Leistungsverzeichnis für FM-Dienstleistungsvertrag

Anlage: Leistungsverzeichnis zum Dienstleistungsvertrag
Ein Leistungsverzeichnis in der Facility-Management-Branche ist ein Vertragsanhang, der genau festlegt, welche Dienstleistungen erbracht werden sollen, und bildet damit die Grundlage für den Dienstleistungsvertrag. Durch eine sorgfältige und vollständige Erstellung dieses Dokuments werden die Anforderungen eindeutig definiert und Missverständnisse zwischen Auftraggeber und Dienstleister vermieden. Zusammen mit dem Dienstleistungsvertrag bildet es einen der zentralen Erfolgsfaktoren der Zusammenarbeit, da beide Parteien dadurch ein übereinstimmendes Verständnis von Umfang, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen entwickeln können. Im Folgenden werden die Inhalte und Besonderheiten eines Leistungsverzeichnisses für einen FM-Dienstleistungsvertrag detailliert erläutert.
Ein ausführliches und sorgfältig formuliertes Leistungsverzeichnis ist für einen FM-Dienstleistungsvertrag unerlässlich. Es gewährleistet, dass alle Leistungspflichten, Abläufe und Bedingungen transparent festgehalten sind, und schafft damit Vertrauens- und Rechtssicherheit für beide Seiten. Lücken oder Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung können zu erheblichen Risiken führen, insbesondere wenn unklar bleibt, ob Dienstvertrags- oder Werkvertragsrecht Anwendung findet. Durch die klare Definition der Services (ohne Erfolgsgarantie), die organisatorische Ausgestaltung der Leistungserbringung und die bewusste Abgrenzung zum Werkvertrag wird sichergestellt, dass der Dienstleister zur Tätigkeit verpflichtet ist, aber keinen bestimmten Erfolg schuldet – genau das Kennzeichen eines Dienstvertrags. Insgesamt bildet das Leistungsverzeichnis somit die konkrete Grundlage der vertraglichen Leistungsbeziehung, auf der eine langfristige und für beide Seiten vorteilhafte Geschäftsbeziehung aufgebaut werden kann.