Projekt- und Durchführungsplan im FM-Werkvertrag
Projekt- oder Durchführungsplan im Werkvertrag (FM)c
In umfangreicheren Werkverträgen – etwa im Facility Management (FM) – wird häufig ein Projekt- oder Durchführungsplan als Vertragsanhang beigefügt. Ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (Erfolg) und den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung, wobei die vertragliche Pflicht erst mit dem vereinbarten Erfolgseintritt erfüllt wird. Ohne diesen Erfolg besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Werklohn, „nicht einmal für die bereits erbrachte Arbeitsleistung“, wobei allerdings Teilvergütungen nach Teilabnahmen (Zwischenabnahmen) in der Praxis oft vereinbart werden. Vor diesem Hintergrund dient der Durchführungsplan dazu, das Projekt sorgfältig zu strukturieren und zeitlich zu steuern, damit der geschuldete Erfolg termingerecht und vertragsgerecht erzielt werden kann. Er bietet beiden Vertragsparteien Klarheit über den Ablauf des Projekts und schafft eine verbindliche Grundlage für Termine, Leistungen und Verantwortlichkeiten.
Der Projekt- bzw. Durchführungsplan als Anhang zu einem Werkleistungsvertrag im FM bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Projektumsetzung. Er organisiert das Vorhaben in zeitlich und sachlich klar definierten Abschnitten mit festen Fristen und Meilensteinen, an denen der Projektfortschritt überprüft wird. Durch Zwischenabnahmen an diesen Meilensteinen werden Qualität und Vertragskonformität laufend sichergestellt, und sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erhalten Rechtssicherheit über den Leistungsstand. Alle Beteiligten wissen genau, was bis wann von wem zu tun ist und unter welchen Bedingungen – das minimiert Risiken und Unklarheiten. Insgesamt gewährleistet ein solcher detaillierter Durchführungsplan, dass bei umfangreichen Werken (z. B. größeren Umbauten) Transparenz, Termintreue und Vertragskonformität gewahrt bleiben, bis schließlich das Werk fristgerecht fertiggestellt und erfolgreich abgenommen werden kann.