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Rahmenverträge. Standardleistungsbuch. Spezifisch.

Facility Management: Verträge und Vereinbarungen » FM-Verträge » Rahmenverträge für kleine Bauleistungen

Rahmenverträge für kleine Bauleistungen im Facility Management

Rahmenverträge für kleine Bauleistungen sind im FM Produktivitäts‑ und Compliance‑Motor: Sie bündeln Volumina, beschleunigen Reaktionsfähigkeit und verankern einheitliche Qualität, Datenflüsse und Betreiber‑Sicherheit. Der Rechtsrahmen (VOB/A, VgV, BGB/VOB/B, EU‑Vorgaben) gibt klare Leitplanken; STLB‑Bau/‑Z und GAEB operationalisieren; GEFMA/VDI/DGUV/TRBS sichern Betreiber‑ und Dokumentationspflichten. Wer Höchstwerte, Laufzeiten und Abruflogik sauber fasst, Preis/Index‑Mechaniken fair regelt, SLA/KPI messbar macht und Datenprozesse stringent führt, erreicht hanseatisch: robust, transparent, wirtschaftlich.

Rahmenverträge (im Vergaberecht: Rahmenvereinbarungen) legen Bedingungen (insb. Preis, ggf. Mengen‑/Mengenrahmen, Reaktionsfristen, Qualität) für künftige Einzelaufträge (Abrufe) über einen bestimmten Zeitraum fest. Sie dienen der Bündelung vieler kleiner Bedarfe, beschleunigen die Abwicklung, stabilisieren Preise und standardisieren Qualität, Dokumentation und Datenübergaben in den Betrieb. Im FM verschieben Rahmenverträge Wertschöpfung vom einmaligen „Bauakt“ hin zum laufenden, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb (Stichwort DIN 31051 Grundmaßnahmen der Instandhaltung; VDI 3810 Betreiberpflichten).

Rahmenverträge für kleine Bauleistungen im FM-Betrieb

Öffentliche Auftraggeber (Bauvergaben)

  • VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen (Abschnitt 1 unterschwellig; EU‑Abschnitt für Oberschwelle). § 4a VOB/A konkretisiert Rahmenvereinbarungen (Definition, Verfahren, zulässige Laufzeit, Wettbewerbswahrung).

  • VgV § 21 regelt Rahmenvereinbarungen allgemein (Verfahrensarten, Abruflogik; Mini‑Wettbewerbe, wenn nicht alle Bedingungen festgelegt sind).

  • EU‑Recht: Art. 33 RL 2014/24/EU – Grundsätze und Regellaufzeit max. 4 Jahre, Ausnahmen mit Begründung; EuGH betont Angabe von Höchstwert/Höchstmenge im Rahmenvertrag (Transparenz, Marktteilnehmer‑Schutz).

  • Schwellenwerte: Oberschwellig ab 5.538.000 € (ohne USt) für Bauaufträge (2024/25); darunter VOB/A Abschnitt 1 (unterschwellig).

  • UVgO (für Liefer-/Dienstleistungen unterschwellig) ist ergänzend relevant, Direktauftrag nur in engen Grenzen; konkrete Wertgrenzen regeln Ländererlasse (heterogen).)

Private Auftraggeber

  • BGB‑Bauvertragsrecht: § 650a BGB (Bauvertrag), § 640 (Abnahme), § 632a (Abschläge), § 650f (Bauhandwerkersicherung). VOB/B als AGB‑Regelwerk für Bauverträge (u. a. § 12 Abnahme, § 13 Mängel, § 14 Abrechnung, § 15 Stundenlohnarbeiten).

Essenz

Für Rahmenverträge kleiner Bauleistungen ist – je nach Auftraggeber und Auftragswert – das Zusammenspiel von VOB/A, VgV/UVgO, BGB und VOB/B zu beachten; oberschwellig gilt zudem EU‑Vergaberecht mit Laufzeit‑ und Transparenzvorgaben.

Anwendungsfälle im FM (typisch)

  • Wiederkehrende Instandhaltung (DIN 31051: Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) an TGA sowie baulichen Anlagen, inklusive kleiner Umbauten.

  • Störungs‑ und Havarie‑Abrufe (Elektro, HLKS, Türen/Tore, Aufzüge/Gebäudeautomation – soweit Bauleistung).

  • Kleinmaßnahmen Brandschutz (z. B. Abschottungen, Türschließer, Rettungswegbeschilderung – sofern Bauleistung).

  • Infrastruktur‑Kleinstbau auf Liegenschaften (z. B. Wege‑/Pflasterarbeiten, Entwässerungspunkte, Zaunanpassungen).

Struktur des Rahmenvertrags (FM‑Sicht)

Gegenstand/Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Höchstwert/Höchstmenge, Losbildung (Gewerke/Regionen), Abrufmechanik (Reihenfolge, Mini‑Wettbewerb, Rotation), Reaktions‑ und Ausführungsfristen, Abnahme‑ und Abrechnungslogik (VOB/B), Preisregeln (Einheitspreise/Regie), Indexierung, Daten‑/Dokumentationspflichten (GAEB/DMS/CAFM), ESG‑/Compliance‑Pflichten, Haftung/Versicherung, Boni/Mali, Governance/Eskalation.

Einzelvergabe vs. Rahmenvertrag (kleine Bauleistungen)

Kriterium

Einzelvergabe

Rahmenvertrag

Transaktionsaufwand

Hoch pro Auftrag

Niedrig je Abruf, höher in der Einrichtung

Geschwindigkeit

Niedrig

Hoch (Abruf)

Preissicherheit

Fallweise

Laufzeit /Positionspreise, ggf. Index

Qualitäts-/Datenstandard

Uneinheitlich

Einheitlich über Anlagen

Wettbewerb

Je Auftrag

Vorrangig in Ersteinrichtung; bei Mehrpartner-Rahmen: Mini Wettbewerbe je Abruf möglich

Einrichten der Rahmenvereinbarung (öffentliche Auftraggeber)

  • Verfahrensarten nach VOB/A bzw. VgV; Rahmenvereinbarung max. 4 Jahre (Ausnahmefälle begründen). Anzugeben sind geschätztes Volumen und ein Höchstwert/Höchstmenge.

  • Mehrpartner‑Rahmen: Abrufe ohne erneuten Wettbewerb nur, wenn alle Bedingungen (inkl. objektiver Auswahlregeln) festgelegt sind; sonst Mini‑Wettbewerb (Einladung aller geeigneten Rahmenpartner, angemessene Frist, Zuschlagskriterien gemäß Rahmenvereinbarung).

  • Losbildung (Gewerk/Region) fördert Mittelstandsbeteiligung und Steuerbarkeit im FM.

Unterschwelle & Direktauftrag

  • Direktaufträge sind eng begrenzt; Details landesrechtlich variieren (Wertgrenzen); Wirtschaftlichkeit/Sparsamkeit bleibt stets zu beachten.

Rahmenvereinbarung: Single vs. Multi‑Supplier

Merkmal

Ein Partner

Mehr Partner

Abruf

Direkt beim einen Partner

Nach Ranking/Rotation oder Mini Wettbewerb

Flexibilität

Mittel

Hoch

Preissteuerung

Fixierte EP/Regie

Wettbewerb je Abruf möglich

Administrativer Aufwand

Niedrig

Höher (Konsultation, Mini Wettbewerbe)

Mini‑Wettbewerb nach § 21 Abs. 5 VgV: Textform‑Konsultation, angemessene Angebotsfrist, Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien.

Leistungsbeschreibung

  • STLB‑Bau für klar strukturierte Leistungsverzeichnisse (LV) – produktneutral, VOB‑gerecht; für wiederkehrende Bauunterhaltung ergänzt STLB‑BauZ (Zeitvertragsarbeiten).

  • GAEB DA XML als Standard für elektronischen Datenaustausch zwischen AVA, Auftraggeber, Auftragnehmer und CAFM.)

Vergütungslogik

  • Einheitspreise (EP) je LV‑Position (Mengengerüst prognostisch; abrechenbar nach Aufmaß).

  • Regie/Stundenlohn nur für unvorhersehbare, geringfügige Leistungen – mit strengen Nachweis‑ und Fristenregeln (§ 15 VOB/B).

  • Preisfortschreibung/Index: Kopplung an Baupreisindex Destatis (Neubau/Unterhaltung) zur fairen Anpassung bei längerer Laufzeit.

Preisbausteine & Regeln

Baustein

Inhalt

Nachweis/Regelwerk

EP Katalog

STLB Bau/STLB BauZ basiertes LV mit Einheitspreisen

GAEB Export (DA XML)

Regie

Stundenverrechnungssätze, Gerätekosten, Materialaufschläge

§ 15 VOB/B (Stundenzettel, Fristen)

Indexierung

Baupreisindex (Unterhaltung) – Anpassungsformel, Schwelle (z. B. ±3 %)

Destatis Baupreisindex

Nachträge

Änderung/Anordnung – Kalkulationsgrundlagen fixiert

VOB/B + Nachtragsblatt

Abruf-, Ausführungs- und Abnahmeprozess

  • Prozesskette (FM‑tauglich): Bedarfsfeststellung → Ticket/Abruf (GAEB/LV‑Positionen + Mengen + Lageplan/Fotos) → ggf. Mini‑Wettbewerb (Mehrpartner) → Beauftragung → Ausführung (Sperr‑/Sicherheitskoordination, TRBS/DGUV) → Abnahme (förmlich/konkludent; Mängelrüge) → Abrechnung (prüfbar nach § 14 VOB/B) → Daten‑/Doku‑Upload (DMS/CAFM).

  • Abnahme & Mängel: § 640 BGB (Abnahme), § 12/§ 13 VOB/B (Abnahme/Mängel; Gewährleistungsfristen – regelmäßig 4 Jahre bei Bauwerken).

Aufmaß, Abnahme, Abrechnung

Schritt

Pflicht

Rechts-/Regelverweis

Aufmaß/Beleg

Mengenermittlung, Skizzen/Fotos; bei schwer feststellbaren Leistungen gemeinsame Feststellung rechtzeitig

§ 14 Abs. 2 VOB/B (Aufmaß), Prüfbarkeit

Abnahme

Förmlich/konkludent; Abnahmefristen beachten

§ 640 BGB, § 12 VOB/B

Rechnung

Prüffähige Abrechnung, LV Spiegel, Nachweise

§ 14 VOB/B

Regienachweise

Zeitnah einzureichen/prüfen (Fiktionswirkung)

§ 15 VOB/B (Stundenlohnzettel)

Daten‑ und Dokumentationsmanagement

  • GAEB DA XML (LV, Angebote, Nachträge, Abrechnung) → AVA/ERP/CAFM integrieren.

  • FM‑Dokumentation/Operator‑Nachweise gemäß GEFMA 198/GEFMA 922‑ff (Dokumenten‑/Datenverzeichnisse über den Lebenszyklus).

  • Betreiberpflichten (VDI 3810) – Prüf‑/Wartungsnachweise, Freigaben, Sperrzeiten, Gefährdungsbeurteilungen (TRBS/DGUV) eindeutig zu hinterlegen.

Pflicht‑Daten & Doku (Auszug)

Kategorie

Beispiele

Format/Übergabe

LV & Abrufe

GAEB Dateien (P, X80/X81/X82), Auftragsbestätigung

GAEB DA XML

Ausführung

Aufmaß, Skizzen, Fotos, Nachweise (z. B. Brandschutz)

PDF/A + Bild; Referenz zur LV GUID

Prüf /Wartung

DGUV V3 Protokolle, TRBS Nachweise, Checklisten

PDF/A + strukturierte Metadaten

Übergabe an CAFM

Stammdaten (Anlage/Ort), Gewerk, Garantie, Wartungsplan

CSV/XLSX/IFC; Mapping je CAFM

ESG Daten

Materiallisten, Entsorgungsscheine, Energieeffekte

Tabellen + Belege

SLA‑Kategorien

Reaktions‑/Behebungszeiten, Erstdiagnose, Termintreue, Mängelquote, Datenqualität, Dokuvollständigkeit, Sicherheit/Compliance. VDI 3810 als Leitlinie für den sicheren Betrieb; EN 13549 als Referenz für qualitätsmessbare Reinigungsumfänge in „kleinen Bauleistungen“‑nahen Innenausbauten (sofern einschlägig).

Beispiel‑SLA/KPI (Rahmenvertrag kleine Bauleistungen)

KPI

Definition

Zielwert

Reaktionszeit Havarie

Zeit bis Eintreffen vor Ort

≤ 2 h Stadt / ≤ 4 h Fläche

Erstdiagnose

Vollständige Fehlereinschätzung

≤ 1 AT

Behebungszeit Standard

Abschluss kleiner Maßnahmen

≤ 5 AT

Mängelquote

Mängel pro 100 Abrufe

≤ 2

Doku Vollständigkeit

Soll/Ist je GEFMA 922 Liste

100 %

DQ GAEB/Abrechnung

formale Prüffähigkeit, Konsistenz

≥ 98 %

AT = Arbeitstag.

Governance: Lenkungskreis (AG/AN/FM), Monatsreporting, Auditrechte (Daten/Doku/Sicherheit), Eskalationspfad (Projekt → Rechts‑/Schiedsgutachter).

Sicherheit & Betreiberverantwortung (Arbeitsschutz)

Abrufe haben Sicherheits‑/Betriebsfreigaben zu beachten: DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen/Betriebsmittel; TRBS 1201 (Prüfungen/Kontrollen) – Nachweise dokumentieren und ans CAFM übergeben.)

ESG/Compliance und Wirtschaftlichkeit

  • ESG im FM: Betreiberverantwortung (GEFMA 190), Material‑/Entsorgungsnachweise, Energieeffekte kleiner Maßnahmen (z. B. LED‑Retrofits) in Berichtslinien integrieren.

  • Preisrisiko/Laufzeit: Lange Laufzeiten erfordern Index‑/Anpassungsklauseln (Destatis Baupreisindex) und Höchstwert zur Transparenz.

Haftung, Versicherungen, Sicherheiten

  • Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) als Anspruch des Unternehmers; Kostenregel und Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtstellung beachten.

  • Gewährleistung: Regelmäßig 4 Jahre bei Bauwerken nach § 13 VOB/B, ab Abnahme.

  • Berufshaftpflicht/Betriebshaftpflicht: Deckungen projektangemessen; Nachweispflicht im Rahmenvertrag.

Risikomatrix (typische FM‑Risiken in kleinen Bauleistungen)

KPI

Definition

Zielwert

Reaktionszeit Havarie

Zeit bis Eintreffen vor Ort

≤ 2 h Stadt / ≤ 4 h Fläche

Erstdiagnose

Vollständige Fehlereinschätzung

≤ 1 AT

Behebungszeit Standard

Abschluss kleiner Maßnahmen

≤ 5 AT

Mängelquote

Mängel pro 100 Abrufe

≤ 2

Doku Vollständigkeit

Soll/Ist je GEFMA 922 Liste

100 %

DQ GAEB/Abrechnung

formale Prüffähigkeit, Konsistenz

≥ 98 %

Mehrpartner‑Rahmen:

  • Wenn alle Bedingungen festgelegt: Abruf nach Ranking/Rotation zulässig.

  • Wenn nicht alle Bedingungen festgelegt: Mini‑Wettbewerb (Textform-Konsultation, angemessene Frist, Zuschlagskriterien der Rahmenvereinbarung).

Havariekanal

24/7‑Hotline/Ticket, definierte Reaktionszeiten, Erstdiagnosepflicht, Behebung oder Notmaßnahme, Abnahme/Protokoll, Nacharbeiten.

Mini‑Wettbewerb vs. Rotationsabruf

Merkmal

Mini Wettbewerb

Rotation/Ranking

Anlass

Nicht alle Bedingungen festgelegt

Alle Bedingungen festgelegt

Wettbewerb

Ja, je Abruf

Nein

Aufwand

Höher

Niedriger

Preiswirkung

Marktfrisch

Vertrags EP

A – Vertragsgegenstand & Höchstwert

„Der Rahmenvertrag regelt die Ausführung kleiner Bauleistungen (Instandhaltung, Instandsetzung, Umbauten geringeren Umfangs). Die Gesamtabrufe sind auf den Höchstwert von … begrenzt. Einzelaufträge werden als Abrufverträge gemäß den Bedingungen dieses Rahmenvertrags erteilt.“ (Höchstwert gem. Transparenz/EuGH‐Linie sinnvoll)

B – Laufzeit & Verlängerung

„Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Verlängerung nur bei sachlicher Begründung und im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit.“

C – Abrufmechanik (Mehrpartner)

„Sind alle Bedingungen festgelegt, erfolgt der Abruf rotierend nach Ranking. Sind nicht alle Bedingungen festgelegt, führt der Auftraggeber einen Mini‑Wettbewerb i. S. v. § 21 Abs. 5 VgV durch (Textform‑Konsultation, angemessene Frist, Zuschlagskriterien gemäß Anlage …).“

D – Preis/Index

„Einheitspreise gemäß LV‑Katalog (GAEB/ STLB‑Bau/‑Z). Indexierung: Anpassung 1×/Jahr nach Destatis‑Baupreisindex (Unterhaltung), Schwelle ±3 %.“)

E – Regie/Stundenlohn

„Regieleistungen nur bei Unvorhersehbarkeit und geringem Umfang. Nachweis werktäglich/spätestens wöchentlich per Stundenzettel; Fiktionswirkung bei nicht fristgemäßer Rückgabe durch den Auftraggeber entsprechend § 15 VOB/B.“

F – Abnahme/Abrechnung

„Abnahme nach § 640 BGB/§ 12 VOB/B. Prüffähige Abrechnung gemäß § 14 VOB/B; Aufmaß und Belege beizufügen.“

G – Sicherheit & Betreiberpflichten

„Arbeiten dürfen nur nach Freigabe (Sperrflächen, Gefährdungsbeurteilung) ausgeführt werden. DGUV V3/TRBS 1201 relevante Prüfungen sind nachzuweisen; Nachweise in das DMS/CAFM zu überführen.“

H – Daten/Dokumente

„Abrufe, Angebote, Aufmaße, Rechnungen werden GAEB DA XML/PDF/A übermittelt. GEFMA 922 Pflichtliste für Doku; Abrechnung nur bei vollständiger Datenlieferung.“

Praxis: Losbildung, Lieferantenfeld und Anreizsystem

  • Losbildung: nach Gewerk (Maler, Boden, Tischler, Metallbau, Elektro, HLKS), Region (Standorte/Cluster) und ggf. Dringlichkeitskanal (Havarie vs. planbar).

  • Anreize: Bonus/Malus auf Termintreue, Mängelquote, Datenqualität, ESG‑Nachweise; Deckelung je Kriterium (±2–5 %).

  • Reporting: Monatscockpit (Kosten/Abrufe/KPI/Mängel), Quartalsreview (Trend/Verbesserung).

Lieferantensteuerung (Cockpit‑Auszug)

Cluster

Abrufe

Ø Reaktionszeit

Termintreue

Mängelquote

DQ (GAEB/Doku)

A (Innenstadt)

182

1,9 h

96 %

17,00

99,1 %

B (Speckgürtel)

124

2,6 h

93 %

24,00

98,3 %

Besondere Themen im FM‑Kontext

  • Schnittstelle Reinigung/Innenausbau: Für qualitätsmessbare Innenraumzustände bietet EN 13549 belastbare KPIs – hilfreich, wenn kleine Baumaßnahmen mit Reinigungs‑/Schutzleistungen verzahnt sind.

  • Brandschutz & TGA: Prüf‑/Wartungspläne eng an VDI 3810 koppeln; Nachweise in GEFMA‑konforme Verzeichnisse einspeisen.

  • Digitale Kette: GAEB → AVA/ERP → DMS/CAFM; Prüfschritte (DQ‑Gates) definieren (z. B. Pflichtfelder, Dateibenennung, Versionen).

Vor Einrichtung

Ziele/Scope | Losstruktur | Volumenschätzung & Höchstwert | Preisbild (EP/Regie) | Index‑Klausel | SLA/KPI | Daten/Doku (GEFMA) | Security (DGUV/TRBS) | Vergabeunterlagen (VOB/A/VgV).

Je Abruf

GAEB‑LV mit Mengen | Lagefoto/Skizze | Zugang/Freigabe | (bei Mehrpartner) Mini‑Wettbewerb oder Rotation | Termin | Ausführung | Abnahme | Rechnung prüffähig | Doku‑Upload.)

Monatsweise Steuerung

KPI‑Review | Mängel/Nacharbeiten | Regie‑Quote | Indexprüfung | Audit Stichproben (Doku/Prüfung) | Maßnahmenliste.

Regie/Stundenlohn – Nachweisdisziplin

Pflicht

Frist

Folge bei Verstoß

Stundenzettel einreichen

werktäglich/spätestens wöchentlich

Vergütungsrisiko

Prüfung & Rückgabe

6 Werktage

Fiktives Anerkenntnis (VOB/B Mechanik)

Wirtschaftlichkeit & Lebenszyklus

Auch kleine Bauleistungen beeinflussen Lebenszykluskosten (Folgekosten, Ausfallzeiten). FM sollte Abrufe variantenbewerten (z. B. Reparatur vs. Austausch; Energieeffekte; Wartungszugänglichkeit). DIN 18960 liefert Nutzungskostengliederung als Bewertungsraster.

Typische Stolpersteine – und wie man sie vermeidet

  • Fehlender Höchstwert/Höchstmenge → Transparenzrisiko, vergaberechtliche Angreifbarkeit. Gegenmittel: klare Obergrenze.

  • Unklare Abruflogik im Mehrpartner‑Rahmen → Streit. Gegenmittel: saubere Regeln zu Rotation/Mini‑Wettbewerb.

  • Regie ohne Belege/Fristen → Zahlungsverweigerung. Gegenmittel: § 15 VOB/B strikt leben.

  • Nicht‑prüffähige Rechnungen → Zahlungsverzug. Gegenmittel: § 14 VOB/B‑Checkliste.

  • Sicherheitsfreigaben ignoriert → Betreiberhaftung. Gegenmittel: DGUV/TRBS‑Pfad, dokumentiert.