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Gewerbemietrecht

Gewerbemietrecht

Eine professionelle Vertragsgestaltung und -verhandlung kann Unternehmen dabei helfen, ihre Interessen zu wahren und faire Konditionen auszuhandeln

Gewerbemietverträge sind ein zentrales Thema für Unternehmen, die Geschäftsräume mieten. Sie regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gewerbeimmobilien und legen Mietpreise, Laufzeiten und Kündigungsfristen fest. Eine sorgfältige Prüfung von Gewerbemietverträgen schützt Unternehmen vor unerwarteten Risiken und vermeidet rechtliche Konflikte.

Relevante Verträge im Gewerbemietrecht

Gewerbemietrecht

Das Gewerbemietrecht ist für beide Vertragsparteien von elementarer Bedeutung, da das im Gewerbemietvertrag geregelte für den Vermieter den Verkehrswert sowie die Rentabilität seiner Immobilie bestimmt und für den Mieter eine ganz wesentliche Grundlage seiner Wirtschaftlichkeit darstellt.

Anders als im den Mieter privilegierenden Wohnungsmietrecht, stehen sich im Gewerbemietrecht beide Vertragsparteien gleichberechtigt gegenüber. Mieter und Vermieter handeln den Vertrag weitestgehend frei aus und versuchen jeweils, ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen zum Vertragsinhalt zu machen.

Um dies aber rechtssicher zu erreichen, bedarf es der umfassenden Kenntnis des Gewerbemietrechts mit seinen vielen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch seinen Risiken und Fallstricken, die zudem durch eine sich schnell entwickelnde Rechtsprechung des BGH einer ständigen Entwicklung unterworfen sind.

Gewerbemietrecht

Wir prüfen Mietverträge aus Vermieter- oder Mietersicht und erkennen dabei häufig erhebliche Potenziale, die im Interesse unserer Kunden gesichert werden können.

Bei bestehenden Verträgen untersuchen wir für Sie die Möglichkeiten der Nachverhandlung.

Unsere Services im Bereich Büro, Gewerbe-, Logistik- und Industrieflächen:

  • Detaillierte Gutachten zu Fläche, Standort und Marktsituationen,

  • Bedarfsermittlung,

  • Funktionsablaufplanung,

  • Grundriss- und Flächenoptimierung,

  • gezielte Akquisition von neuen Flächen,

  • Mietvertragsoptimierung,

  • Nachnutzung von Immobilien,

  • Verhandlung von Miet-, Pacht- und Kaufverträgen

Gewerbemietverträge

Im Bereich von Gewerbemietverträgen gelten die Mieterschutzvorschriften des Mietrechts über Wohnraum nicht, und das gewerbliche Mietrecht kann zwischen den Parteien weitestgehend frei ausgehandelt werden. Dies bietet für beide Vertragsparteien einen großen Gestaltungsspielraum zur Durchsetzung der eigenen wirtschaftlichen Ziele und Interessen bei der Vertragsgestaltung.

Die Praxis zeigt jedoch, dass die Parteien oft, in Unkenntnis der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, kaum oder gar keinen Gebrauch von diesem Spielraum machen. Außerdem werden häufig formale Fehler begangen, die für den Vermieter weitreichende Folgen haben können. Zum Beispiel kann ein Verstoß gegen die gesetzlichen und von der Rechtsprechung konkretisierten Formvorschriften dazu führen, dass selbst über Jahrzehnte abgeschlossene Verträge zu unbefristeten Gewerbemietverträgen werden, die der Mieter mit gesetzlicher Mindestkündigungsfrist kündigen kann. Verstöße gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen können zur Unwirksamkeit ganzer Klauseln führen. In diesen Fällen gilt dann nicht das von den Parteien Vereinbarte und Gewollte, sondern die abdingbare gesetzliche Regelung.

Ziele und Nutzen

Sie kennen die sich im Recht des Geschäftsraummietvertrags bietenden Gestaltungsmöglichkeiten und setzen ihre wirtschaftlichen Interessen bei der Formulierung von Neuverträgen rechtssicher durch. Zudem sind Sie in der Lage, erkannte Fehler in laufenden Gewerberaummietverträgen durch Nachträge oder Vertragsänderungen in Ihrem Sinne zu beseitigen.

Indem Sie den Mustermietvertrag durcharbeiten, erlangen Sie Sicherheit in der Formulierung und viele umsetzbare Anregungen für Ihre spezifische Vertragsfindung. Den Mustervertrag erhalten Sie nach dem Workshop auch als Datei per Email.

zum Workshop

Wir machen gutes FM besser, durch..

  • neutrale Beratung (und bei Bedarf Fachplanung),

  • rechtliche und fachliche Bewertung Ihrer Mietverträge,

  • Implementierung valider Prozesse, z.B. der Mietanpassung.