (Legionellenprävention nach W551 – 60°C Speichertemp.).

Sanitärtechnik (Trinkwasser, Abwasser, Gas)

  • Leistungsumfang: Dieser Bereich umfasst alle Sanitärinstallationen innerhalb des Gebäudes: Trinkwasserversorgung (Kalt- und Warmwasserleitungen, Warmwasserbereiter/Boiler sofern nicht Teil der Heizanlage, Zirkulationsleitungen, Armaturen, Sanitärobjekte wie Waschtische, WCs, Duschen, etc.), Abwasseranlagen (Fallleitungen, Grundleitungen bis 1m außerhalb Gebäude, Lüftungsleitungen, Regenwasserableitung innen), sowie Gasinstallationen im Gebäude (für Gebäudebeheizung oder Labore, inkl. Gaszähleranlage, Leitungen, Gasgerätanschlüsse). Ebenfalls enthalten sind eventuelle Sondermedien falls Ausschreibung vorsieht (Druckluft, medizinische Gase, etc., in Industrie oder Zweckbauten üblich). Auch Brand- und Löschwasserleitungen (Steigleitungen für Sprinkler oder Wandhydranten) können dazugehören, wobei Sprinkler oft eigenes Gewerk sind.

  • Ausführung und Qualität: Sanitäranlagen gemäß ATV DIN 18381 "Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" ausführen. Trinkwasserinstallation nach DIN 1988 (bzw. Nachfolgenorm DIN EN 806 in Kombination mit DIN 1988-200**ff.), die Vorgaben zu Dimensionierung, Druck, Werkstoffen und Hygiene macht. Materialien: z.B. Kupferrohre (nach DVGW GW 392), Edelstahlrohre (DIN EN 10088), Mehrschichtverbundrohre (DIN 16836) – alle mit DVGW-Zulassung. Verbindungstechniken: Pressverbinder (O-Ring) sind Stand der Technik (DVGW W 534). Trinkwasserhygiene: Warmwasserleitungen so konzipieren, dass Zirkulation vorhanden (W551: Temperatur an jeder Stelle ≥ 60°C in Speicher und ≥55°C in Zirkulation), Stagnation vermeiden (Totleitungen < Dead ends per Norm minimal). Entnahmearmaturen DIN EN 200 (Haushalt) oder EN 817 etc. für Mischbatterien, alle mit Volumenstrombegrenzern falls gefordert (EN 246). Abwasserinstallation: nach DIN 1986-100, Rohrwerkstoff oft Kunststoff HT (DIN EN 1451) oder Guss (EN 877) je nach Schallschutz, Dimensionierung nach Abflusskennwerten (DIN EN 12056). Gefällegrenzen (mind. 1% bei DN100). Lüftung der Fallstränge über Dach gemäß Norm, bei langen Horizontalleitungen Lüftungsventile oder zusätzliche Lüftungsstränge vorsehen. Schallschutz: Rohrschellen mit Einlagen, Entkopplung von Wänden (DIN 4109 verlangt Maßnahmen). Gasinstallation: nach DVGW-TRGI 600 (Technische Regel Gasinstallation) ausführen. Material: Stahlrohr nahtlos DIN EN 10208 oder Kupfer nach DVGW G 621, ggf. Mehrschichtverbundrohr zugelassen für Gas. Dichtmittel: Hanf und Paste, bei Pressgasrohr System mit gelbem O-Ring. Gasgeräteanschlüsse mit thermisch auslösenden Absperreinrichtungen (TAE) in Küchen. Gasleitungen sind aus Sicherheitsgründen auf Dichtheit 100% abzudrücken mit 1 bar Luft über 10 min (Prüfverfahren TRGI: Rohbau und Gebrauchsfähigkeitsprüfung). Sicherheit: Gaswarngeräte in Aufstellräumen evtl., je nach Vorschrift.

  • Prüfung und Inbetriebnahme: Druckprüfung: Trinkwasser nach Abschluss: Druckprobe mit 1,1-fachem Betriebsdruck, min. 6 bar, nach DIN EN 806-4 (Dauer nach Leitungsvolumen, in Praxis oft mit Druckprotokoll). Abwasser: Sichtprüfung auf Dichtheit an erreichbaren Muffen, ggf. Wasserfülltest oder Luftprüfverfahren nach DIN EN 1610 (für Grundleitungen, auch in Gebäuden anwendbar). Gas: wie erwähnt, nach TRGI, im Beisein vom Gasversorger evtl. Warmwasserbereiter: Temperatur und Leistungscheck, Mischventile einstellen. Spülung: Trinkwasserleitungen gründlich spülen (DVGW W 557), Probenahmehähne anlegen, evtl. Hygienespülung falls Bauzeit lang war vor Inbetriebnahme. Chlorierung nur falls notwendig, dann nach DVGW W 291. Abwasser: Funktionsprüfung mit Füllung (Sanitärobjekte befüllen, gleichzeitiger Abfluss, gucken ob Abläufe funktionieren). Gas: Inbetriebnahme durch Fachhandwerker mit Gasspürgerät prüfen alle Verbindungen. Dokumentation: Revisionspläne, Schemen der Verrohrung, Herstellerunterlagen aller Armaturen und Geräte (Armaturenkataloge, Wartungsvorschriften, Filterwechselintervalle).

Normen & Regelwerke Sanitär/Gas:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18381 (VOB/C)

Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

Vertragsnorm für Sanitärinstallationen (Trinkwasser, Abwasser, Gas innen).

DIN EN 806 (Teil 1-5)

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen

Europäische Norm, in DE konkretisiert durch DIN 1988 Ergänzungsnormen; enthält Planung, Installation, Betrieb.

DIN 1988 (Teile 100,200)

Trinkwasser-Installation – deutsche Ergänzungen zur EN 806

z.B. Teil 200: Netz-Trennung, Druckerhöhungsanlagen, Zirkulationsanforderungen etc.

DVGW W 551

Trinkwassererwärmungs- und Verteilungsanlagen: Hygiene

Anforderungen an Legionellenschutz (Speichertemp. ≥ 60°C, wöchentliche Zirkulationsspülungen etc.).

DVGW W 553

Bemessung von Zirkulationssystemen in TW-Anlagen

Stellt sicher, dass Zirkulation dimensioniert um überall heiß zu halten (ggf. nun in Normen DIN EN 806-3 eingeflossen).

DVGW TRGI G 600

Technische Regel Gasinstallation (DVGW)

Umfassende Regel für Gas, umfasst Planung, Dimensionierung, Aufstellbedingungen, Prüfung.

DIN EN 1610

Verlegen und Prüfen von Abwasserleitungen außerhalb Gebäuden

Wird oft analog für Abwasser innerhalb genommen, z.B. Luftprüfung mit 0,1 bar.

DIN 1986-100

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

Nationale Norm: Dimensionierung, Regenmengen, auch Vorschriften für innenliegende Leitungen (Übernahme aus EN 12056 + Anhang).

DIN EN 12056

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

Europäische Norm, definiert Abflusswerte (Drainage fixture units) und Bemessungstabelle.

DIN 4109

Schallschutz im Hochbau (wieder)

Speziell: Sanitärstränge mit Anforderungen, z.B. maximal 30 dB(A) Installationsgeräusch, was schallgedämmte Rohre erfordert.

VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023

Instandhaltung von TW-Installationen / Hygiene in Trinkwasser

Betrieb und Wartung (VDI 3810-2) und Planungsgrundlagen Hygiene (VDI 6023 – z.B. Schulungen für Errichter zur Hygiene).

EnEV/GEG (Anlagentechnik)

GEG Anforderungen an Anlagen der Trinkwassererwärmung

z.B. Pflicht Wärmedämmung von Warmwasserleitungen, Zirkulationssteuerung.

Elektrotechnik (Stark- und Schwachstrom)

  • Leistungsumfang: Dieser Abschnitt umfasst alle elektrotechnischen Anlagen im Gebäude: Starkstromanlagen (Niederspannungsinstallation zur Energieversorgung, Beleuchtung, Kraftstrom für Maschinen, Unterverteilungen, Hauptverteilung, Notstromanlagen falls vorgesehen, Blitzschutz und Erdung), Schwachstromanlagen (Telekommunikation, Datennetze, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrolle, Sprechanlagen, Uhrenanlagen etc.), sowie Blitzschutz und Potentialausgleich. Im industriellen Kontext gehören auch Maschinenanschlüsse und ggf. Mittelspannungsanlagen (bis 36 kV laut ATV DIN 18382) dazu, falls das Gebäude eine solche Versorgung hat.

  • Ausführung und Qualität: Elektroarbeiten sind gemäß ATV DIN 18382 "Elektrische Anlagen bis 36 kV" auszuführen. Zentrale Grundlage sind die VDE-Bestimmungen (insbesondere DIN VDE 0100 Reihe für Niederspannungsanlagen). Alle Komponenten müssen VDE-geprüft und CE-gekennzeichnet sein. Starkstrom: Kabel und Leitungen nach DIN VDE 0250/0276 (z.B. NYM-J für fest verlegte in Gebäuden, mindestens NYM-J 3x1,5 für Lichtstromkreise, entsprechend Absicherung 16A; andere Querschnitte nach Last), Verlegung in Installationszonen nach DIN 18015 (senkrecht/waagerecht in definierten Abständen). Schutzmaßnahmen: alle Endstromkreise mit RCD (Fehlerstromschutzschalter) 30 mA, entsprechend DIN VDE 0100-410. Verteilerschränke nach DIN EN 61439, Schutzart IP30 oder höher je nach Aufstellort. Brandschutz: Leitungsanlagen in Fluchtwegen ggf. E30/E90 Funktionserhalt (nach MLAR), Brandmeldekabel nach DIN 14675 (funktionserhaltend). Blitzschutz: falls gefordert nach DIN EN 62305 (Schutzzonen) mit äußerem Fang- und Ableitungssystem und innerem Potentialausgleich (Trennungsabstände einhalten). Erdung/Potentialausgleich: Nach DIN VDE 0100-540 – Haupterdungsschiene mit Anschluss aller metallenen Teile, Fundamenterder nach DIN 18014 im Bau, zusätzlicher Blitzschutzerder falls notwendig. Beleuchtung: Leuchtenmontage nach Hersteller, Anschlüsse mit WAGO-Klemmen oder Steckverbindern per Norm. Notbeleuchtung falls projektiert nach DIN EN 50172, mit Zentralbatterie oder Einzelbatterien, Piktogramme nach ASR A3.4/3.5. Schwachstrom: Datennetz nach DIN EN 50173 (Strukturierte Verkabelung Kategorie, meist Cat 6A), Prüfung mit Zertifizierer (Messprotokoll übertragungsrate). Brandmeldeanlage nach DIN 14675, Planung nach DIN VDE 0833-2 (Brandmelder in Fluren etc.), Installation streng nach Hersteller-Vorgaben (Kabel J-Y(St)Y oder E30 je nach Anforderung). Lautsprecher- und Alarmierungsanlagen nach DIN VDE 0833-4. Gebäudeautomation (auch Schwachstrom, aber separat unten).

  • Prüfung und Inbetriebnahme: Starkstrom: Jeder Stromkreis ist nach DIN VDE 0100-600 zu prüfen: Durchgängigkeit Schutzleiter, Isolationsmessung (500V DC), Auslöseprüfung RCDs, Messung Schleifenimpedanz, Dokumentation der Messergebnisse. Diese Prüfungen durch Elektrofachkraft sind zu protokollieren und vom Anlagenverantwortlichen zu unterschreiben. Schutzleiter und Potentialausgleich durch Sichtkontrolle und Messung (<1 Ohm). Schutzmaßnahmen: FI-Test, Prüfung selektive Abschaltung (Schleifenimpedanz reicht für Auslösung in 0,4s?). Schwachstrom: z.B. Datenkabel – Zertifikatsmessung auf Einhaltung Cat6A Parameter (NEXT, Dämpfung etc.). Brandmeldeanlage: Prüfen aller Melder (Probe Rauch, Hitze simulieren), Auslösung der Alarmierung, Schnittstellen zu Feuerwehrlaufkarte etc. Es sind Fachfirmen mit Zulassung (VdS) für Brandmeldeanlagen einzusetzen. Blitzschutz: Durchgangsprüfung der Ableiter, Messung Erdungswiderstand (sollte <10 Ohm).

  • Dokumentation: Alle Schaltpläne und Stromlaufpläne (einpolig, ggf. dreipolig) müssen fortgeschrieben und in "Revision" übergeben werden. Verteilerbeschriftung mit Endstromkreisen. Messprotokolle nach VDE beilegen. Konformitätserklärung nach Niederspannungsrichtlinie vom Elektrobetrieb (der bescheinigt, dass Anlage nach anerkannten Regeln erstellt, erforderlich nach DGUV Vorschrift 3). Bei sicherheitstechnischen Anlagen: Abnahmeprotokoll BMA mit Feuerwehr, Prüfbericht Blitzschutz mit Prüfplakette, ggf. ZÜS-Prüfung Mittelspannungstrafostation.

Normen (Auswahl) Elektrotechnik:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18382 (VOB/C)

Elektrische Anlagen bis 36 kV (Niederspannung)

Vertragsnorm für Elektroinstallation, inkludiert Kabel, Verteilereinbau, Schaltgeräte etc.

DIN VDE 0100 (Teil 410, 540, 600 etc.)

Errichten von Niederspannungsanlagen

Zentrales Regelwerk: Teil 410 Schutz gegen elektrischen Schlag, 540 Erdung, 520 Verlegung, 600 Prüfungen etc.

DIN VDE 0108

Notbeleuchtung in Gebäuden

Anforderungen an Sicherheitsstromversorgung, Lichtstärke, Piktogramme.

DIN EN 62305

Blitzschutz – Teil 1-4

Äußerer und innerer Blitzschutz, Risikomanagement, Berechnung Fangstangen, Trennungsabstände

DIN 18015 (Teil 1-4)

Elektro-Installationen in Wohngebäuden

Gibt Installationszonen, Mindestanzahl Steckdosen, Planungshinweise, gilt auch teilweise für Nichtwohnbau als Richtwert.

DIN EN 50173 / ISO/IEC 11801

Informationstechnik – Strukturierte Verkabelung

Für Datennetz (Kabelkategorien, Dosen, Dämpfungsbudgets).

DIN VDE 0833 (Teile 1-4)

Gefahrenmeldeanlagen (BMA, EMA)

Planungs- und Ausführungsregeln für Brandmeldeanlagen (Teil 2), Sprachalarm (Teil 4), Einbruch (Teil 3).

DIN 14675

Brandmeldeanlagen – Projektierung, Aufbau, Betrieb

Sorgt für einheitliche Planung/Ausführung, fordert Zertifizierung des Errichters.

VdS-Richtlinien

Bsp. VdS 2095 (Sprinklersteuerung) etc.

Falls VdS-Schutz gewünscht (Versicherer), spezielle Richtlinien zusätzlich.

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – Prüfung

Gesetzl. Vorschrift: Wiederholungsprüfungen von Anlagen in bestimmten Intervallen durch Elektrofachkraft.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

(rechtlich) Prüfungspflichten z.B. für Aufzugsanlagen, Druckbehälter, aber auch elektrische Anlagen in Ex-Bereichen.

Für Normenrelevanz: Ex-Anlagen nach VDE 0165 etc.

Förderanlagen und sonstige technische Anlagen

  • Leistungsumfang: Hierunter fallen Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Hebebühnen und ähnliche fördertechnische Einrichtungen im Gebäude, sowie etwaige fördertechnische Industrieanlagen (z.B. Kranbahnen in Hallen, Stückgutförderer) soweit im Bauvertrag enthalten. Auch Sonderanlagen wie Müllförderanlagen (Müllpaternoster), Rohrpost, etc. würden hierzu zählen.

  • Ausführung und Qualität: Aufzüge sind nach ATV DIN 18385 "Förderanlagen: Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige" auszuführen. Für Personen- und Lastenaufzüge gilt die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, umgesetzt in nationale Regeln (Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln). Der Einbau erfolgt durch zertifizierte Aufzugsfirmen. Normativ: DIN EN 81-20/50 (Sicherheitsregeln für Personen- und Lastenaufzüge - technische Anforderungen / Prüfvorschriften) sind bindend. Aufzugsschacht und Maschinenraum müssen bauseits entsprechend vorbereitet sein (Abmessungen nach DIN, Tragfähigkeiten, Stromanschluss). Toleranzen sehr eng, Schachtmaße nach Zeichnung. Fahrtreppen/Förderbänder analog nach EN 115. Kranbahnen: unterliegen DIN EN 1993-6 (Kranbahnbemessung) und Ausführung nach Stahlbaunormen plus elektrischer Ausrüstung nach VDE. Ladebrücken, Hebebühnen: DIN EN 1398 (Ladebrücken) oder EN 1570 (Hebebühnen). All diese Anlagen müssen CE-Kennzeichnung haben und konformitätsbewertet sein.

  • Prüfung und Abnahme: Abnahme von Aufzügen nur durch eine benannte Stelle / ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle, z.B. TÜV) vor Inbetriebnahme verpflichtend. Aufzugsfirmen erstellen technische Dokumentation, Notruf einrichten, Probebetrieb durchführen. Kranbahnen: vor Nutzung Abnahme durch Sachverständigen (UVV Kran). Alle Förderanlagen unterliegen i.d.R. wiederkehrenden Prüfungen, daher bei Abnahme Prüfbuch anlegen, Erstprüfung protokollieren.

Normen Fördertechnik:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Titel/Beschreibung

ATV DIN 18385 (VOB/C)

Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige

Vertragsnorm Montage von Förderanlagen im Bau.

DIN EN 81-20 / 81-50

Aufzüge – Konstruktion und Prüfung

Bindende Normen für Personenaufzüge: 81-20 technische Anforderungen, 81-50 Prüfanleitungen.

BetrSichV Anhang 3

Betriebssicherheitsverordnung zu Aufzügen

Rechtliche Vorgaben: z.B. Notbefreiung, Betreiberpflichten – relevant weil Abnahme nach BetrSichV.

DIN EN 115

Sicherheitsnorm für Fahrtreppen und Fahrsteige

DIN EN 14492

Krane und Hebezeuge – Winden und Hubwerke

z.B. für Bühnen, Tore falls mechanisch.

UVV (Unfallverhütungsvorschriften)

BGV D27 Krane, BGV C1 Bühnentechnik etc.

Branchenregeln für Sicherheit im Betrieb – teilweise schon in Planung zu berücksichtigen (z.B. Absturzsicherungen).

(Weitere spezifische Normen werden je nach Anlage im Vertrag benannt, z.B. VDI 4707 für Aufzug Energieeffizienz, aber hier fokussieren wir auf Hauptnormen.)

Gebäudeautomation (MSR-Technik)

  • Leistungsumfang: Die Gebäudeautomation, häufig auch als Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) bezeichnet, umfasst alle Einrichtungen zur automatisierten Steuerung und Überwachung der gebäudetechnischen Anlagen. Dazu gehören zentrale Gebäudeleittechnik-Systeme (GLT), Automationsstationen, Feldgeräte (Sensoren, Aktoren, Steuerungen) an Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen, sowie die Integration evtl. von Beleuchtungssteuerung, Jalousien, Sicherheitstechnik in ein gemeinsames System (falls vorgesehen).

  • Ausführung und Qualität: Ausführung nach ATV DIN 18386 "Gebäudeautomation". Die GA ist in Leistungsstufen gegliedert (Management, Automation, Feldebene). Normativ wichtig: DIN EN ISO 16484 (BACnet Kommunikationsprotokoll), VDI 3814 (Gebäudeautomation Planungsgrundlagen), VDI 3813 (Raumautomation). Die Komponenten müssen kompatibel sein, bevorzugt offene Kommunikationsprotokolle (BACnet, Modbus, KNX je nach Konzept). Schaltschränke für MSR sind nach EN 61439 zu bauen (wie Elektroverteiler). Alle Kabel in GA: strukturierte Verkabelung oder Buskabel nach Hersteller. Signalführung getrennt von Starkstrom (EMV). Regelstrategien: gem. Funktionsbeschreibung programmieren, z.B. VDI 3814 Blatt 3 gibt Funktionsbausteine. Visualisierung: GLT-Bedienoberfläche übersichtlich, Alarme nach Priorität, Historie.

  • Prüfung und Inbetriebnahme: Die GA muss intensiv geprüft werden: I/O-Check – jeder Sensorwert plausibel, jede Ventilstellung korrekt zuordenbar. Funktionsprüfung – z.B. Heizkreisregelung: Sommer-/Winterumschaltung, Nachtabsenkung, Störfall (Kessel aus, Pumpe Störung) – Reaktion wie vorgesehen? Alle Alarmmeldungen auf Leittechnik erscheinen und Quittierung funktioniert. Interoperabilität: falls mehrere Gewerke, BACnet test (Werden alle Datenpunkte wie per Datenpunktliste gefordert übergeben?). Abnahmedokumentation: Datenpunktliste, Regelschemata, Sourcecode-Ausdruck oder Dateien, Bedienungsanleitung GLT. Einweisung des Betreibers zwingend dokumentieren. Gewährleistung: Oft hat man hier getrennte Fristen, aber vertraglich insgesamt 4-5 Jahre üblich.

Normen Gebäudeautomation:

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

ATV DIN 18386 (VOB/C)

Gebäudeautomation

Vertragsnorm MSR-Technik, umfasst Planungsvorgaben und Schnittstellen.

VDI 3814 (Serie)

Richtlinie Gebäudeautomation

Stand der Technik für GA-Planung, beschreibt u.a. Leistungsumfang und Phase der Inbetriebnahme.

DIN EN ISO 16484 (Serie)

Gebäudeautomationssysteme (insb. BACnet)

Offenes Kommunikationsprotokoll Norm, falls BACnet eingesetzt (häufig bei Großprojekten).

KNX Standard (ISO/IEC 14543)

Bus-System für Gebäudeautomation (KNX)

Weit verbreitet im Zweckbau für Raumautomation (Licht, Beschattung).

DIN EN 15232

Energetische Bewertung von Gebäudeautomation

Definiert Automationsgrade A...D, relevant für Nachweis im GEG evtl.

DIN VDE 0827

Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) für GA-Kopplung

Falls relevant: GA in kritischen Infrastrukturen.

Industrieanlagen und Sonderanlagen

In Projekten mit industriellem Charakter können über die Gebäudetechnik hinaus weitere prozess- und anlagentechnische Einrichtungen anfallen. Dieser Vertragsteil bezieht sich auf Anlagen des Anlagenbaus (im Unterschied zum reinen Hochbau), die integraler Bestandteil des Lieferumfangs sind. Dazu könnten zählen: Prozessrohrleitungen und Tanks, Produktionsanlagen oder Maschinen, Fördertechnik in Produktionslinien, Energieerzeugungsanlagen (Dampfkessel, Turbinen), Druckluft- und Medienversorgung für Produktion, Labor- und Reinraumausstattung, etc., abhängig vom spezifischen Projekt.

Für diese Anlagen gelten branchenspezifische Normen und gesetzliche Vorgaben, insbesondere EU-Richtlinien für Maschinen und Druckgeräte. Alle gelieferten Maschinen und Anlagen müssen CE-gekennzeichnet sein und den zutreffenden EU-Richtlinien entsprechen (z.B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für explosionsgefährdete Atmosphären falls relevant).

Der Auftragnehmer ist verantwortlich, eine Konformitätserklärung für die gelieferten Anlagen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben:.

  • Rohrleitungs- und Druckbehälteranlagen: Sind Druckgeräte Teil des Lieferumfangs (z.B. Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen mit >0,5 bar Betriebsdruck), so müssen sie nach Druckgeräterichtlinie (DGRL) entworfen, gebaut und abgenommen werden. In der Praxis bedeutet dies Anwendung der harmonisierten Normen: z.B. AD 2000-Merkblätter oder DIN EN 13445 (unbefeuerte Druckbehälter), DIN EN 13480 (Metallische Industrie-Rohrleitungen) für Konstruktion und Berechnung. Werkstoffe müssen zugelassen sein (z.B. nach EN 10216 für Druckrohre, spezifische Werkstoffblätter). Schweißarbeiten unterliegen DIN EN ISO 14731 (Schweißaufsicht) und Druckgerätezertifizierung (Hersteller nach Modul A2, B+F etc. zertifiziert). Zerstörungsfreie Prüfungen (RT, UT) nach Anforderung der Kategorie (z.B. 100% Röntgen bei Kategorie III/IV). Vor Inbetriebnahme Abnahme durch eine benannte Stelle falls gefordert (Konformitätsbewertung durch z.B. TÜV als Notified Body).

  • Maschinen und Produktionsanlagen: Hier greift die Maschinenrichtlinie, in Normen konkretisiert durch DIN EN ISO 12100 (Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung), und zahlreiche C-Normen für spezielle Maschinentypen. Der Lieferant muss alle Schutzeinrichtungen anbringen (Not-Aus, Trennvorrichtungen, Abdeckungen) und dokumentieren. Elektrische Ausrüstung von Maschinen nach DIN EN 60204-1. Pneumatik/Hydraulik nach ISO 4414/4413. Alle beweglichen Teile, die gefährden können, sind einzuzäunen oder mit Lichtschranken zu sichern (gemäß Performance Level per EN ISO 13849). Explosionsschutz: Falls Anlagen in Ex-Bereichen (z.B. Chemieanlagen) stehen, müssen sie ATEX-konform sein (Zonenkonzept, Ex-Geräte nach ATEX Kategorie, z.B. II 2G Ex e mb IIC T3 ...).

  • Inbetriebnahme und Prüfung: Industrieanlagen erfordern oft eine umfangreiche Inbetriebsetzung: Funktionsprüfungen, Probebetrieb mit ungefährlichen Medien, dann mit echten Medien. Es sind Prüfprotokolle je Anlagenteil zu erstellen (z.B. Drucktest von Rohrleitungen, Leckagetests, Kalibrierung von Sensoren). Falls gesetzlich gefordert: Abnahmen durch Behörden oder Sachverständige, z.B. TÜV-Abnahme von Dampfkesseln (inkl. Wiederholprüffristen festlegen), Abnahme von Ex-Anlagen durch ZÜS, Prüfungen nach BetrSichV. Der Auftragnehmer hat Schulungen für das Betreiberpersonal durchzuführen und eine ausführliche Dokumentation in Form von Betriebs- und Wartungsanleitungen (deutschsprachig) zu liefern. Diese Dokumentation muss den Vorgaben der Maschinenrichtlinie entsprechen (technische Unterlagen, Schaltpläne, Stücklisten, Wartungspläne).

Normen und Regelwerke (Industrieanlagen, Auswahl):

Norm/Regelwerk

Titel/Beschreibung

Anmerkung

Richtlinie 2014/68/EU

Druckgeräterichtlinie (DGRL)

EU-Recht, verbindlich für Druckbehälter, Kessel, Rohre >0,5 bar; Konformitätsmodule (Kategorie I-IV nach Volumen/Pressure product).

AD 2000-Merkblätter

Technische Regelwerke für Druckbehälter (national)

Werden in DE oft genutzt für Auslegung nach DGRL; enthalten z.B. AD2000 HP0 (Herstellerqualifikation), AD2000 Berechnungen.

DIN EN 13445

Unbefeuerte Druckbehälter (Berechnung, Fertigung, Prüfung)

Europäische Normreihe als Alternative zu AD2000; umfassend für Behälter.

DIN EN 13480

Metallische Rohrleitungen (Industrie)

Standard für Planung und Bau von Prozessrohrleitungen über Gelände/Industrieanlagen, inkl. Flexibilitätsanalyse, Supports.

Richtlinie 2006/42/EG

Maschinenrichtlinie

EU-Richtlinie, fordert CE für Maschinenanlagen, beinhaltet grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, deren Einhaltung via harmonisierte Normen (z.B. ISO 12100) erfolgt.

DIN EN ISO 12100

Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, Risikobeurteilung

Oberste Norm zur Risikominimierung; verlangt systematische Gefahrenanalyse und Maßnahmen.

DIN EN ISO 13849

Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen

legt Performance Level (PL a-e) fest für Steuerungen, z.B. Not-Aus, Zweihandbedienung etc.

DIN EN 60204-1

Elektrische Ausrüstung von Maschinen

Standard für Schaltschrankbau und Verdrahtung an Maschinen (Farbe, Kennzeichnung, Not-Aus-Kreise, etc.).

Richtlinie 2014/34/EU (ATEX)

Geräte für explosionsgefährdete Bereiche

Falls relevant, Klassifizierung der Geräte (Gerätegruppe, Kategorie). Harmonisiert z.B. durch EN 60079-Reihe für elektr. Geräte in EX.

VDI/VDE 2180

Funktionale Sicherheit (evtl. IEC 61511)

In Prozessindustrie für Sicherheitsinstrumentierte Systeme (Notabschaltung) – falls im Projekt (Chemie).

BetrSichV (national law)

Betriebssicherheitsverordnung

Enthält Vorschriften für Errichtung und Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Dampfkessel, Aufzüge, Ex-Anlagen).

Anmerkung: Da Industrieanlagen sehr projektspezifisch sind, muss der technische Anhang individuell auf die betreffenden Anlagen eingehen. Hier wurden nur generelle Anforderungen skizziert. Entscheidend ist, dass kein Widerspruch zwischen den allgemeinen Bau-Normen und den speziellen Anlagen-Normen entsteht. Wo industrielle Anforderungen über die allgemeinen Bauanforderungen hinausgehen (z.B. höhere Ebenheitsansprüche an Fundamente von Maschinen, Schwingungsentkopplungen, Reinheitsanforderungen in Reinräumen gem. ISO 14644), sind diese im technischen Anhang ergänzend festgeschrieben.

Abschließend werden noch einmal die allgemeinen Grundsätze für Prüfungen, Abnahmen und Dokumentationspflichten zusammengefasst, da sie gewerkeübergreifend von großer Bedeutung sind:

  • Prüf- und Messplan: Der Auftragnehmer erstellt frühzeitig einen Plan aller vorgesehenen Prüfungen und Messungen (Qualitätssicherungsplan), welcher mit der Bauüberwachung abzustimmen ist. Darin sind Prüfumfang, -methode, Normgrundlage, Zeitpunkt (Zwischenprüfung, Endprüfung) und Verantwortlicher festgehalten. Dieser Plan stellt sicher, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen normgerecht durchgeführt und keine Prüfung vergessen wird.

  • Abnahmen vor Abdeckung: Für viele Gewerke gilt, dass bestimmte Leistungen vor dem Schließen oder Abdecken durch nachfolgende Arbeiten geprüft werden müssen ("Freigabe zur Überdeckung"). Beispiele: Bewehrungsabnahme vor Betonieren, Dichtigkeitsprüfung von Leitungen vor Verfüllung, elektrische Leitungsprüfung vor Schließen von Wänden, Druckprobe von Rohren vor Dämmung. Der Auftragnehmer meldet rechtzeitig solche Prüfungen an und dokumentiert Freigabevermerke. Ohne Freigabe darf nicht weitergearbeitet werden.

  • Fremd- und Eigenüberwachung: Sofern der Vertrag Fremdüberwachung vorsieht (z.B. durch unabhängige Materialprüfanstalten – etwa bei Beton, Asphalt, Schweißnähten), hat der Auftragnehmer zu kooperieren und erforderliche Probenahmen zu ermöglichen. Unabhängig davon unterliegt er der Eigenüberwachung: kontinuierliche Kontrolle der Ausführungsqualität. Der verantwortliche Bauleiter des Auftragnehmers bestätigt in Eigenprüfprotokollen die Konformität der Arbeiten mit dem Vertrag.

  • Abnahmeverfahren: Die Abnahme der Bauleistungen erfolgt formal gemäß VOB/B §12. Es wird eine gemeinsame Abnahmebegehung durchgeführt, bei der alle erbrachten Leistungen auf Vertragskonformität geprüft werden. Etwaige Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und Fristen zur Beseitigung vereinbart. Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene Anlagenteile vereinbart werden (z.B. techn. Anlagen vor Inbetriebnahme). Insbesondere bei technischen Anlagen wird meist zuerst ein Probebetrieb bzw. Inbetriebnahme durchgeführt, nach erfolgreichem Probebetrieb und behördlichen Prüfungen gilt die Abnahme als erfolgt oder wird dann erklärt.

  • Dokumentation und Unterlagen: Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige Dokumentation des Bauwerks und der Anlagen in geforderter Anzahl. Dazu zählen: Zeichnungen (Bestands- und Revisionspläne), in Papierform und digital (DXF/DWG, PDF); Berechnungen und statische Nachweise final (mit etwaigen Ausführungsänderungen aktualisiert); Prüfprotokolle und Messberichte aller Güteprüfungen; Materiallisten und -nachweise (insbes. Verzeichnis aller eingebauten Produkte mit Hersteller, Typ, Zulassung); Betriebs- und Wartungsanleitungen aller technischen Geräte, zusammengefasst in einem geordneten Handbuch; Schulungsnachweise (Protokolle der Einweisungen des Betreiberpersonals für z.B. Heizungsanlage, Aufzug, GA-System); Abnahmebescheinigungen Dritter (TÜV-Berichte, Schornsteinfeger-Abnahme für Feuerungsanlagen, Behördliche Gebrauchsabnahmen etc.). Des Weiteren ist ein Bautagebuch als Teil der Doku zu übergeben, falls vertraglich gefordert, in dem Witterung, wichtige Arbeitsvorgänge, besondere Vorkommnisse verzeichnet sind.

  • Normen und Vorschriften auf dem aktuellen Stand: Alle in diesem technischen Anhang genannten Regelwerke beziehen sich auf den Stand bei Vertragsabschluss. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er Änderungen in Normen, die während der Bauzeit in Kraft treten, unverzüglich mitteilt und – soweit sie die Ausführung betreffen und zumutbar sind – diese Änderungen berücksichtigt, sofern dadurch der allgemein anerkannte Stand der Technik betroffen ist. So wird gewährleistet, dass am Ende der Bauzeit das Werk den dann geltenden technischen Regeln entspricht (sofern nicht anders vereinbart).

  • Vertragsgrundlagen und Rangfolge: Abschließend sei betont, dass dieser technische Anhang zusammen mit etwaigen Leistungsbeschreibungen, Plänen und der VOB/B die vertragliche Beschaffenheit der Leistung definiert. Im Falle von Widersprüchen gilt die im Vertrag festgelegte Rangfolge der Unterlagen. Üblicherweise hat die individuelle Leistungsbeschreibung Vorrang vor den ATV DIN-Normen der VOB/C (d.h. besondere vertragliche Vorgaben gehen den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen vor), sofern sie nicht gegen zwingende gesetzliche Vorgaben oder anerkannte Regeln der Technik verstoßen. Die VOB/B regelt hierzu: Besondere Vertragsbedingungen schlagen Allgemeine; und technische Spezifikationen dieses Anhangs konkretisieren die geschuldeten Leistungen. Sollte der Auftragnehmer im Laufe der Ausführung auf Unklarheiten oder Widersprüche stoßen, hat er unverzüglich darauf hinzuweisen (Bedenkenanmeldung gemäß VOB/B §4(3)).

Dieser technische Anhang gewährleistet, dass das Bauvorhaben in seiner gesamten Breite – vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme komplexer Anlagen – nach verbindlichen, aktuellen und überprüfbaren Standards ausgeführt wird. Er bildet damit die Grundlage für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit des errichteten Bauwerks und der installierten Anlagen. Die ausführenden Unternehmen bestätigen mit Vertragsunterzeichnung, die Anforderungen dieses technischen Anhangs verstanden zu haben und bei der Ausführung vollumfänglich zu berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass das Projekt nicht nur vertraglich, sondern auch technisch auf einem soliden Fundament steht – im Einklang mit den geltenden Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik.