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Masterterminplan mit Einführung und Tabellenstruktur für Projektsteuerungsvertrag

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Vertragsanhang: Masterterminplan (Grobbablauf)

Vertragsanhang: Masterterminplan (Grobbablauf)

Dieser Masterterminplan dient als Rahmenterminplan für das Bauvorhaben und bildet einen integralen Bestandteil des Projektsteuerungsvertrags. Er definiert den groben Ablauf des Projekts von der Planung bis zur Übergabe und stellt die oberste Ebene aller Terminpläne dar. Sein Zweck ist es, dem Auftraggeber eine verlässliche Übersicht über die Projektlaufzeit zu geben – der Bauherr soll klar erkennen können, zu welchem Zeitpunkt das Objekt voraussichtlich genutzt oder in Betrieb genommen werden kann. Bereits nach den Vorgaben der HOAI 2013 ist ab Leistungsphase 2 ein Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs aufzustellen. Dieser Masterterminplan erfüllt diese Anforderung, indem er die wichtigsten Meilensteine des Projekts beschreibt und zeitlich einordnet.

Alle nachfolgenden Detail-Terminpläne (z.B. Feinablaufpläne) werden aus diesem Rahmenterminplan abgeleitet und fortgeschrieben. Der Masterterminplan wird vom Projektsteuerer in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den planenden Beteiligten aufgestellt und im Projektverlauf bei Bedarf aktualisiert („fortgeschrieben“). Dadurch werden Änderungen im Projektablauf zeitnah abgebildet, während der vertraglich fixierte Rahmen des Projekts erhalten bleibt. Es ist empfehlenswert, im Terminplan nicht nur die Bauausführung selbst, sondern auch Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Vergabezeiträume aufzunehmen, um einen realistischen Projektbeginn und Ablauf festzulegen. Indem wesentliche Ablaufvorgaben – etwa Beginn der Bauphase oder Fertigstellungstermine – ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden, erhalten sie vertragswirksamen Charakter. Dies erhöht die Verbindlichkeit des Terminplans und vermindert das Risiko späterer Streitigkeiten über Terminverschiebungen.

Wesentliche Projekt-Meilensteine (chronologisch)

Projekt-Meilensteine (chronologisch)

Im Folgenden werden die wichtigsten Meilensteine des Projekts in chronologischer Reihenfolge beschrieben. Diese markieren die Übergänge zwischen den maßgeblichen Projektphasen (Planung, Ausführungsvorbereitung, Bauausführung und Projektabschluss) und orientieren sich an den typischen Leistungsphasen nach HOAI. Jeder Meilenstein wird hinsichtlich Inhalt und Bedeutung erläutert. Sofern relevant, wird sein Bezug zu den HOAI-Leistungsphasen genannt, um die branchentypische Terminologie abzubilden.

Erhalt aller Genehmigungen

Der Meilenstein „Erhalt aller Genehmigungen“ bezeichnet den Abschluss des Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben. Hierunter fällt insbesondere die rechtskräftige Baugenehmigung (inklusive aller erforderlichen Teilgenehmigungen und Auflagen) sowie gegebenenfalls weitere behördliche Zulassungen, die für den Baubeginn erforderlich sind. Mit Erreichen dieses Meilensteins ist die Planungsphase im Wesentlichen abgeschlossen (entspricht dem Abschluss der Leistungsphase 4 HOAI, Genehmigungsplanung) und das Projekt verfügt über die baurechtliche Freigabe, um in die Ausführungsphase überzugehen.

Aus vertraglicher Sicht ist dieser Meilenstein von zentraler Bedeutung, da ohne vorliegende Genehmigungen keine Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen soll und kein Baubeginn zulässig ist. Die Terminplanung berücksichtigt daher ausreichend Puffer für Behördenlaufzeiten und mögliche Nachforderungen seitens der Genehmigungsbehörden. Der Projektsteuerer überwacht die fristgerechte Herbeiführung aller Genehmigungen, koordiniert die Zuarbeit der Planer (Architekten und Fachingenieure) und informiert den Auftraggeber über etwaige Verzögerungen. Abhängigkeiten: Dieser Meilenstein ist Voraussetzung für die folgenden Schritte – insbesondere kann die Ausschreibungs- und Vergabephase erst mit vorliegender Baugenehmigung finalisiert werden (außer vorbereitende Schritte, die auf eigenes Risiko des Auftraggebers erfolgen).

Ausschreibung und Vergabe der Leistungen

Der Meilenstein „Ausschreibung und Vergabe der Leistungen“ umfasst die Phase der Angebotsabfrage und Auftragsvergabe an ausführende Unternehmen. In diesem Abschnitt des Projekts werden auf Basis der Ausführungsplanung die Leistungsverzeichnisse erstellt, die Bauleistungen öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben und geeignete Auftragnehmer ausgewählt. Der Meilenstein ist erreicht, sobald alle wesentlichen Baugewerke vergeben sind und die entsprechenden Bauverträge rechtskräftig geschlossen wurden (entspricht im Wesentlichen den Leistungsphasen 6 und 7 HOAI: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe).

Die Ausschreibungs- und Vergabephase bildet das Bindeglied zwischen Planung und Ausführung. Ihre zeitgerechte Abwicklung beeinflusst direkt den geplanten Baubeginn. Verzögerungen in der Vergabe (z.B. durch Nachverhandlungen oder Bieterklärungen) können den Projektstart verschieben, weshalb der Terminplan hier auf einen straffen, aber realistischen Zeitrahmen achtet. Der Projektsteuerer hat die Aufgabe, den Ausschreibungsprozess zu steuern und die Vergabeverfahren zu koordinieren, sodass alle beauftragten Unternehmen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Mit Abschluss dieses Meilensteins sind sämtliche bauausführenden Firmen vertraglich gebunden, und die Baustelleneinrichtung sowie der Baubeginn können vorbereitet werden. Auch werden nun verbindliche Ausführungsfristen vereinbart, die in den Bauablaufplan einfließen.

Fertigstellung der Bauleistungen

Der Meilenstein „Fertigstellung der Bauleistungen“ (Baufertigstellung) markiert das Ende der eigentlichen Bauausführungsphase. Zu diesem Zeitpunkt sind alle vertraglich geschuldeten Bau- und Montagearbeiten abgeschlossen, so dass das Bauwerk physisch hergestellt und grundsätzlich gebrauchsfähig ist. In der Regel fällt hierunter auch die technische Fertigstellung aller Anlagen und Systeme des Gebäudes. Dieser Meilenstein entspricht dem Abschluss der Leistungsphase 8 HOAI (Objektüberwachung und Bauausführung), typischerweise verbunden mit der förmlichen Bauabnahme aller Leistungen.

Die Fertigstellung der Bauleistungen ist ein entscheidender vertraglicher Übergabepunkt: Ab diesem Moment geht die Verantwortung für das Bauwerk im Rahmen der Abnahme vom Bauunternehmen auf den Auftraggeber über. Zudem beginnen in vielen Fällen vertragliche Gewährleistungsfristen mit der Abnahme zu laufen. Im Terminplan stellt die rechtzeitige Baufertigstellung den kritischen Pfad dar, da nachfolgende Schritte (Inbetriebnahme, Übergabe) direkt von ihr abhängen. Der Projektsteuerer achtet auf die Einhaltung des Bauterminsplans durch die ausführenden Unternehmen und informiert den Auftraggeber frühzeitig über etwaige Risiken für Verzögerungen. Witterungseinflüsse, Lieferengpässe und Koordinationsprobleme zwischen Gewerken werden im Rahmen des Termincontrollings überwacht, um Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Inbetriebnahme

Der Meilenstein „Inbetriebnahme“ umfasst die Phase der Inbetriebsetzung und Funktionsprüfung aller technischen Systeme sowie die Vorbereitung des Gebäudes auf die Nutzung. Nach Fertigstellung des Baus werden sämtliche Anlagen (z.B. Heizung, Lüftung, Elektro, Sicherheitstechnik) getestet, eingestellt und in Betrieb genommen. Gegebenenfalls werden behördliche Abnahmen (etwa Brandschutz-, Umwelt- oder Gesundheitsinspektionen) in dieser Phase durchgeführt, um die Nutzungsgenehmigung für das Objekt zu erlangen. Die Inbetriebnahme dient dazu sicherzustellen, dass das Gebäude voll funktionsfähig und betriebsbereit ist, bevor Nutzer einziehen oder der Regelbetrieb startet.

Obwohl die Bauleistungen abgeschlossen sind, erfordert die Inbetriebnahme eine sorgfältige Terminplanung, da mehrere Akteure eingebunden sind: Fachplaner und Auftragnehmer der technischen Gewerke, ggf. Prüfstellen und der spätere Betreiber/Nutzer. Der Projektsteuerer koordiniert diesen Prozess, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Der Meilenstein gilt als erreicht, wenn alle Systeme ordnungsgemäß laufen, die vertraglich geschuldeten Prüfprotokolle vorliegen und eventuelle Restmängel, die die Betriebsfähigkeit beeinträchtigen könnten, beseitigt sind. In vielen Projekten geht die Inbetriebnahme nahtlos in die Übergabe an den Nutzer über. Wichtig ist, dass zu diesem Zeitpunkt sämtliche Voraussetzungen für die Nutzerübergabe erfüllt sind (einschließlich Schulung des Bedienpersonals, Dokumentation der Anlagen, etc.). Dieser Meilenstein liegt zeitlich am Ende der Ausführungsphase und überschneidet sich mit dem Beginn der Projektabschlussphase (entsprechend HOAI Lph 8/9).

Nutzerübergabe

Der abschließende Meilenstein „Nutzerübergabe“ bezeichnet den formellen Übergang des fertiggestellten und betriebsbereiten Bauwerks an den Nutzer oder Betreiber. Hierbei kann es sich um den Auftraggeber selbst (falls dieser das Objekt nutzt) oder um Dritte (Mieter, Pächter, öffentlicher Nutzer etc.) handeln. Die Nutzerübergabe erfolgt in der Regel nach erfolgreicher Inbetriebnahme und behördlicher Freigabe zur Nutzung. Sie stellt den Projektabschluss im engeren Sinne dar (entspricht dem Übergang von HOAI Leistungsphase 8 zu Leistungsphase 9, in der die Objektbetreuung und Dokumentation erfolgen).

Im Rahmen der Nutzerübergabe werden alle erforderlichen Unterlagen (Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Abnahmeberichte, Wartungshinweise) übergeben und die Verantwortlichkeiten für den Betrieb des Gebäudes gehen auf den Nutzer bzw. Betreiber über. In diesem Zusammenhang findet oft auch eine Einweisung des Nutzers in die technischen Anlagen statt. Vertraglich signalisiert die Nutzerübergabe die Erfüllung des Projekterfolgs: das Bauwerk ist fertiggestellt, abgenommen und kann seinem Nutzungszweck zugeführt werden. Der Projektsteuerer bereitet diesen Schritt vor, indem er einen Übergabeplan erstellt, die Erfüllung aller Vorleistungen überprüft (z.B. Mängelbeseitigung, Abschlussdokumentation) und einen reibungslosen Ablauf der Übergabe sicherstellt. Nach diesem Meilenstein beginnt die Nutzungsphase des Objekts; verbleibende Aufgaben des Projektsteuerers beschränken sich in der Regel auf das Projektabschluss-Reporting, die Gewährleistungsverfolgung und die administrative Finalisierung (z.B. Archivierung der Projektunterlagen).

Abhängigkeiten, kritischer Pfad und Verfeinerung der Terminplanung

In einem Bauprojekt bestehen logische Abhängigkeiten zwischen den genannten Meilensteinen und den zugrunde liegenden Vorgängen. Der Masterterminplan macht diese Abhängigkeiten transparent und berücksichtigt sie bei der Terminierung. Beispielsweise ist der Abschluss der Genehmigungsphase Voraussetzung für den Beginn der Vergabephase; ebenso bedingt die fristgerechte Vergabe der Bauleistungen den rechtzeitigen Baubeginn. Die kritischen Pfade – also jene Abfolgen von Vorgängen, die ohne Pufferzeiten direkt die Gesamtdauer des Projekts bestimmen – werden besonders beachtet. Mittels Netzplantechnik lässt sich der kritische Weg identifizieren, indem alle Vorgänge und deren Abhängigkeiten modelliert werden. Der Projektsteuerer stellt sicher, dass kritische Vorgänge im Terminplan entsprechend gekennzeichnet sind und etwaige Verzögerungen auf dem kritischen Pfad sofort an den Auftraggeber gemeldet werden.

Zur Steuerung des Projekts nutzt der Projektsteuerer den Masterterminplan als lebendiges Kontrollinstrument. Der Plan wird kontinuierlich verfeinert und aktualisiert (fortgeschrieben), sobald neue Informationen vorliegen oder weitere Planungsdetails bekannt werden. Insbesondere bei Übergang von einer Projektstufe zur nächsten – z.B. vom Grob- zum Feinterminplan – fließen genauere Zeitansätze und Sequenzen ein. Während der Ausführung werden die Soll-Termine laufend mit den Ist-Terminen verglichen, um Abweichungen festzustellen. Hierbei haben sich Meilensteine als bewährtes Kontrollmittel erwiesen: Durch Soll-Ist-Vergleiche an definierten Meilensteinen kann der Auftraggeber frühzeitig erkennen, ob sich die Fertigstellung des Gesamtprojekts voraussichtlich verschieben wird.

Der Projektsteuerer trägt dafür Sorge, dass der Terminplan für alle Beteiligten transparent und verbindlich ist. Idealerweise wird der verabschiedete Gesamtterminplan von allen Projektbeteiligten anerkannt und als verbindliche Grundlage angesehen. Gleichzeitig bleibt der Plan ein Führungsinstrument des Auftraggebers: Dessen Überwachung gehört zu den Pflichten des Projektsteuerers, der bei erkennbaren Terminabweichungen unverzüglich Maßnahmen zur Gegensteuerung vorschlägt. Treten Änderungen ein – etwa durch Verzögerungen, Nachträge oder andere unvorhergesehene Einflüsse – so passt der Projektsteuerer den Terminplan in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Planern bzw. Auftragnehmern an. Diese Fortschreibung erfolgt dokumentiert und nachvollziehbar, um die Vertragspartner stets auf demselben Informationsstand zu halten. In Summe gewährleistet dieses Vorgehen, dass der Masterterminplan trotz seines groben Charakters als steuerungsrelevantes Dokument stets aktuell, belastbar und aussagekräftig bleibt.

Kritische Pfade und Pufferzeiten: Im Masterterminplan sind für alle wesentlichen Vorgänge Pufferzeiten definiert, wo möglich, um Verzögerungen ohne Auswirkung auf die Endtermine abfangen zu können. Der kritische Pfad ergibt sich aus der Verknüpfung der Meilensteine und der dazwischenliegenden Aktivitäten ohne ausreichende Puffer. Er wird vom Projektsteuerer besonders beobachtet, da Verzögerungen entlang dieses Pfades unmittelbar die Gesamtprojektzeit beeinflussen. Beispielsweise zählt die rechtzeitige Fertigstellung der Bauleistungen zu den kritischen Pfaden, da anschließende Schritte (Inbetriebnahme, Nutzerübergabe) nicht früher beginnen können, als die Bauarbeiten beendet sind. Der Masterterminplan identifiziert solche kritischen Strecken und versieht sie gegebenenfalls mit besonderen vertraglichen Zwischenfristen oder Vertragsstrafen (je nach Vereinbarung im Hauptvertrag), um deren Einhaltung zu sichern.

Verfeinerung durch den Projektsteuerer: Der hier vorliegende grobe Masterterminplan bildet die Grundlage für weitere detaillierte Terminpläne. Gemäß anerkannter Projektmanagement-Methodik und den Empfehlungen der AHO-Fachkommission Projektsteuerung erstellt der Projektsteuerer z.B. in frühen Projektstufen einen Rahmenterminplan und darauf aufbauend sukzessive verfeinerte Terminpläne (Steuerungsterminpläne, Phasen-Terminpläne etc.). Der Objektplaner (Architekt) ist parallel nach HOAI verpflichtet, eigene Terminpläne (etwa Bauzeitenpläne in Lph 3 und Bauablaufpläne in Lph 8) zu erarbeiten, die mit dem Masterterminplan abzustimmen sind. Der Projektsteuerer übernimmt hier eine koordinierende Rolle, um sicherzustellen, dass die vom Objektplaner erstellten Terminpläne konsistent mit dem vertraglich vereinbarten Masterterminplan sind. Letzterer behält Priorität als führendes Dokument der Terminsteuerung, während die detaillierten Pläne die Feinabstimmung auf operativer Ebene ermöglichen. So entsteht ein kohärentes System von Terminplänen, vom Grob- zum Feinlevel, das dem Projekt jederzeit einen verbindlichen Rahmen gibt und dennoch genügend Flexibilität für Anpassungen bietet.

Strukturierte Meilenstein-Übersicht (Tabelle)

Nachstehend ist der Masterterminplan in Form einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Die Tabelle enthält die fünf zentralen Meilensteine mit ihrem geplanten Terminrahmen (grober Start- und Endzeitpunkt), einer stichwortartigen Beschreibung des Inhalts sowie der primären Verantwortlichkeit für die Erreichung des jeweiligen Meilensteins. Diese Darstellung erleichtert einen schnellen Überblick über den Projektablauf und die Zuständigkeiten. Die angegebenen Zeiträume sind als orientierende Rahmen zu verstehen und basieren auf dem aktuellen Planungsstand. Änderungen werden im Zuge der Projektfortschreibung angepasst. Alle Angaben sind so gefasst, dass sie im Kontext des Vertrags rechtliche Verbindlichkeit erlangen, zugleich aber ausreichend Flexibilität für die übliche Terminplanungslogik im Bauwesen bieten.

Projektmeilensteine und Verantwortlichkeiten

Meilenstein

Terminrahmen (Start/Ende)

Inhalt/Beschreibung

Verantwortlichkeit

Erhalt aller Genehmigungen

Q1 2025 – Q4 2025

Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (v.a. Baugenehmigung) liegen vor. Voraussetzung für Baustart; Abschluss der Planungs- und Genehmigungsphase (HOAI Lph 4).

Planer (Architekt) / Bauherr (als Antragsteller); Projektsteuerer (Koordination)

Ausschreibung & Vergabe

Q1 2026 – Q2 2026

Ausschreibung der Bauleistungen, Angebotsverfahren und Zuschlag an Bauunternehmen. Verträge mit allen Haupt-Gewerken sind geschlossen; Übergang zur Ausführungsphase.

Bauherr (Auftraggeber) / Projektsteuerer (Ausschreibungskoordination); Fachplaner (Leistungsverzeichnisse)

Fertigstellung Bauleistungen

Q3 2026 – Q3 2027

Vollständige Fertigstellung des Bauwerks und aller Bauleistungen. Bauabnahme ist erfolgt, das Objekt ist bereit für Tests und Inbetriebnahme; Abschluss der Bauausführung (HOAI Lph 8).

Bauunternehmen (Auftragnehmer) / Objektüberwachung (Bauleitung durch Architekt); Projektsteuerer (Terminkontrolle)

Inbetriebnahme

Q4 2027

Inbetriebsetzung aller technischen Anlagen, Funktionsprüfungen und behördliche Abnahmen. Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Gebäudes; Voraussetzung für Nutzungsfreigabe.

Fachplaner & ausführende Firmen (Technische Gebäudeausrüstung); Projektsteuerer (Koordination); Behörden (Abnahmen)

Nutzerübergabe

Q4 2027

Übergabe des betriebsbereiten Bauwerks an den Nutzer/Betreiber. Alle Unterlagen übergeben, Einweisung erfolgt; Projektziel erreicht und Nutzungsphase kann beginnen.

Bauherr (Eigentümer) / Nutzer bzw. Betreiber (Übernahme); Projektsteuerer (Übergabeorganisation)

Hinweis: Die angegebenen Quartale und Jahreszahlen dienen der Orientierung und sind an ein beispielhaftes Projekt angelehnt. Verbindlich sind stets die im Hauptvertrag oder fortgeschriebenen Terminplänen festgehaltenen Termine. Der Projektsteuerer wird beauftragt, bei jeder Änderung der Meilenstein-Termine diese Tabelle entsprechend zu aktualisieren und den Vertragspartnern anzuzeigen, sodass der Masterterminplan stets den aktuellen Projektstatus reflektiert. Für sämtliche Meilensteine gilt, dass ihre Einhaltung wesentliche Vertragspflicht der jeweils verantwortlichen Parteien ist. Im Falle drohender Verzögerungen sind unverzüglich Abstimmungen herbeizuführen, um steuernd einzugreifen und geeignete Beschleunigungs- oder Anpassungsmaßnahmen einzuleiten. Dies gewährleistet, dass der grobe Terminrahmen des Projekts insgesamt eingehalten wird und alle Beteiligten klare, nachvollziehbare Vorgaben für ihre Planungs- und Ausführungsleistungen haben.

Dieser Vertragsanhang Masterterminplan (Grobbablauf) wird von den Parteien als verbindlicher Teil des Projektsteuerungsvertrags anerkannt. Abweichungen von den hier festgelegten Eckterminen bedürfen – vorbehaltlich etwaiger vertraglicher Regelungen zu Behinderungen und Änderungen – der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die fortgeschriebene Fassung des Masterterminplans ist jeweils als aktuelle Anlage zu führen. So wird sichergestellt, dass Termintreue und Transparenz im Projektablauf jederzeit gewahrt bleiben, in Einklang mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Projektsteuerung und den Leistungsbildern der HOAI und AHO.