Leistungsverzeichnis Werkleistungsvertrag FM
Werkvertrag im Facility Management (Leistungsverzeichnis)
Ein Werkvertrag ist ein Vertragstyp nach deutschem Recht, bei dem der Auftragnehmer (Werkunternehmer) einen bestimmten Arbeitserfolg schuldet – also die Herstellung eines versprochenen Werkes – und der Auftraggeber (Besteller) dafür eine Vergütung zahlt. Anders als beim Dienstvertrag, bei dem nur die Tätigkeit an sich geschuldet ist, steht beim Werkvertrag das Ergebnis im Vordergrund. Der Unternehmer muss einen konkreten Erfolg herbeiführen und nicht nur tätig werden. Im Bereich Facility Management (FM) bedeutet dies: Sobald eine konkrete Leistung mit garantiertem Erfolg vereinbart wird – etwa eine Reparatur, Installation oder bauliche Maßnahme – liegt ein Werkvertrag vor. Beispiele sind Reparaturen, Wartungen, Austausch von Bauteilen oder Umbauarbeiten, bei denen ein bestimmter Zustand oder Funktionsumfang geschuldet ist.
Es bildet die Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis den Kern eines Werkvertrags im Facility Management. Hier wird der geschuldete Erfolg präzise festgelegt, einschließlich aller relevanten technischen und qualitativen Anforderungen. Eine vollständige und eindeutige Beschreibung stellt sicher, dass der Auftragnehmer genau weiß, was er liefern muss, und der Auftraggeber klar definieren kann, wann der Vertrag erfüllt ist. Sie dient als Messlatte für die Vertragsgerechtigkeit des Werkes und minimiert Konfliktpotential. In der Praxis des Facility Management – wo Verträge komplexe technische Leistungen (wie Austausch von Anlagen, Renovierungen, Installationen) regeln können – ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung unverzichtbar, um den vertraglich geschuldeten Erfolg zu erreichen und nachzuweisen. Durch Abnahme dieses definierten Werkerfolgs wird der Vertrag schließlich erfüllt, die Vergütung fällig und die Gewährleistungsphase eingeleitet.
Mit anderen Worten: Der Werkvertrag im FM-Bereich ist dann am wirkungsvollsten und rechtssichersten, wenn alle relevanten Leistungen und Erfolgskriterien schwarz auf weiß im Leistungsverzeichnis stehen. Dies garantiert, dass beide Parteien ein gemeinsames Verständnis des Vertragsinhalts haben und dass der vereinbarte Erfolg – sei es die Montage von 100 neuen Leuchten nach Plan oder eine andere definierte Werkleistung – am Ende auch tatsächlich und nachprüfbar erreicht wird.
